Das Land Baden-Württemberg hat mit Wirkung zu Freitag, 15.10.2021, eine neue Regelung zum 3G Prinzip in der Coronaverordnung des Landes eingeführt. Demnach müssen sich alle Beschäftigten, die weder geimpft noch genesen sind und regelmäßigen Kontakt zu betriebsfremden Personen haben, mindestens 2 mal pro Woche testen.
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