Großbritannien

Covid-19 Einreisebeschränkungen

Reisewarnung

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung, für Schottland die schottische Regionalregierung.

Seit dem 18. März 2022 sind pandemiebedingte Einschränkungen komplett aufgehoben.

Einreise und Visum

Seit dem 01. Oktober 2021 werden für die Einreise nach Großbritannien keine Personalausweise mehr akzeptiert.

Ab April 2025 benötigen Reisende nach Großbritannien eine ETA (Electronic Travel Authority).

Hier können Sie überprüfen, ob Sie ein Visum für Ihren Aufenthalt in Großbritannien benötigen: Check if you need a UK visa

Reisedokumente

Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein, Ausnahme: Gibraltar
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Einreise ohne Visum:

  • Ab April 2025 benötigen Reisende nach Großbritannien eine ETA (Electronic Travel Authority). Die ETA kostet 10 £.
  • Touristen: Für touristische Zwecke ist für deutsche Staatsbürger für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten kein Visum erforderlich.
  • Studenten und Forschende aus der EU oder der Schweiz: Für Aufenthalte bis zu 6 Monaten zum Studium oder zu Forschungszwecken ist kein Visum erforderlich. Für die Einreise reicht die Vorlage eines für die Dauer des Aufenthalts gültigen Passes sowie ab Apri 2025 die ETA.
  • Sie können auch aufgefordert werden ein Einladungschreiben nachzuweisen sowie einen Beleg, dass Sie eine Unterkunft für Ihren Aufenthalt organisiert haben und Sie am Ende Ihres Besuchs abreisen werden.

Einreise mit Visum

Hier können Sie überprüfen ob Sie ein Visum benötigen und wenn ja welches: visas-immigration

  • Personen, die nicht eine Staatsangehörigkeit eines EU-Staats bzw. der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein besitzen, müssen seit 1.1.2021 für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ein Besuchervisum beantragen.
  • Ein Standard-Besuchervisum kostet £100.

Online-Antrag

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Wichtig: Verbindliche Informationen zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland können ausschließlich die zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland erteilen.

Als Geschäftsreisende(r) können Sie nicht:

  • eine bezahlte oder unbezahlte Arbeit für ein britisches Unternehmen oder als Selbstständige/r verrichten
  • ein Praktikum oder eine Ausbildung absolvieren
  •  Waren und Dienstleistungen anbieten
  • Prüfen Sie hier, ob Sie ein Visum für Ihre Geschäftsreise beantragen müssen, um Ihre geplanten Aktivitäten durchzuführen.
  • Für regelmäßige Geschäftsreisen nach Großbritannien können Sie ein Standard-Langzeitvisum für Besucher beantragen, das für 2, 5 oder 10 Jahre gültig ist. Sie können dann bei jedem Besuch maximal 6 Monate bleiben.
  • Ein Standard-Besuchervisum kostet 122 €.
  • Die Gebühr für ein Langzeit-Standard-Besuchervisum hängt von der Länge ab: 2 Jahre - 460 €; 5 Jahre - 820 €; 10 Jahre - 1.025 €.


Studierende

  • Für Aufenthalte zu Studienzwecken über 6 Monate muss ein Studentenvisum beantragt werden: student-visa
  • Für den Antrag wird eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung benötigt (Confirmation of Acceptance for Studies, CAS) sowie ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse: Knowledge of English .
  • Ein Studentenvisum kann frühestens 6 Monate vor Beginn des Studienaufenthalts beantragt werden.
  • Die Gebühr für ein Studentenvisum beträgt £348.Hinzu kommen noch die Kosten für den Gesundheitszuschlag (Immigration Health Surcharge) in Höhe von £470 .

Forschende

  •  Für Dienstreisen und Forschungsaufenthalte von nicht EU-Bürger*innen, Schweizer*innen oder Lichtensteiner*innen bis zu 6 Monaten kann i. d. R. ein Standard Visitor Visa beantragt werden. 
  • Für Dienstreisen und Forschungsaufenthalte von über 6 Monaten Dauer muss ein Temporary Worker - Government Authorised Exchange visa (T5) beantragt werden.
  • Dieses Visum kann frühestens 3 Monate vor Beginn des Aufenthalts beantragt werden.
  • Es berechtigt zu Aufenthalten bis zu 12 bzw. 24 Monaten, je nach Aufenthaltsgrund.
  • Für den Antrag wird eine sponsorship reference number benötigt. 
  • Die Gebühr beträgt £189 bzw. £244 je nach Herkunftsland. Hinzu kommt die Gebühr für den Gesundheitszuschlag (Calculate Immigration Health Surcharge)
  • Für regelmäßige Dienstreisen nach Großbritannien kann ein langfristiges Standard-Besuchervisum beantragt werden, das für 2,5 oder 10 Jahre gültig ist. Sie können dann bei jedem Besuch maximal 6 Monate bleiben.
  • Die Gebühr für ein Langzeit-Standard-Besuchervisum hängt von der Länge ab: 2 Jahre - £361; 5 Jahre - £655; 10 Jahre - £822.

Praktika

  • Für Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich.
  • Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship (Referenznummer) verfügen, das für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird und für 3 Monate gültig ist.
  • Die Beantragung der Referenznummer ist von der entsendenden Hochschule und nicht von den einzelnen Geförderten beim British Council einzureichen. 
  • Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist für deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nicht kostenpflichtig.
  • Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).
  • Wer über ein Visum verfügt, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.
  • In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass die Studierenden ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+-Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen müssen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.

Medizinische Versorgung

Kurzaufenthalte

  • Für grenzüberschreitende Leistungen bei Krankheit gelten ab 01.01.2021 die bisherigen Bestimmungen grundsätzlich fort.
  • Von deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich auch ab 01.01.2021 im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden.
  • Studierende: EU-Studenten, die für weniger als 6 Monate zum Studium nach Großbritannien kommen, benötigen kein Visum und müssen die Immigration Health Surcharge nicht bezahlen - sie können mit ihrer in der EU ausgestellten EHIC die medizinisch notwendige Gesundheitsversorgung in Großbritannien nutzen.
  • Gesundheitsbeiträge, die das Vereinigte Königreich bei einem Studienbeginn ab dem 1. Januar 2021 erhebt, um einen vollen Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten, können sich Studierende unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Vereinigten Königreich erstatten lassen. Mehr Infos: https://www.gov.uk/healthcare-immigration-application/refunds

Längere Aufenthalte

  • Wenn Ihr Kurs über den 30. Juni 2021 hinausgeht, müssen Sie das sog. EU Settlement Scheme beantragen
  • Damit werden Sie in der Lage sein, im Vereinigten Königreich zu arbeiten und Sie haben kostenlosen Zugang zum nationalen Gesundheitswesen, dem NHS.

Zusatzversicherung

  • Um über diese Grundversorgung hinaus Leistungen zu erhalten, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Hier ist z. B. ein Krankenrücktransport nach Deutschland inbegriffen.
  • Daher wird der Abschluss einer privaten Reisekranken- und Rückholversicherung empfohlen, die auch eine Behandlung in privaten Krankenhäusern ermöglicht.
  • Weitere Einzelheiten gibt die Deutsche Verbindungsstellen Krankenversicherung im Ausland.
  • Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Autofahren und Führerschein

Autofahren

  • Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Find-Your-Great-Britain.
  • Es herrscht Linksverkehr. Stellen Sie bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sicher, dass Scheinwerfer hierfür eingestellt sind bzw. entsprechend abgeklebt werden.
  • Die Promillegrenze beträgt 0,8, in Schottland 0,5.
  • Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linke verlangt langsames Heranfahren.

Führerschein

Der EU-Führerschein wird  mindestens bis zum 31. Dezember 2020 für kurzfristige Aufenthalte weiterhin anerkannt, siehe EU drivers visiting or living in the UK after EU Brexit.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. FAQs für Verbraucher zum Brexit bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin.

Brexit und Erasmus

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitglied der Europäischen Union.

Antworten auf konkrete Fragen gibt es im Brexit-Checker der britischen Regierung.

Erasmus

  • Der neue Partnerschaftsvertrag sieht für die kommende Programmgeneration (ab 2021-2027) keine weitere Teilnahme an Erasmus+ vor.

Erasmus+ Mobilitäten (Studierende, Gastdozenturen und Verwaltungspersonal) nach/aus Großbritannien können 2022/2023 aus Restmitteln des Erasmus Budgets 2020 (bis Mai 2023) finanziert werden. Ab dem Hochschuljahr 2023/24 stehen Erasmus Mittel "20% Sonderbudget Partnerländer" zur Verfügung - für Studienaufenthalte. Gastdozenturen entfallen, Personalmobilitäten sind dann nur noch sehr eingeschränkt förderfähig. Aufenthalte länger als 6 Monate benötigen ein Visum, zusätzliche Krankenversicherung und Sprachzertifikate.

Weitere Informationen gibt es beim DAAD.