Sexuelle Belästigung, sexualisierte Diskriminierung, Gewalt sowie Stalking

Die bereits 1998 von der Universität Konstanz verabschiedete Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung wurde 2015 novelliert zur Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt. Die Diskriminierungsgründe wurden um die im AGG aufgeführten erweitert. 2022 wurde sie erneut novelliert und den Vorgeaben des LHG angepasst. Die Richtlinie ist für alle Personen auf dem Campus bindend, unabhängig davon, ob sie der Studierendenschaft, dem wissenschaftlichen Personal oder dem wissenschaftsunterstützenden Personal angehören. Hier einige erläuternde Definitionen:

  • Sexuelle Belästigung bezieht sich auf verbale und körperliche Übergriffe auf die Person.
  • Sexuelle Diskriminierung bezeichnet die Herabsetzung und Benachteiligung aufgrund des Geschlechts.
  • Sexualisierte Gewalt bezeichnet Delikte wie Nötigung oder Vergewaltigung. Da es bei dieser Form der Gewaltausübung weniger um das Ausleben von sexuellen Bedürfnissen sondern um die Ausübung von Macht geht, wird der Begriff sexuelle durch sexualisierte Gewalt ersetzt.
  • Stalking  der Strafbestand der "Nachstellung" wurde 2007 als weitere Form von Belästigung in das deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen. Unter Stalking bezeichnet man das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen. Dadurch wird dessen Sicherheit bedroht und die Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt der Polizei.

Die Grenze zwischen Freundlichkeit und Belästigung ist fließend!

Formen sexueller Belästigung sind vielfältig und unterscheiden sich stark in ihrer Art sowie ihrem Schweregrad. Oftmals beginnt es mit scheinbar harmlosen Komplimenten oder Einladungen. Lassen Sie sich nicht von den Ansichten anderer irritieren. Äußerungen wie "der wollte doch nur nett sein", "die steht halt auf dich", oder "stell dich nicht so an" sollten Sie nicht gelten lassen. Wenn Ihnen eine Situation komisch erscheint, dann stimmt vermutlich auch etwas nicht.

Was kann ich tun?

Wenn Sie sich belästigt fühlen, dann wehren Sie sich!

  • Verbieten Sie der belästigenden Person sofort jede weitere Kontaktaufnahme mit Ihnen. Stellen Sie klar, dass Sie sie nicht kennenlernen wollen.
  • Ziehen Sie Grenzen auf und verdeutlichen Sie der Person, welches Verhalten Sie nicht tolerieren (z. B. zu starke körperliche Nähe, hinterher laufen etc.).
  • Siezen Sie die Person, das erhöht die Distanz.
  • Berichten Sie Ihrem Umfeld von der Belästigung. Bleiben Sie damit auf keinen Fall allein!
  • Dokumentieren Sie die Vorfälle (Emails, Verfolgungen, Berührungen etc.).
  • Zeigen Sie ggf. die belästigende Person bei der Polizei an.
  • Verhaltenshinweise zu schwereren Belästigungsformen finden Sie auf unserer Seite unter Verhalten bei Angriffen.

An wen kann ich mich wenden?

Werden Sie auf dem Campus oder seiner Umgebung bedrängt oder belästigt,  ganz gleich ob die belästigende Person an der Universität studiert, dort forscht und lehrt, arbeitet oder diese nur besucht?
Werden Sie unerwünscht persönlich, telefonisch, per Email oder über soziale Netzwerke (z.B. Facebook, Twitter) kontaktiert?

Wenden Sie sich an die Ansprechpersonen bei sexueller Belästigung, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt (siehe Kontaktbox). Sie bieten Ihnen vertrauliche Beratung und Unterstützung. In Absprache mit Ihnen werden Lösungen gesucht und ggf. weitere Maßnahmen erörtert.

Was macht die Universität Konstanz?

Die Universität Konstanz duldet Belästigung, Diskriminierungen und Gewalt in keiner Form. In ihrer Richtlinie hat sie exemplarisch eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, die je nach Einzelfall zum Tragen kommen können. Die Ansprechpersonen der Beratungsstelle handeln nie eigenmächtig. Wir hören zu, unterstützen Sie,  stärken Sie, klären mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten (von "Ich wollte mal mit jemandem reden" bis hin zu "Ich möchte, dass gegen den Beschuldigten vorgegangen wird."). Wir beraten Sie vertraulich und beachten stets ihr Anonymitäts- und Schutzbedürfnis.
Zu den möglichen Maßnahmen zählen, je nach Schwere des Vorfalls,  z.B. folgende Interventionen und Sanktionen:

  • Durchführung eines formellen Dienstgesprächs
  • mündliche oder schriftliche Belehrung
  • schriftliche Abmahnung
  • Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz (innerhalb oder außerhalb der Universität)
  • Ausschluss von Lehrverantaltungen
  • Ausschluss von der Nutzung universitärer Einrichtungen
  • Hausverbot
  • Exmatrikulation
  • fristgerechte oder fristlose Kündigung
  • Einleitung eines Disziplinarverfahrend und Verhängung von Disziplinarmaßnahmen, welche Verweise, Geldbußen, Gehaltskürzungen, Versetzung oder die Entfernung aus dem Dienst umfassen können
  • Strafanzeige durch die Rektorin bzw. den Rektor der Universität