Allgemeine Informationen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bildungszeitgesetz
Datenschutz
Gastaufenthalt
Beantragung von Gastausweisen
Für Gäste, die sich länger als vier Wochen an der Universität Konstanz aufhalten, kann ein entsprechender Gastausweis beim Sekretariat der Personalabteilung beantragt werden. Antragsberechtigt sind beispielsweise die Fachbereiche, zentrale Einrichtungen etc. Zur Beantragung eines Gastausweises ist das Formular Antrag auf Erstellung eines Gastausweises zu verwenden.
Der Ausweis muss am Ende des Aufenthaltes durch den Gast zurückgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Gastausweise nicht durch den Gast selbst beantragt werden können.
Kontakt zuständige Fachabteilung: Franca Lovisi (Tel.: 4391) oder Tina Duttle (Tel.: 3622), Abteilung Personal und Recht
Gastwissenschaftler
Hinweise zur Stellenbesetzung
- Toolbox Vorstellungsgespräche
- Vorstellungsgespräche online führen (PDF, 376 KB)
- Checkliste zur Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen
- Checkliste zur Einführung neuer Mitarbeitenden
- Merkblatt "Bewerberauswahl"
- Richtlinien der Uni Konstanz zur Befristung der Arbeitsverträge von wissenschaftlichen und wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten
- Hinweis zur Gleichstellung bei Stellenbesetzungen im wissenschaftlichen Dienst nach erfolgter Stellenausschreibung
- Mitteilung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen
- Rundschreiben zu Vorstellungsreisen
- Einladungsschreiben (Muster) zum Vorstellungsgespräch
Hinweise zur Zeugniserstellung
Home Office und mobile Arbeit
Um alle Informationen rund um das Thema Home Office und mobile Arbeit sehen zu können, müssen Sie sich bitte oben rechts unter "Meine Universität" einloggen.
Informationen für Familien
- Informationen zu "Zuschuss zu Reise- und Betreuungskosten für Kinder"
- Formular für "Zuschuss zu Reise- und Betreuungskosten für Kinder"
- Information zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes vom 23.05.2017
- Berücksichtigung von Mutterschaftszeiten vor dem Jahr 2012 in der VBLklassik
- Berücksichtigung von Mutterschaftszeiten für befristet wissenschaftlich Beschäftigte vor dem Jahr 2012 in der VBLextra
- Neues zu Elterngeld und Elternzeit für Beschäftigte (Stand 01.10.2015)
- Broschüre des Landes "Informationen für Mütter und Väter"
- Programm und Beratung "Wissenschaft mit Kind"
- Programm und Beratung "Beruf und Kind" im wissenschaftsunterstützenden Bereich
Informationen zur Arbeitszeit
Informationen zur VBL
VBL – Rentenferne Startgutschriften: Tarifpartner einigen sich auf Eckpunkte einer Neuregelung
Nach Gesprächen der Tarifvertragsparteien im Dezember 2016 haben sich diese nunmehr am 8. Juni 2017 auf die Eckpunkte einer Neuregelung zur Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte 1) geeinigt. Einzelheiten können Sie folgender Pressemitteilung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) entnehmen:
Pressemitteilung
Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt, dass die Gremien der Vertragsparteien dem Verhandlungsergebnis zustimmen.
Die Übertragung der Tarifeinigung in den Tarifvertrag (ATV) wird im Rahmen eines Änderungstarifvertrages zum ATV erfolgen, den das Ministerium für Finanzen zu gegebener Zeit im GABl. bekannt machen wird.
In welchem Umfang sich die Startgutschriften für rentenferne Versicherte aufgrund der Tarifeinigung im Einzelfall erhöhen, wird die VBL von Amts wegen ermitteln. Alle betroffenen Startgutschriften werden automatisch geprüft. Eine gesonderte Antragstellung von Seiten der Beschäftigten ist nicht erforderlich.
1) Grundsätzlich ist rentenfern, wer als Pflichtversicherter der VBL zum Zeitpunkt der Systemumstellung in der Zusatzversorgung am 01.01.2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte
Änderungen in der VBLextra und VBLdynamik
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beabsichtigt, in der freiwilligen Versicherung VBLextra (das ist die freiwillige Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell) einen neuen Tarif einzuführen. Kalkuliert ist dieser neue Tarif auf der Grundlage eines vorsichtigeren Rechnungszinses von 0,25%. Damit soll die VBLextra an das aktuelle Kapitalmarktumfeld angepasst werden.
Der neue Tarif soll (nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde sowie vorbehaltlich der Zustimmung der VBL Gremien) frühestens zum 1. April 2016 in Kraft treten. Bis dahin können Verträge zur freiwilligen Versicherung VBLextra, also z.B. Versicherungsverträge mit staatlicher Riesterförderung oder mit Entgeltumwandlung, noch zu den derzeit geltenden Bedingungen, d.h. mit einem Rechnungszins von 1,75%, abgeschlossen werden. Im Hinblick auf die bevorstehende Tarifumstellung bittet die VBL um rechtzeitige Übersendung der Vertragsunterlagen.
Der VBL-Verwaltungsrat hat eine weitere Änderung im Bereich der freiwilligen Versicherung entschieden: Mit Wirkung ab 1. Januar 2016 werden für die Dauer der anhaltenden Niedrigzinsphase keine Neuverträge zur VBLdynamik (das ist die freiwillige Versicherung als fondsgebundene Rentenversicherung) mehr angeboten. Da auch hier der Rechnungszins deutlich abgesenkt werden müsste, wäre der für den Aufbau des Fondskapitals zur Verfügung stehende Anlagebeitrag so gering, dass die VBLdynamik kein attraktives Produkt mehr für die Versicherten darstellen würde. Altverträge, d.h. Verträge zur freiwilligen Versicherung VBLdynamik mit einem Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2016, sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Nähere Informationen zu den Änderungen in der VBLextra sowie der VBLdynamik erhalten Sie über den Link.
Bitte beachten Sie die vorgenannten Änderungen beim Abschluss künftiger Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung.
Lehrverpflichtungsverordnung
Mitarbeitergespräche
Monats-Sollarbeitszeiten
um die Tabelle mit den monatlichen Sollarbeitszeiten sehen zu können, müssen Sie sich bitte oben rechts unter "Meine Universität" einloggen.
Online-Bewerbungssystem
um alle Informationen rund um das Thema Online-Bewerbungssystem sehen zu können, müssen Sie sich bitte oben rechts unter "Meine Universität" einloggen.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch die Freistellung von der Arbeit für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit eröffnet werden, nahe Angehörige zu pflegen. Die Übersicht stellt die Regelungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld, zur Pflegezeit und zur Familienpflegezeit kurz vor.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n Personalsachbearbeiter/in.
Die Regelungen im Überblick.
Weitere Informationen und Musterformulare des Bundesministeriums
Weitere Informationen und Musterformulare finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter folgendem Link.
Ergänzt um das Musterschreiben zur Inanspruchnahme einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.
Beamte*innen
Für Beamte*innen gelten die Ausführungen generell entsprechend. Der einzige Unterschied liegt im Pflegeunterstützungsgeld.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihre Personalsachbearbeiterin.
Die Regelungen im Überblick.
Richtlinie zur guten Arbeit
Sonderurlaub, Arbeits- & Dienstbefreiung
Vereinbarung zur Betriebsschließung
Verhalten an der Universität Konstanz
- Informationen/Dienstliche Regelungen für alle Beschäftigten der Universität Konstanz
- Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt
- Geschenkannahme durch Beschäftigte der Universität
- Dienstvereinbarung zum Partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz
- Empfehlung zum Partnerschaftlichen Verhalten am Arbeits- und Studienplatz
- Dienstvereinbarung über den Umgang mit alkohol- und suchtgefährdeten Bediensteten
- Handlungsleitlinien bei Suizidgefahr (PDF, 961 KB)
- Wegweiser bei Problemen, Konflikten, Diskriminierungen
- Externes Beratungsangebot bei Problemen und Konflikten am Arbeitsplatz
- Führungsgrundsätze
- Rechte und Pflichten im Falle eines Arbeitskampfes