Schwangere Studentin
© Johann Schmidt

Mutterschutz für schwangere Studentinnen

Seit 1. Januar 2018 berücksichtigt das Mutterschutzgesetz den Schutz von schwangeren Studentinnen mit.

Bis dato galt das Gesetz nur für Arbeitnehmerinnen und hat u.a. den Mutterschutz/das Arbeitsverbot von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt geregelt.

Alle Informationen darüber, wie das Mutterschutzgesetz an der Universität Konstanz für Studentinnen angewendet wird, finden Sie auf uni.kn/studieren/mutterschutz. Hier befindet sich auch direkte Link zum Mutterschutzgesetz.

Wichtige Vorabinformationen: Gesundheit für Mutter und Kind

Vereinbaren Sie am besten zeitnah im Fall von Schwangerschaft, einen Beratungstermin. Wir beantworten Ihnen gerne Fragen zu Rückzugsorten auf dem Campus, Regelungen und Unterstützungsangebote zu ‚Studieren mit Kind‘ und geben Ihnen gerne weiterführende Informationen zu Mutterschutz, Elternzeit und sozialen Leistungen.

Formale Meldung der Schwangerschaft

Das Mutterschutzgesetz sieht Ihre Mitteilung der Schwangerschaft gegenüber der Hochschule vor. Es nennt dafür zwar keinen genauen Zeitpunkt, wir empfehlen Ihnen, dies bitte bis spätestens nach der 12. Schwangerschaftswoche dem Studierenden-Service-Zentrum (SSZ)

mitzuteilen. Sobald die Schwangerschaft formal von Ihnen gemeldet wurde, wird das SSZ sowohl den zuständigen Fachbereich als auch die Arbeitssicherheit darüber in Kenntnis setzen, so dass diese eine Gefährdungsbeurteilung mit Ihnen durchführen können.

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung wird entschieden, ob und wie Sie während der Schutzfrist weiterstudieren können.

Ein Weiterstudieren ist immer dann möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies zulässt und Sie persönlich das Studium weiterführen möchten. Ist dies der Fall, ist hierüber eine Erklärung gegenüber der Universität (dem SSZ) abzugeben, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Die Erklärung für die Zeit der Mutterschutzfrist ist auf der Seite uni.kn/studieren/mutterschutz hinterlegt.

Stillzeit und Fortführung des Studiums

In der Schutzfrist miteingeschlossen sind auch stillende Mütter. Das Gesetz verweist im Sinne der Chancengleichheit ausdrücklich auf Möglichkeiten zur ungehinderten Studienorganisation im Rahmen der Schutzfrist bzw. während der Stillzeit.

Ruhe und Erholung

Orte an denen Schwangere und Mütter Ruhe und Erholung finden haben wir in dieser Übersicht für Sie zusammengestellt.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Fragen und Anregungen zur Vereinbarkeit von Studium mit Kind haben.