Krankenversicherung

Gesetzliche und private Krankenversicherung

Für alle internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist während des Aufenthalts in Deutschland eine in Deutschland gültige Krankenversicherung verpflichtend.  Die Ausländerbehörden verlangen für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis, dass Sie ausreichend krankenversichert sind.

Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz ab dem ersten Tag in Deutschland bestehen muss. Wenn Sie für einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt bis 90 Tagen mit einem Schengen-Visum einreisen, wird in der Regel eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro gefordert. Für längerfristige Aufenthalte mit Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie umfassenden Krankenversicherungsschutz, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss. Wir empfehlen, dass Sie in jedem Fall eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigen, ist eine deutsche Krankenversicherung verpflichtend. Abhängig von Ihrem Status in Konstanz gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Krankenversicherung.

Das EURAXESS-Netzwerk bietet auf seiner Homepage sehr gute Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland. Hier finden Sie eine Übersicht und den Link zum Chatbot, der ein hilfreiches Tool sein kann, um die richtige Versicherung für Sie zu finden.

Arbeitsvertrag

Sie haben einen Arbeitsvertrag an der Universität Konstanz. In diesem Fall besteht für Sie im Normalfall eine Versicherungpflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die Sie frei wählen können. Sollten Sie keine gesetztliche Krankenkasse wählen, werden Sie von der Universität automatisch bei der AOK versichert. Falls Ihr Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, besteht für Sie keine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse und Sie können sich privat oder freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse krankenversichern.

Stipendium

Sie haben ein Stipendium oder eine Finanzierung über Ihr Heimatland und sind in Ihrem Heimatland versichert. Sie müssen dann nachweisen, dass Ihre Krankenversicherung den selben Versicherungsschutz bietet, wie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Nachweis ist im Normalfall schwer zu erbringen. Wir empfehlen deshalb dringend, in jedem Fall eine ausreichende deutsche private Krankenversicherung abzuschließen. Unter gewissen Umständen können Sie auch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Sie haben ein Stipendium oder eine Finanzierung über Ihr Heimatland und sind in Ihrem Heimatland nicht ausreichend versichert: Sie müssen eine ausreichende private Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist in diesem Fall normalerweise nicht möglich. Wir informieren Sie hierzu jedoch gerne über Ausnahmen.

Promovierende

Sie sind als Doktorandin oder Doktorand an der Universität Konstanz eingeschrieben und führen Ihr Promotionsvorhaben an der Universität Konstanz durch: die Möglichkeit einer Krankenversicherung hängt von Ihrem speziellen Status ab. Wir informieren Sie gerne über die genauen Bedingungen.

Für Ausländer mit einem befristeten Aufenthalt in Deutschland stehen als private Krankenversicherung nur sogenannte „Auslandskrankenversicherungen“ zur Verfügung. Der Versicherungsschutz ist hier nicht gleichwertig wie eine auf Dauer angelegte gesetzliche oder private Krankenversicherung. Vielmehr ist er auf die Absicherung akuter Notfälle ausgerichtet. Erkrankungen, die schon bei Einreise bestehen, sind vom Ansatz her nicht versichert.

EU-Bürger

Sie sind EU-Bürger: In den Mitgliedstaaten der EU wurde 2004 die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card / EHIC) eingeführt. Sie wird von den nationalen Versicherungsträgern in Ihrem Heimatland ausgestellt. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie sich auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU im Krankheitsfall im Rahmen eines touristischen Aufenthalts direkt an Vertragsärzte und Krankenhäuser wenden. Bitte beachten Sie, dass für einen längerfristigen Aufenthalt die EHIC nicht geeignet ist. Klären Sie mit Ihrem heimischen Versicherungsunternehmen, für welche Leistungen es in Deutschland aufkommt. Nicht immer übernehmen die ausländischen Versicherungen alle hier anfallenden Kosten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen haben einheitliche Leistungen, die vom Gesetzgeber bestimmt werden. Die Beiträge sind von der Höhe des Einkommens abhängig. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden. Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Kasse zu sein, es sei denn, sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze. 

Nachfolgend finden Sie Informationen zu einigen gesetztlichen Krankenkassen in Konstanz ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Private Krankenversicherung

Es gibt eine Vielzahl von privaten Krankenversicherungen. Sollten Sie eine längerfristige private Krankenversicherung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Welcome Centre. Auf der Seite von EURAXESS Deutschland finden Sie einen Überblick über private Krankenvollversicherungen für Stipendiaten, die sich für Aufenthalte für eine Dauer von über 90 Tagen empfeheln.

Für Forschungsaufenthalte bis zu 5 Jahren sind folgende Krankenversicherungen geeignet:

  • Private Krakenversicherung für Studierende und Promovierende: vela
  • Private Krankenversicherung für Gastwissenschaftler: educare24: bis max. 4 Jahre.
  • Private Krankenversicherung für Gastwissenschaftler: HanseMerkur, bis max. 5 Jahre.
  • Private Krankenversicherung für Gastwissenschaftler: Mawista Krankenversicherung: Versicherungsdauer zwischen einem und 60 Monate
  • Private Krankenversicherung für Gastwissenschaftler bis maximal ein Jahr (tageweise Versicherung für Personen bis 80 Jahre): Reisecare.
  • Private Krankenversicherung für Gastwissenschaftler: Provisit: für Wissenschaftler die länger als ein Jahr in Deutschland bleiben.
  • Private Krankenversicherung für internationale Studierende undDoktorandInnen: Kooperation des Studentenwerks.
  • Private Krankenversicherung: Care Concept AG: bis zu zwei Jahre, kann auch auf Tagesbasis abgeschlossen werden.
  • Private Krankenversicherung: CareMed International Insurance