Versicherung im Ausland

Leistungen der deutschen Krankenversicherung im Ausland

Leistungen von privaten Krankenversicherungen

innerhalb der EU:

  • Als Privatversicherter profitieren Sie in ganz Europa von einem Versicherungsschutz in vollem Umfang der tariflichen Leistungen.
  • Für die Dauer von mindestens einem Monat, bei vielen Versicherern sogar drei oder mehr Monaten, gilt der private Vollschutz weltweit.
  • Diese Frist kann sich verlängern, wenn Sie aus Gesundheitsgründen die Heimreise nicht antreten können.
  • Einige Unternehmen bieten auch an, dass Sie den weltweiten Versicherungsschutz durch eine individuelle Vereinbarung vor Ihrer Abreise ins Ausland verlängern können.
  • In manchen europäischen Ländern besteht bei einem Arbeitsvertrag oder längerem Aufenthalt eine gesetzliche Versicherungspflicht im landeseigenen System. Eine Ausnahmegenehmigung erhält, wer ein Formular zur Bestätigung einer bestehenden Krankenversicherung in Deutschland vorlegt: Seit Frühjahr 2017 können Privatversicherte mit einem “Certificate of entitlement“ ihren Krankenversicherungsschutz in Deutschland nachweisen. Der Vordruck ist vom PKV-Verband entworfen und mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt worden.
  • Nicht jeder PKV-Vertrag deckt einen Rücktransport in die Heimat mit ab.
  • Daher kann der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Viele dieser Tarife zahlen die Kosten eines Rücktransports bereits dann, wenn er zwar nicht zwingend notwendig, aber medizinisch sinnvoll ist.

außerhalb der EU:

  • Wer privat krankenversichert ist und ins Ausland reisen möchte, sollte vorab die Versicherungsleistungen prüfen. Denn eine Behandlung oder gar ein Rücktransport kann sehr teuer werden.
  •  Im nicht-europäischen Ausland ist man 1 Monat versicherungstechnisch abgedeckt. Dieser Zeitraum kann sich verlängern, wenn Sie aus Gesundheitsgründen die Heimreise nicht antreten können.
  • Bei Langzeitaufenthalten kann eine Anwartschaftsversicherung Sinn ergeben, um Ihre Versicherungsansprüche in Deutschland aufrechtzuerhalten.
  • Die Kosten für einen Krankenrücktransport sind in den meisten Versicherungsleistungen nicht beinhaltet. Der Abschluss einer Zusatz-Police bei Ihrem bisherigen Versicherer kommt hier infrage.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

innerhalb der EU

  •  Innerhalb der EU, der EWR und der Schweiz sind Sie über ihre EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) weiter gesetzlich krankenversichert. Zeigen Sie bei einem Arztbesuch im Ausland einfach Ihre*Europäische Krankenversicherungskarte vor (EHIC, European Health Insurance Card).
  • Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte. Damit erhalten Sie medizinische Leistungen.

Gültigkeit der EHIC

  • in Mitgliedsländern der Europäischen Union
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Serbien

Außerhalb dieser Länder hat die EHIC keine Gültigkeit!

Leistungen bei Vorlage der EHIC

  • Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte genügt, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen.
  • Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen.
  • Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.
  • Gesetzlich Versicherte werden daher mit der europäischen Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Schweiz und Serbien im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. 
  • Mit der EHIC ist man nach den Rechtsvorschriften des Landes krankenversichert, in dem man sich aufhält. D. h.:Die Krankenversicherungen zahlen nur für die Leistungen, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind. 
  • Oft übernehmen sie auch nur die Kosten, die in Deutschland für die gleiche Behandlung anfallen würden.
  • Überschreitet eine medizinische Leistung im Ausland diese Kosten, müssen Sie die Differenz selbst aufbringen. Die Zuzahlungen unterscheiden sich je nach Land. Rechnen Sie damit, dass Sie nach einer Behandlung die Kosten in bar bezahlen müssen. Die Belege sollten Sie unbedingt aufheben. Reichen Sie sie später bei der Krankenkasse ein, um das Geld erstattet zu bekommen.
  • Kosten für Rücktransport und Rückführung werden nicht übernommen.
  • In den meisten Ländern werden Behandlungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. In einigen Ländern hingegen funktioniert das Gesundheitssystem anders. In Ländern wie beispielsweise Frankreich oder Luxemburg werden medizinische Behandlungen direkt beim Arzt bezahlt. Statt einer Kostenübernahme gibt es dort eine Kostenerstattung.
  • Wer seine Behandlung vor Ort selbst bezahlen muss, sollte sich in jedem Fall eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen, aus der alle berechneten Maßnahmen und Behandlungen hervorgehen. Die Rechnung reicht man später bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung ein und bekommt sein Geld entsprechend der Gesetze des Behandlungslandes erstattet.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein gleichwertiger Ersatz für eine Reiseversicherung. Es werden nur die Kosten für vor Ort notwendige Maßnahmen übernommen. Eine Reiseversicherung übernimmt zusätzlich anfallende Kosten, wie zum Beispiel die für einen notwendigen vorgezogenen Rückflug ins Heimatland.

Außerhalb der EU

  • Außerhalb der EU werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel keine Kosten übernommen.
  • Nur wenn ein versichertes Mitglied nachweisen kann, dass es keine private Auslandskrankenversicherung abschließen konnte, können gesetzliche Krankenkassen maximal sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten von unverzüglich erforderlichen Behandlungen bei privaten Auslandsreisen auch in Staaten außerhalb der EU und des EWR übernehmen.
  • Voraussetzung ist, dass Versicherte wegen einer Vorerkrankung oder ihres Alters keine private Auslandskrankenversicherung abschließen können.
  • Die Ablehnung der privaten Krankenversicherung muss vor dem Reiseantritt gegenüber der Kasse nachgewiesen werden.
  • Diese muss vorab eine Zusage über die Gewährung des Versicherungsschutzes erteilen.
  • Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Inland entstanden wären.

Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

  • Es ist sehr empfehlenswert, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandskranken- und Rückholversicherung abzuschließen.
  • Fragen Sie am besten zuerst bei Ihrer aktuellen Krankenversicherung nach, ob diese auch eine Auslandskrankenversicherung anbietet und zu welchen Konditionen.
  • Achten Sie darauf, dass berufliche Dienstreisen ebenfalls abgesichert sind
  • Achtung: Auslandsreise-Krankenversicherungen übernehmen nur die Kosten für medizinische Behandlungen für Erkrankungen oder Unfälle, die akut nach Versicherungsbeginn auftreten.

Rücktransport

Beim Abschluss der Versicherung ist es wichtig darauf zu achten, dass der gewählte Tarif auch einen Rücktransport ins Heimatland im Versicherungsfall bezahlt. Nur so ist es möglich ohne Zusatzkosten nach Hause transportiert zu werden. Dabei kann es sein, dass die Versicherung nochmal zwischen medizinisch sinnvoll und medizinisch notwendig unterscheidet.

Medizinisch notwendig heißt, wenn die Behandlung im Ausland nicht gewährleistet werden kann und daher ein Transport nach Deutschland unbedingt nötig ist.

Medizinisch sinnvoll bedeutet, dass nicht zwingend Notwendigkeit vorliegen muss, um nach Hause transportiert zu werden. Sinnvoll bietet mehr Ermessensspielraum und ermöglicht einen Heimtransport auch dann, wenn eine Behandlung im Ausland unter gewissen Umständen dennoch möglich wäre.

Jahrestarif oder Einzeltarif?

Eine Auslandskrankenversicherung kann sowohl für ein ganzes Jahr als auch nur für die konkrete Dauer der Reise abgeschlossen werden. Die Kosten für eine Versicherung liegen pro Jahr in der Regel zwischen 5 und 20 Euro. 

Ausgeschlossen sind in der Regel:

  •  Behandlung von Erkrankungen, die schon vor Reisebeginn vorlagen und nicht dringend notwendig sind
  • Vorsorgeuntersuchungen 

Reisekrankenversicherung bei der bisherigen Krankenversicherung

Viele private und gesetzliche Krankenkassen bieten besondere Tarife für ihre Kunden für eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung an. Fragen Sie daher zunächst bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung nach.

Weitere Anbieter

Reisekrankenversicherungen für Reisen bis zu 56 Tagen je Reise:

UKV

Kostenübernahme bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen für:

  • Beratung und Behandlung
  • Medikamente und Verband­mittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel (Ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
  • Krankenhaus
  • Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
  • Schmerz­stillende Zahnbehandlung und Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.
  • Krankenrücktransport

Axa

Mindestlaufzeit 1 Jahr

Kostenübernahme bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen für:

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung.
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen 

Reisekrankenversicherungen für Aufenthalte bis zu 5 Jahren:

HanseMerkur

Kostenübernahme bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen für:

  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • Ambulante Heilbehandlungen
  • Röntgendiagnostik
  • Medikamente und Verbandsmittel
  • Zahnersatz nur bei Tarif Profi zu 80% bis max. 1500€
  • Medizinisch notwendiger Rücktransport
  • Verordnete Hilfsmittel im Folge eines Unfalls
  • Überführung und Bestattung

Mawista Student  (für deutsche Staatsangehörige, die einen langfristigen Aufenthalt im Ausland planen und nicht älter als 55 Jahre sind):

Für Stipendiat*innen und Wissenschaftler*innen bis max. 40 Jahren sowie mitreisende Familienangehörige von einem Monat bis max. 60 Monate Laufzeit.

Kostenübernahme bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen für:

  • Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Unfallbedingte Hilfsmittel nur bis max. 250€
  • inklusive Haftpflichtversicherung

AXA Auslandskrankenversicherung

Für Personen bis 65 Jahre

Kostenübernahme bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen für:

  •  Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen bei unvorhergesehenen Krankheitsfällen während eines Auslandsaufenthaltes von bis zu 365 Tagen.
  • ambulante Behandlung einschließlich Arzneien, Heil- und Hilfsmittel.
  • Rücktransport oder Überführung bis max. 5.000 Euro innerhalb Europas und 10.000 Euro außerhalb Kosten für den Rücktransport nach Deutschland, wenn er medizinisch sinnvoll und notwendig ist.
  • Krankenhausbehandlung 
  • schmerzstillende zahnärztliche Behandlung 

nicht vorzeitig kündbar

Allianz Reiseversicherung

inklusive Real-Time Notfallkarte: Kosten für Arzt und Medikamente werden sofort erstattet.

Kostenübernahme bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen für:

  • ambulante Behandlung einschließlich Arzneien, Heil- und Hilfsmittel.
  • Krankenhausbehandlung.
  • schmerzstillende zahnärztliche Behandlung
  • Krankenrücktransport wenn es medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet ist.
  • Bergungs- und Rettungskosten bis zu einer Höhe von 15.000 Euro
  • Kinderbetreuung im Krankenfall
  • Anreise einer Betreuungsperson
  • Überführungskosten

Keine Selbstbeteiligung

Caremed Reiseversicherung

bietet verschiedene Pakete an:

  • Reiseversicherung mit Unfall und Reisehaftplichtversicherung
  • Reisenotfallversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung.

Unfallversicherung

Unfallversicherung

  • Unfälle sind über den Arbeitgeber versichert, sofern es sich um eine Dienstreise/Entsendung handelt, d.h. das Gehalt durch die Universität Konstanz weitergezahlt wird und ein Dienstreiseantrag gestellt wurde.
  • Bei Stipendien/Austauschprogrammen werden Unfall und Krankenversichungskosten in der Regel von der jeweiligen Institution übernommen. Dies sollte aber vorab unbedingt abgeklärt werden!
  • Im EU-Ausland bestehen Leistungsansprüche auch bei einem Arbeitsunfall weiter, wenn die gesetzlichen Kriterien der Entsendung erfüllt sind und somit eine Ausstrahlung des Sozialversicherungsrechts erfolgt. Daher bitte unbedingt den Entsendungsantrag stellen!
  • Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich nur auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
  • Daher ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfehlenswert.
  • Eine reine Reiseunfallversicherung wird von Experten hingegen nicht empfohlen.

Was ist bei der privaten Unfallversicherung abgesichert?

  • gilt für sämtliche Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Es spielt daher keine Rolle, ob man sich zu Hause, auf der Arbeit oder während einer Urlaubsreise verletzt – der Versicherungsschutz greift in allen Fällen.
  • Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind nur Aufenthalte in Kriegs- oder Krisengebieten sowie riskante Extremsportarten, sofern sie nicht von einem speziellen Tarif abgedeckt sind.
  • Ansprüche auf Versicherungsleistungen hat man, wenn man durch einen Unfall körperliche Schäden erleidet, welche die Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränken.
  • Private Unfallversicherungen übernehmen z. B. Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, damit der Verdienstausfall kompensiert oder die Krankenhauskosten abgedeckt werden können.

Hier können Sie verschiedene Anbieter vergleichen: Unfallversicherungen vergleichen 

Sozialversicherung

Sozialversicherung

Einen Überblick über alle Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, finden Sie hier

Hier finden Sie weitere Informationen  zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei einem vorrübergehenden Wohnsitz im Ausland gibt Frau Carmen Vajda.

Beihilfe

  • Die im Ausland entstandenen Kosten können nur insoweit und bis zu der Höhe berücksichtigt werden, als wären diese im Inland entstanden und beihilfefähig gewesen.
  • Da die Leistungen im Inland sich nach den Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ) richten, werden die Leistungen des Arztes im Ausland ebenfalls einzeln nach der GOÄ/GOZ vom LBV aufgeschlüsselt und eine Vergleichsberechnung vorgenommen.
  • Aufgrund unterschiedlicher Gebührensysteme kann dies dazu führen, dass Sie insbesondere bei Krankenhausaufenthalten unter Umständen einen sehr hohen Eigenanteil selbst tragen müssen.
  • Es ist daher sinnvoll, wenn Sie die Rechnungen von Ihrem Hausarzt nach den GOÄ/GOZ -Ziffern aufschlüsseln lassen.
  • Sollte dies nicht möglich sein, müssen die ausländischen Rechnungen mindestens die Beschreibung des Krankheitsbildes und der Leistungen des Arztes enthalten.
  • Zur Vermeidung von zum Teil hohen finanziellen Eigenbelastungen besteht vor allem hinsichtlich der nicht beihilfefähigen Rückführungskosten die Möglichkeit, eine spezielle private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.

Weitere Informationen: https://lbv.landbw.de/-/auslandsbehandlung