Schulbesuch im Ausland

Beurlaubung

  • Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes muss geklärt werden, ob die Schule in Deutschland einer Beurlaubung zustimmt.
  • Diese Beurlaubung muss schriftlich rechtzeitig bei der jeweiligen Schulleitung (am besten ein Jahr im voraus) beantragt werden. 
  • Je nachdem in welchem Schuljahr der Auslandsaufenhalt stattfindet, kann die Schülerin bzw. der Schüler in die bisherige Klasse zurückkehren oder muss ein zusätzliches Schuljahr in Kauf nehmen.

Eine Übersicht bezüglich der Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie hier:

auslandsaufenthalt-baden-wuerttemberg

Visum

In manchen Ländern ist für den Schulbesuch ein bestimmtes Visum erforderlich. Bitte klären Sie dies mit der jeweiligen Botschaft rechtzeitig ab. 

Schulgebühren

Anders als in Deutschland werden in manchem Ländern für Ausländer ohne dauerhaften oder längerfristigen Aufenthaltstitel auch für öffentliche Schulen Gebühren erhoben. 

Anerkennung schulischer Leistungen nach der Rückkehr nach Deutschland

Für die Anrechnung von erbrachten schulischen Leistungen nach der Rückkehr aus dem Ausland sollten Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen vorlegen können:

  • Bescheinigung der ausländischen Schule über regelmäßigen Schulbesuch
  • Belegung bestimmter Fächer (meist Mathe, Englisch, eine Naturwissenschaft, eine Geisteswissenschaft, eine weitere Fremdsprache oder auch das Fach des in Deutschland geplanten Leistungskurses).