Aktueller Hinweis zum Erholungsurlaub

Der Jahresurlaub (Erholungsurlaub und ggf. Zusatzurlaub) ist grundsätzlich bis zum Ende des Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) anzutreten. Den konkreten Umfang Ihres Urlaubsanspruchs entnehmen Sie bitte Ihrer Urlaubskarte. Kann der Jahresurlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, so muss er bis zum 30.09. des Folgejahres genommen sein.

Daher weist die Universität Konstanz darauf hin, dass eventuelle restliche Urlaubstage aus dem Jahr 2021 spätestens bis zum 30.09.2022 genommen sein müssen. Urlaub, der nicht rechtzeitig genommen wurde, verfällt. Daher möchten wir sie auffordern, Ihren Jahresurlaub rechtzeitig zu beantragen und zu nehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Personal und Recht.

Kontakt: Renate Pfeifer (Tel.: 2336), Abteilung Personal und Recht