Doctoral Fund und Retreats

Sie promovieren an der Universität Konstanz? Dann sind der Docotoral Fund und die Retreats genau das Richtige für Sie.

Der im Rahmen der Exzellenzstrategie eingerichtete Doctoral Fund stellt in begrenzter Höhe Finanzmittel für DoktorandInnen zur Verfügung. Mit dieser Maßnahme möchte die Universität Konstanz die Arbeitsbedingungen ihrer NachwuchswissenschaftlerInnen weiter verbessern.

Mit einem Volumen von bis zu 5.000 Euro unterstützt der Doctoral Fund DoktorandInnen der Universität Konstanz dabei, wissenschaftliche Netzwerke aufzubauen. Viermal jährlich können Zuschüsse für Konferenzreisen, Forschungsaufenthalte, die Erhebung von Daten und Organisation von Workshops beantragt werden.

Antragsberechtigt sind prinzipiell alle zur Promotion angenommenen Promovierenden der Universität Konstanz. Vorrangig dient der Doctoral Fund jedoch dazu, Promovierende zu unterstützen, die auf keine Förderung seitens eines Clusters, eines finanzierten Promotionsprogramms oder andere Institutionen zurückgreifen können. Wiederholte Antragstellungen für unterschiedliche Vorhaben sind zulässig, wobei innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren pro AntragstellerIn nicht mehr als 5.000 Euro ausgeschüttet werden.

Neu! Retreats für Promovierende: Erstmals können sich auch mehrere Promovierende (Mindestanzahl 7) gemeinsam für die Finanzierung eines Retreats bewerben, das ihrer wissenschaftlichen Arbeit, ihrer Zusammenarbeit und Vernetzung oder ihrer Weiterbildung dient. Pro Vorhaben können für die Gruppe der Teilnehmenden an dem Retreat einmalig bis zu 5.000 Euro vergeben werden. Der Antrag für ein Retreat wird von einer Ansprechperson gestellt und enthält neben den unten aufgeführten Antragsunterlagen eine Liste der Teilnehmenden des Retreats.

Weitere Kriterien zur Beantragung von Retreats finden Sie hier.

Der Antrag soll nach Form und Inhalt kurz und präzise (maximal 5 Seiten) abgefasst werden und die folgenden Teile enthalten:

  1. Beschreibung des Vorhabens mit Zeit- und Finanzplan sowie einer bedarfsgerechten Begründung der beantragten Mittel.
  2. Begründen Sie die Relevanz des Vorhabens für Ihre Promotion und stellen Sie Ihren eigenen aktiven Beitrag (z.B. Präsentation eigener Daten auf einer Konferenz) heraus.
  3. Darstellung der Fördernotwendigkeit: Weshalb kommen keine alternativen Finanzierungen in Betracht? Dokumentieren Sie Ihre Bemühung um alternative Finanzierungsquellen.
  4. Aktueller Lebenslauf (als Anlage außerhalb des Seitenlimits).
  5. Nachweis der Annahme zur Promotion oder Immatrikulationsbescheinigung, aus welcher der Status als Promovierende / als Promovierender an der Universität Konstanz hervorgeht.

Grundsätzlich:

Vor der Antragstellung
Bitte bemühen Sie sich zuerst um alternative (interne wie z.B. Förderung der Cluster oder Graduiertenschulen oder externe wie z.B. Fördermittel des DAAD) Fördermittel.

Bei der Antragstellung:
Bitte achten Sie auf eine möglichst kostenbewusste Planung Ihres Vorhabens. Es wird empfohlen, Kostenkalkulationen transparent aufzuschlüsseln. Dabei ist es sinnvoll, die Kosten möglichst genau zu recherchieren und ggf. Vergleichsangebote einzuholen.

Bei der Zusage:
Bitte beachten Sie, dass eine Bewilligung durch die Vergabekommission des Doctoral Fund Ihr Vorhaben nicht von haushalts- und reisekostenrechtlichen Prüfungen entbindet.

Bei Ablehnung:
Es wird ausdrücklich ermutigt, sich mit einem überarbeiteten Antrag erneut zu bewerben.

Bei der Abrechung:
Werden Konferenzräume o.ä. gebucht und abgerechnet, sind Vergleichsangebote einzuholen und vorzulegen. Wenn für ein Vorhaben Kosten für mehrere Personen abgerechnet werden (v.a. bei Retreats), muss eine von allen Teinnehmenden unterschriebene Teilnehmerliste eingereicht werden.

Bitte verwenden Sie für Ihre Anträge das Antragstemplate.

Die Unterlagen sind elektronisch als ein PDF-Dokument an die Konstanz Research School zu richten.

Anträge können jederzeit gestellt werden. 

Die Begutachtung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach den Stichtagen:

15. Januar (frühester Förderbeginn: 1. März)
15. April (frühester Förderbeginn: 1. Juni)
15. Juni (frühester Förderbeginn: 1. August)
15. Oktober (frühester Förderbeginn: 1. Dezember)