Gesetze und Richtlinien

Diese offiziellen Dokumente bilden die Grundlage für viele Ihrer Ansprüche.

Chancengleichheitsgesetz

Das Chancengleichheitsgesetz hat zum Ziel, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes weiter voran zu bringen, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen entscheidend zu verbessern sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Müttern wie auch Vätern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren.

Mutterschutzgesetz

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Während der ersten acht Wochen nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot für Mütter. Für Angestellte gilt das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter.  Für Beamtinnen gilt die Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen.

Dienstbefreiung bei Betreuung eines kranken Kindes

Wenn Sie  Ihr krankes Kind betreuen müssen, können Sie sich für insgesamt 10 Tage im Kalenderjahr beurlauben lassen. Mehr dazu lesen Sie unter Familienförderung oder auf der Seite des Innenministerium Baden-Württembergs.

Teilzeit

Um Ihnen während der Familienphase eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, bietet Ihnen die Universität flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortsmodelle.

Dazu zählen die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, Job-sharing, Telearbeit oder Arbeitszeitkonten. Mehr dazu lesen Sie im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.

Diskriminierung - sexuelle Belästigung

Wenn Sie gestalkt oder belästigt werden, oder sich nicht sicher sind, ob das, was Sie erlebt haben, überhaupt eine sexuelle Belästigung ist, bieten Ihnen die Ansprechpersonen  Beratung, Unterstützung und Begleitung. 

Zum Schutz von Beschäftigten gibt es das  Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Universität hat zusätzlich eine Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt für alle ihre Mitglieder verabschiedet. Sie beschreibt die verschiedenen Formen von Diskriminierungen, die Zuständigkeiten,  sowie die Maßnahmen und Sanktionen, die ergriffen werden können.