Neuseeland
Covid-19 Einreisebeschränkungen
- Gemäß New Zealand Immigration wurden die Einreisebeschränkungen aufgehoben. Ein Impfnachweis ist nicht mehr erforderlich, Einreisenden wird jedoch geraten, sich dies bei der Fluggesellschaft bestätigen zu lassen.
- Bei Ankunft werden Reisenden Schnelltests ausgehändigt, die am ersten sowie am Tag fünf oder sechs freiwillig genutzt werden können. Bei postivem Ergebnis ist eine siebentätige Selbstisolation erforderlich.
Einreise und Visum
Einreise
Die Einreise ist mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.
Visum
Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten als Tourist oder Geschäftsreisender kein Visum, müssen jedoch im Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets sein und auf Verlangen der Einreisebehörde den Nachweis über genügend Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können. Ebenso benötigen sie seit 1. Oktober 2019 eine elektronischen Einreisegenehmigung NZeTA.
Elektronische Einreisegenehmigung NZeTA
- Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA ist online oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App zu beantragen und auch für einen Aufenthalt im Transitbereich erforderlich.
- Die NZeTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (12,- NZD bei Online-Registrierung, 9,- NZD bei Registrierung über eine mobile App).
- Zusätzlich wird seit Oktober 2019 bei Registrierung auch eine neu eingeführte Tourismussteuer (International Visitor Conservation and Tourism Levy IVL) verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll.
- Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
- Die zuständige New Zealand Immigration empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Visum für andere Aufenthaltszwecke
Für andere Aufenthaltszwecke, u. a. für jede Form der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Weitere Informationen bietet die neuseeländische Einwanderungsbehörde.
Visatypen
Academic Visitor Visa
- Teilnahme an Lehr-, Ausbildungs-, - oder Forschungsaktivitäten
- Aufenthaltsdauer bis zu 3 Monate
Notwendige Unterlagen:
- Einladungsschreiben der aufnehmenden Instution
- Nachweis, dass Sie ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer Ihres Aufenthaltes haben
- Rückflugticket
Arbeitsvisum
- Wenn Sie sich länger als 3 Monate in einem Kalenderjahr in Neuseeland aufhalten möchten, müssen Sie ein Arbeitsvisum beantragen.
- Wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen möchten, die nicht mit Forschungstätigkeiten im Zusammenhang steht, müssen Sie ein Arbeitsvisum beantragen.
- Hier finden Sie die verschiedenen Optionen
Geld und Banken
Geld abheben und tauschen
- Landeswährung ist der Neuseeland Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.
- Ein Geldumtausch von Euro in den Neuseeland Dollar vor der Reise ist nicht zu empfehlen, da die deutschen Banken einen schlechteren Umrechnungskurs anbieten als die Banken und Wechselstuben in Neuseeland.
- Bereits bei der Ankunft an den internationalen Flughäfen finden Sie Bankschalter und Wechselstuben, an welchen Sie sich mit den ersten Neuseeland Dollar eindecken können.
- Es ist davon abzuraten, am Flughafen größere Mengen Bargeld zu tauschen, da die Umrechnungskurse am Flughafen in der Regel ungünstiger sind als bei den Banken und Wechselstuben in den Städten.
- TIPP: Den günstigsten Umrechnungskurs erhält man im Regelfall bei den Wechselstuben in der Stadt.
Konto eröffnen
Wer länger in Neuseeland sein und dort ein Gehalt beziehen wird, kann sich bei einer der großen Banken Neuseelands ein Konto eröffnen. Möglich ist eine Kontoeröffnung bei den folgenden Banken:
➛ Westpac Bank
➛ BNZ (Bank of New Zealand)
➛ ANZ Nationalbank
➛ TSB
➛ HSBC
➛ Kiwibank
Für die Kontoeröffnung in Neuseeland wird benötigt: Kopie des Reisepasses, Nachweis über den Wohnort sowie ein ausgefülltes Antragsformular.
Medizinische Versorgung
- Eine gute medizinische Versorgung ist in Neuseeland sowohl in den großen Städten als auch in den kleineren Ortschaften gewährleistet.
- Die Krankenhäuser sind gut ausgestattet und die Ärzte sind fachkundig und sehr freundlich.
- Die Hygiene ist mit der in Westeuropa zu vergleichen.
- Trotzdem macht es Sinn, wie in jedem anderen Reiseland auch, sich umsichtig zu verhalten. Es ist außerdem empfehlenswert, sich über eine Auslandskrankenversicherung zu informieren und gegebenenfalls abzuschließen.
Telefonieren und Internetzugang
Die neuseeländischen Mobilfunk-Hauptanbieter sind:
In Neuseeland gibt es aktuell nur wenige kostenlose WLAN-Angebote (englisch: "free WiFi"), die Situation verbessert sich jedoch stetig. Kostenlose WLAN-Hotspots befinden sich überwiegend in städtischen Gebieten, selten in kleineren Städten oder ländlichen Regionen.
Prepaid-Pakete vor Ort kaufen
Alle Anbieter haben unterschiedliche Prepaid-Packages inklusive SMS, Freiminuten und Datenvolumen im Angebot. Prepaid-Karten können Sie am besten direkt im Shop des jeweiligen Anbieters kaufen. Mitunter finden Sie die Prepaid-Karten auch in Supermärkten.
Prepaid-Pakete vorab online bestellen
Alternativ können Sie eine Prepaid-Karte auch vorab online bestellen.
Transportmittel und Führerschein
Infrastruktur/Verkehr
- Es herrscht Linksverkehr.
- Der Ausbau und Zustand der Straßen unterscheidet sich deutlich von den Verhältnissen in Mitteleuropa.
- Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin.
- Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig und kurvenreich und eng. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert.
Führerschein
Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt, muss aber ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung in englischer Sprache mitgeführt werden.
Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung, anerkannt.
Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen Verkehrsbehörde.