Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-Daten von gesetzlich versicherten Arbeitnehmer*innen bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Somit müssen gesetzlich Versicherte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen, sondern diese kann in Zukunft elektronisch abgerufen werden.

Allerdings besteht weiterhin die Pflicht, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit gemeldet wird. Besonders wichtig ist auch die genaue Meldung über den…

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Information zur Auszahlung der Energiepreispauschale EPP:

Information zur Auszahlung der Energiepreispauschale EPP finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV):

https://lbv.landbw.de/aktuelles

und den Seiten des Bundesfinanzministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Die Universität selbst hat mit der Auszahlung nichts zu tun, diese wird vom LBV als zentrale Auszahlungsstelle für die Bezüge der Landesbediensteten vorgenommen.

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Aktueller Hinweis zum Erholungsurlaub

Der Jahresurlaub (Erholungsurlaub und ggf. Zusatzurlaub) ist grundsätzlich bis zum Ende des Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) anzutreten. Den konkreten Umfang Ihres Urlaubsanspruchs entnehmen Sie bitte Ihrer Urlaubskarte. Kann der Jahresurlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, so muss er bis zum 30.09. des Folgejahres genommen sein.

Daher weist die Universität Konstanz darauf hin, dass eventuelle restliche Urlaubstage aus dem Jahr 2021 spätestens bis zum 30.09.2022 genommen…

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Jährliche Anzeige der im Jahr 2021 ausgeübten Nebentätigkeiten von Beamten*innen

Nach den nebentätigkeitsrechtlichen Bestimmungen sind alle Beamte*innen dazu verpflichtet, jährlich ihrer Erklärungspflicht über ausgeübte Nebentätigkeiten gemäß § 8 Landesnebentätigkeitsverordnung (LNTVO) nachzukommen.    

Demnach ist der Personalabteilung bis zum 01. Juli 2022 eine unterschriebene Aufstellung nach § 8 Abs. 1 LNTVO vorzulegen über:
1.    Alle im vorausgegangenen Kalenderjahr (somit für das Jahr 2021) ausgeübten genehmigungs- und anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten.
2.  …

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Neue Regelung für Verträge von geprüften Hilfskräften:

Für geprüfte HK dürfen Verträge nur noch ausgestellt werden, wenn der Vertragsumfang mehr als 25 % der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit eines/r Vollzeitbeschäftigten umfasst.

Uns liegt ein Schreiben des MWK vor, dass uns auf Grund einer Entscheidung des BAG faktisch untersagt ist, Verträge für geprüfte wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Umfang bis zu 25 % der durchschnittlichen Regelarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten auszustellen da hier keine Qualifizierung vorausgesetzt werden…

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