Kranken- und Haftpflichtversicherung

Krankenversicherung

Für die Immatrikulation an der Universität müssen alle internationalen Studierenden - wie die deutschen Studierenden auch -  eine Krankenversicherung besitzen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

- eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung oder
- eine deutsche private Krankenversicherung, wenn Sie über 30 Jahre alt sind oder
- die Europäische Versicherungskarte / EHIC (inkl. Formular E 106)

Studierende aus EU/EWR-Staaten/Schweiz

Studierende aus EU/EWR-Staaten und aus der Schweiz legen bei der Immatrikulation die gültige European Health Insurance Card (EHIC) einschließlich einer Fotokopie der EHIC (beide Seiten) vor. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig in Ihrem Heimatland und achten Sie auf die Gültigkeitsdauer, die Ihre gesamte Studiendauer an der Universität Konstanz umfassen soll.

Alternativ kann ein Zertifikat, das die EHIC vorläufig ersetzt (nicht die Bestätigung, eine EHIC bestellt zu haben), vorübergehend zur Einschreibung vorgelegt werden.

Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten/der Schweiz

Zeitstudierende (Austauschstudierende und Free-Mover) und Vollzeitstudierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten sind verpflichtet, eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen.

Unter 30 Jahren können sich Studierende für ca. 105-110 Euro pro Monat bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern. Damit sind die internationalen den deutschen Studierenden gleichgestellt, d.h. nach Vorlage der Chipkarte werden die Behandlungskosten direkt zwischen Arzt und Krankenkasse verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass  private Krankenversicherungen aus dem Ausland für Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten nicht mehr von der Ausländerbehörde akzeptiert werden, da in der Regel nicht sichergestellt werden kann, dass das Leistungsspektrum dem der deutschen gesetzlichen Versicherungen entspricht.

Studierende > 30 Jahre
Ab dem 30. Geburtstag müssen sich internationale Studierende bei einer deutschen privaten Krankenkasse versichern, d.h. die bei einer Behandlung anfallenden Kosten müssen zunächst selbst bezahlt und der Beleg danach bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden. Das International Office hilft bei der Auswahl gern weiter.

Reiseversicherungen
Reiseversicherungen, wie sie zur Visumsbeantragung von den Botschaften akzeptiert werden, sind für die Immatrikulation nicht ausreichend. Diese Reiseversicherungen dienen lediglich zur Abdeckung der Notfallversorgung innerhalb der Visumsdauer. Bitte seien Sie darauf vorbereitet, dass es zu Mehrfach-Versicherungen kommen kann, da sie zur Immatrikulation bzw. für die Ausländerbehörde den umfangreichen standardisierten Versicherungsschutz analog zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung besitzen müssen.

Spar-Tipp: Wenn Sie für den Finanzierungsnachweis für Ihr Visum oder die Aufenthaltserlaubnis ein Sperrkonto einrichten wollen,​ können Sie bei einigen Anbietern ein kostengünstiges Sparpaket mit einer deutschen gesetzlicher Krankenversicherung abschließen (Expatrio,​ Coracle und Fintiba). Mehr Infos hier

Europäische Versicherungskarte (EHIC)
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Staates besitzen und über eine EHIC-Karte verfügen, welche über den gesamten Zeitraum Ihres geplanten Studienaufenthalts an der Universität Konstanz gültig ist, bringen Sie bitte diese aus Ihrem Heimatland mit (alternativ: Formular E 106). Sollten Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen müssen, dienen beide Dokumente als Nachweis über eine Krankenversicherung. 

Nur für Studierende aus der Türkei, Tunesien und dem ehemaligen Jugoslawien (Bosnien-Herzigowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien): 
Studierende, die aufgrund eines bilateralen Abkommens über die soziale Sicherheit in Deutschland Anspruch auf medizinische Hilfe, sowie Kranken- und Mutterschaftsgeld haben, sind daher von der gesetzlichen Verpflichtung, eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung zur Einschreibung abzuschließen befreit. 
Personen aus den oben genannten Vertragsstaaten werden gebeten, die entsprechenden Formulare als Berechtigungsnachweis für den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland vorzulegen:
- Bosnien und Herzegowina (BH 6)
- Mazedonien (DE/RM 111)
- Montenegro (D/MNE 111)
- Serbien (DE 111 SRB)
- Tunesien (A/TN 11)
- Türkei (A/T 11)

Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im Ausland abschließen

  • Sie können die deutsche gesetzliche Krankenversicherung auch bereits im Ausland abschließen.
  • Sie ist frühestens ab Semesterbeginn (01.10./01.04.), ab Ankunft in Deutschland und ab der Einschreibung gültig. Sollten Sie vorher anreisen, benötigen Sie für die ersten Tage in Deutschland eine Reisekrankenversicherung. 
  • Für die Anmeldung bei der Krankenversicherung benötigen Sie noch keine Adresse in Konstanz. Geben Sie lediglich "Konstanz" als Studienort an. Nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Botschaft zugeschickt.
  • Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten grundsätzlich gleiche Leistungen plus unterschiedliche Zusatzleistungen an. Sie unterscheiden sich bei der Versicherung für Studierende nur geringfügig im Preis. In Konstanz finden Sie z.B.
     
  • AOK - Allgemeine Ortskrankenkasse
    Kontakt/Antragsformular Konstanz: Xenia Krause (xenia.krause@bw.aok.de)
  • TK - Techniker Krankenkasse
    Kontakt/Antragsformular Konstanz: Tobias Hauser (tobias.hauser@tk.de)
  • Barmer
    Kontakt/Antragsformular Konstanz: Dennis Rimmele (dennis.rimmele@barmer.de)
  • DAK - Deutsche Angestellten-Krankenkasse
    Kontakt/Antragsformular Konstanz: Marlene Vo Van (marlene.vo_van@dak.de)

Übersicht über alle gesetzlichen Krankenkassen

Studierende im Alter von 30 Jahren und älter

Die gesetzliche Verpflichtung zu einer deutsche gesetzliche Krankenversicherung für die Einschreibung an einer deutschen Universität gilt nicht mehr, wenn Studierende 30 Jahre und älter sind.
Das International Office empfiehlt allen internationalen Studierenden dennoch, eine private deutsche Krankenversicherung für die Dauer ihres Studiums abzuschließen.

Hier können wir folgende private deutsche Krankenversicherungen empfehlen:
- Mawista (student comfort tariff)
- educare24 (XL tariff)
- Vela (Vela optimal tariff)
- Care Concept (Care College Premium tariff)

Nicht-EU/EWR-Studierenden ab 30 Jahren empfehlen wir dringend, eine der gelisteten Krankenversicherungen auch für das Visum und für den Aufenthaltstitel abzuschließen.

Haftpflichtversicherung

Nach deutschem Recht gilt, dass Schäden an Personen und Dingen, die durch fahrlässiges Handeln verursacht wurden, in unbegrenzter Höhe ersetzt werden müssen. Schadenersatz kann verlangt werden z.B.
- für Materialersatz und Reha-Maßnahmen bei Verkehrsunfällen mit dem Fahrrad,
- bei Schäden an der Mietwohnung oder auch nur,
- wenn die Brille des Mitbewohners auf den Boden fällt und bricht.

Wer fahrlässig gehandelt hat und nicht versichert ist, muss die Kosten aus seinem Privatvermögen bezahlen, auch nach Rückkehr ins Ausland. Um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden, haben die meisten Deutschen eine freiwillige Privathaftpflichtversicherung. Sie klärt im Versicherungsfall die Schuldfrage und kommt für den Schaden auf. Es gibt bereits Versicherungsangebote von 20-25 Euro für 6 Monate.

Die Universität Konstanz bietet keine Haftpflichtversicherung für Studierende an und kommt auch nicht für Schadensersatzansprüche der Studierenden auf. Alle Studierenden müssen selbst für ihren Versicherungsschutz sorgen.

Da internationale Studierende in der Regel mit engem Budget studieren, empfielt das International Office dringend, nach Ankunft in Deutschland eine Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen. Wir helfen gerne dabei.