Rundfunkbeitrag

Die Rundfunkgebühr, eine Gebühr für alle in Deutschland gemeldeten Personen, die an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gezahlt werden muss

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 in Kraft um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (TV, Radio, Online-Streams) in Deutschland zu finanzieren. Damit leisten sie einen wichtigen Teil öffentlichen Dienstes, der im Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist. Zuständig für die Verwaltung der Rundfunkgebühren ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Die Rundfunkgebühr ist keine Steuer, sondern ein gesonderter zweckgebundener Beitrag (Solidaritätsmodell) und beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und pro Haushalt.

Gesetzlicher Auftrag des Rundfunkbeitrags

  • Täglich möglichst viele Menschen mithilfe ihrer Programme mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung versorgen
  • Unabhängige Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger bereitstellen
  • Vielfältige und abwechslungsreiche Programminhalte für alle Menschen bereitstellen
  • Deutsche Werte vermitteln

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Alle in Deutschland gemeldeten, volljährigen (d.h. 18 oder älter) Personen. Der Rundfunkbeitrag muss zwar pro Wohnung bezahlt werden, jede im Haushalt lebende Person sollte jedoch einen Teil davon übernehmen.

Wer ist vom Rundunkbeitrag ausgenommen?

Grundsätzlich nur auf Antrag:

  • Alle Bezieher von staatlichen Grundsicherungsleistungen
  • Alle pflegebedürftigen Menschen und Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben
  • Studierende, die Darlehen und Zuschüsse vom BAföG erhalten
  • Kriegsverletzte und Menschen mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung