Gute wissenschaftliche Praxis (GwP) in der Promotion an der Universität Konstanz

Fragen guter wissenschaftlicher Praxis haben, wie kaum ein anderer Aspekt wissenschaftlichen Arbeitens, stark an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewonnen. Dies gilt innerhalb der Wissenschaften und des Wissenschaftssystems wie auch außerhalb in Politik, Medien und Öffentlichkeit.

Universitäten als Stätten der Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung tragen dabei eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zur Wahrung hoher wissenschaftlicher und ethischer Standards.

Es ist das erklärte Ziel der Universität Konstanz, eine Universitätskultur zu fördern, die auf partnerschaftlichem Verhalten und fairem Wettbewerb gründet - dies bildet die Basis für erfolgreiche Arbeit in Lehre, Forschung und Verwaltung und ist zugleich ein wichtiger Faktor zur Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Neben existierenden gesetzlichen Vorschriften zur guten wissenschaftlichen Praxis hat die Universität Konstanz für ihren Verantwortungsbereich zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Konstanz beschlossen, die den universitären Konsens zu den grundlegenden Prinzipien und Standards der guten wissenschaftlichen Praxis abbilden und von allen Universitätsmitgliedern und -angehörigen getragen werden. Die Satzungen unterstützen alle Universitätsmitglieder und -angehörigen dabei, sich in ihrem Forschungsalltag redlich zu verhalten, indem sie gute wissenschaftliche Praxis als festen und verbindlichen Bestandteil der Forschung und der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses verankern.

Pflichtkurs Gute wissenschaftliche Praxis in der Promotion

Am 01. April 2022 wurde für alle ab diesem Zeitpunkt neu angenommenen Promovierenden die verpflichtende Teilnahme an einem Kurs zur "Guten wissenschaftlichen Praxis in der Promotion" in die Promotionsordnung (§ 6 Abs. 2) aufgenommen.

Ansprechpersonen

Die Ombudsperson für die Wissenschaft ist eine Beratungs-, Vermittlungs- und Unterstützungseinrichtung der Universität Konstanz.

Sie steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität zur Verfügung. Diese können sich unmittelbar und unabhängig von einer Beteiligung ihrer Vorgesetzten oder der Universitätsleitung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, deren möglicher Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit oder damit verbundenen Konfliktfällen an die Ombudsperson wenden, auch anonym.

Beratung durch:

Überblick aller Kurse zur Guten wissenschaftlichen Praxis in der Promotion an der Universität Konstanz

Die Konstanz Research School in Verbindung mit dem Academic Staff Development bieten einen fachübergreifenden umfassenden Kurs "Gute wissenschaftliche Praxis in der Promotion" / "Good scientific practice during doctoral studies" an, der die Bestimmungen der Promotionsordnung erfüllt.

Termine Kurse Gute wissenschaftliche Praxis in der Promotion 2024:

  • 12.03.2024 Gute wissenschaftliche Praxis, Online (09:00-13:00 plus Vor- und Nachbereitung)
  • 16.04.2024 Good Scientific Practice, K7 (09:00 – 17:00)
  • 11.06.2024 Gute wissenschaftliche Praxis, Online (09:00-13:00 plus Vor- und Nachbereitung)
  • 02.07.2024 Good Scientific Practice, K7 (09:00 – 17:00)
  • 23.07.2024 Good Scientific Practice, Online (09:00-13:00 plus pre- and post-assignment)
  • 06.08.2024 Good Scientific Practice, K7 (09:00 – 17:00)
  • 24.09.2024 Good Scientific Practice, K7 (09:00 – 17:00)
  • 08.10.2024 Gute wissenschaftliche Praxis, K7 (09:00 – 17:00)
  • 12.11.2024 Good Scientific Practice, K7 (09:00 – 17:00)
  • 17.12.2024 Good Scientific Practice, K7 (09:00 – 17:00)

Hier geht es zur Kursanmeldung.

Fachspezifische Kurse zur Guten wissenschaftlichen Praxis in der Promotion:

Fachbereich Rechtswissenschaft: Teil des Kolloquiums für Promovierende. Informationen über das Fachbereichsreferat Rechtswissenschaft.