Studentin und Kind
© Universität Konstanz

Zeit und Geld

Rares Gut - gut geplant

Elterngeld

Basiselterngeld

Während der ersten zwölf Lebensmonate Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Basiselterngeld. Über zwei Partnermonate können Sie den Anspruch auf insgesamt 14 Monate ausweiten. Die Eltern können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen .

ElterngeldPlus

Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld verlängern, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten vom Familienministerium

Verbesserungen beim Elterngeld
Das Kabinett hat im September 2020 Verbesserungen beim Elterngeld beschlossen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Beauftragten für Chancengleichheit zur Planung der Mutterschutzvertretung, Elternzeit und des Wiedereinstiegs.

Elternzeit

Für Väter beginnt die Elternzeit frühestens mit der Geburt des Kindes, für Mütter frühestens nach dem Ende der Mutterschutzfrist. Für jedes Kind haben beide Elternteile jeweils Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Diese können Sie in bis zu drei Abschnitte aufteilen und bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes nehmen.

Um Elternzeit beanspruchen zu können müssen Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das während der Elternzeit andauert. Mit Ablauf des Arbeitsverhältnisses endet auch die Elternzeit.

Sie können bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Elternzeit gehen und dürfen während Ihrer Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Als berufstätige Eltern können Sie jeweils allein oder gemeinsam in Elternzeit gehen.

Ihre Elternzeitansprüche werden unabhängig voneinander behandelt. Laden Sie sich dafür auf der Seite der Personalabteilung die Erklärung zur Inanspruchnahme der Elternzeit herunter.

Arbeit während der Elternzeit

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit beträgt 32 Wochenstunden – also volle vier Arbeitstage - angehoben. Die Elterngeldstelle gibt Auskunft über das Elterngeld und über die Abzüge, wenn man während der EZ arbeitet.

Elternteilzeit: Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden.

Partnerschaftsmonate: Die vier Monate sind flexibler: Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es möchten. Oder sie beantragen erst mal nur 2 Monate und verlängern später noch.

Frühchen: Wird das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben.

Fristen

Die Elternzeit kann direkt an die Geburt des Kindes beziehungsweise an die Mutterschutzfrist anschließen; sie muss sieben Wochen vor ihrem geplanten Beginn vom Arbeitgeber verlangt werden.

Also in der ersten Lebenswoche des Kindes für den direkten Anschluss von EZ an die Mutterschutzfrist. Väter geben ihre Elternzeit sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin  bekannt, wenn sie ab Geburt in Elternzeit gehen möchten.

Während der gesamten Elternzeit besteht der volle Kündigungsschutz. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.

Urlaubsanspruch

Nach der Elternzeit wird der Urlaubsanspruch nur für volle Monate gekürzt. Angebrochene Monate bleiben bei der Kürzung des Urlaubs unberücksichtigt. Wer Elternzeit von Mitte Juni bis Mitte August nimmt, dessen Urlaub wird nur für den vollen Monat Juli anteilig um ein Zwölftel gekürzt.

Reduzierung der Arbeitszeit

Im Anschluss an die Elternzeit können Sie zunächst mit reduzierter Arbeitszeit zurück kommen und z.B.  für eine Zeitlang in Teilzeit arbeiten. Teilzeit bedeutet dabei nicht unbedingt 50%. Die Staffelungsmöglichkeiten können Sie individuell vereinbaren.

Die Auswirkungen auf Ihren Lohn sowie die Auswirkungen auf Ihre Rentenansprüche und Höhe der Rente lassen Sie sich bitte von der LBV und der deutschen Rentenversicherung berechnen.

Steuer und Sozialversicherung

Auf der Seite des Steuer und Sozialversicherungsservice  der Universität Konstanz finden Sie umfangreiche Informationen zu Familienleistungen. Die Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne.