Hochschulpartnerschaften der Universität Konstanz auf einer Karte
Hochschulpartnerschaften der Universität Konstanz auf einer Karte

Erasmus+ Personalmobilität

Sie sind im wissenschaftsunterstützenden Dienst der Universität Konstanz beschäftigt? Sie sind neugierig, lernfreudig und suchen den Austausch mit europäischen Kolleginnen und Kollegen?

Erasmus+ Personalmobilitäten sind eine organisatorische und finanzielle Förderungsmöglichkeit!

Mobilitätszuschuss für Trainingsaufenthalte an einer Erasmus+ Partnerhochschule

In Ausnahmefällen auch Aufenthalte bei Unternehmen in europäischen Ländern oder Einladung von europäischen Unternehmensvertretern  

   

Im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union fördert die Universität Konstanz Aufenthalte von Hochschulpersonal an Partnerhochschulen und Unternehmen.

Ziel

Ziel ist die Internationalisierung der Hochschule durch Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Hochschulraumes¹, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Hochschulpersonal aus verschiedensten Arbeitsgebieten, Pflege der Erasmus+ Partnerschaften und Trainingsaufenthalte bei Kolleg*innen mit vergleichbaren Aufgabengebieten. In Ausnahmen ist ebenso die Teilnahme an ausgewählten Seminaren, Workshops und Sprachtraining förderfähig  – wenn diese die Fort- und Weiterbildungstage ergänzen.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter² der Universität Konstanz aller Arbeitsbereiche

Gastgeber

1. Partnerhochschulen (vgl. Liste rechts) in Europa, mit denen ein Erasmus+ Abkommen besteht.

2. Unternehmen in Europa. Es können auch europäische Unternehmensvertreter an die Universität Konstanz eingeladen werden.

3. Partnerhochschulen außerhalb Europas im Rahmen der Erasmus+ International Credit Mobility

Dauer

mind. 2 Tage, max 5 Tage, in Ausnahmefällen auch länger

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Erasmus+ Pauschalen für Fahrt- und Aufenthaltskosten, die je nach Gastland unterschiedlich sind (vgl. rechte Spalte), die Förderung ist begrenzt auf fünf Tage;  Teilnahme- oder Sprachkursgebühren werden nicht separat übernommen.

Bewerbung

1. Individuelle Aufenthalte: Das International Office sollte frühzeitig in die Planungen einbezogen werden (Koordinierung der Anfragen an Partnerhochschulen, Unterstützung des Erstkontaktes, Beratung). Voraussetzung ist ein formloses Motivationsschreiben, die Befürwortung durch die bzw. den Vorgesetzten, eine Einladung durch den gastgebenden Arbeitsbereich und ein Arbeitsprogramm ( sog. Training Agreement) mit persönlichem und institutionellem Mehrwert sowie die grundsätzliche Bereitschaft, Gäste im Rahmen der Personalmobilität hier zu empfangen.

2. Staff Weeks: Einladungen von Partnerhochschulen werden den entsprechenden Arbeitsgebieten weitergeleitet. Eine EU-weite Datenbank informiert über Staff Weeks an europäischen Universitäten.

3. Eine Personalmobilität im Rahmen des "Zertifikates für interkulturelle Kompetenz"  bietet sich insbesondere für den wissenschaftsunterstützenden Dienst an. Der Auslandsaufenthalt ist hier eines von vier Modulen. Teilnehmer dieses Lehrgangs werden bevorzugt finanziert, die Ausschreibung erfolgt jährlich (September).

I.d.R. kann eine Mobilitätsmaßnahme pro Abteilung/Fachbereich gefördert werden.

Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel müssen ggf. Anträge abgelehnt werden. Kriterien für die Förderungszusage sind Motivation und Arbeitsvorhaben, Programm einer Staff Week, Bedeutung des Auslands­aufenthaltes für das jeweilige Arbeitsgebiet, Relevanz der Partnerhochschule für die Universität Konstanz. Bevorzugt werden Mitarbeiter*innen gefördert, die noch keine Mobilität nutzen konnten (gilt nicht für Erasmus+ Koordinator*innen der Fachbereiche).

Fristen

Anträge auf eine Erasmus+ Personalmobilität sind laufend möglich. Bitte melden Sie geplante Reisen im Sommersemester bis Ende Januar an.

Bitte beachten Sie auch die aktuelle Ausschreibung im Rahmen der Erasmus+ International  Credit Mobility für Aufenthalte außerhalb Europas.

Erasmus+ Formalitäten

Vor der Reise müssen benötigen wir ein Training Agreement , in dem Sie Ihr Vorhaben dokumentieren sowie einen internen Dienstreiseantrag. Die Finanzierungszusage erstellt das International Office anhand des Grant Agreements. Vor Ort bestätigt die Gasthochschule Ihren Aufenthalt durch die  Confirmation of Stay,  ein EU-Feedback  geben Sie nach Aufforderung durch das Mobility Tool ab und rechnen den Aufenthalt als Dienstreise ab. .

Bitte haben Sie  notwendigen bürokratischen Aufwand, der von der EU und vom DAAD als nationaler Agentur vorgeschrieben und überprüft wird.

Darstellung des Verfahrens

¹ Die Erasmus+ Teilnahmeländer sind zur Zeit die 27 EU-Staaten sowie die Türkei, Norwegen, Liechtenstein und Island. Aufenthalte in der Schweiz können derzeit nicht gefördert werden. Aufenthalte in Großbritannien können bis Mai 2023 finanziert werden (Restmittel Budget 2020).

² Voraussetzung ist ein regulärer Arbeitsvertrag. Lehrbeauftragte und Honorarkräfte können leider nicht gefördert werden. Es stehen auf Antrag Mittel für Sonderbedürfnisse (Behinderungen, Auslandsreise mit Kind bei Alleinerziehenden) zur Verfügung.