Reiseantrag und Entsendung

Dienstreiseantrag

Dienstreisen müssen grundsätzlich vor Antritt der Reise schriftlich genehmigt werden, unabhängig von der Dauer der Reise. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Beantragen Sie daher die Dienstreisegenehmigung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt schriftlich.  

Professorinnen und Professoren können sich den Reiseantrag von der Fachbereichsreferentin/dem Fachbereichsreferenten genehmigen lassen.

Weitere Informationen erteilt Herr Manuel Wenger.

Entsendung

Beschäftigte (Beamte, Tariflich Beschäftigte sowie studentische + wissenschaftliche Hilfskräfte), deren dienstliche Auslandsreise länger als 7 Kalendertage dauert, benötigen eine Entsendebescheinigung (im EU/EWR-Raum und in der Schweiz auch als A1-Bescheinigung bezeichnet). Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Social Security Advisors der Personalabteilung unter

https://www.uni-konstanz.de/personalabteilung/aufgabenbereiche/social-security-advisors/entsendungen-rechtliche-vorgaben-faq/

Entsendeanträge und Informationen zur Durchführung finden Sie unter

https://www.uni-konstanz.de/personalabteilung/aufgabenbereiche/social-security-advisors/entsendeantraege-durchfuehrung-1/

Kontakt: social.security@uni-konstanz.de

SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE FRAGEN und FRAGEN ZUR LOHNSTEUER
klären mit Ihnen gerne Ihre Social Security Advisors.

WICHTIG zur SCHWEIZ

Informationen zu meldepflichtigen Tätigkeiten in der Schweiz finden Sie auf der Homepage der Social Security Advisors

https://www.uni-konstanz.de/personalabteilung/aufgabenbereiche/social-security-advisors/dienstliche-aufenthalte-in-der-schweiz/

Kontakt: Carmen Vajda, Personalabteilung

Abmeldung beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt

  • Verlassen Sie Deutschland, um aus dienstlichen Gründen (z.B. im Rahmen einer Entsendung) im Ausland zu arbeiten und zu wohnen, müssen Sie Meldefristen berücksichtigen.
  • Falls Sie weniger als 6 Monate im Ausland sind, aber für briefliche Mitteilungen der Behörden erreichbar (z. B. über einen Nachsendeauftrag oder einen Person, die für Sie die Post entgegennimmt), müssen Sie sich nicht abmelden.
  • Falls Sie einen mehr als 6-monatigen Auslandsaufenthalt in Betracht ziehen, sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer zuständigen Meldebehörde, um gemeinsam den für Sie besten Weg zu finden, ob - und ggf. wie  Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland ab- und wieder anmelden sollten.