Pandemiebedingter Nachteilsausgleich

für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler

Wie die „Umfrage zu Corona-bedingten Auswirkungen auf die Forschung im akademischen Mittelbau 2020“ gezeigt hat, hat die Pandemie unter anderem einen großen Einfluss auf die verfügbare Arbeitszeit von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, nicht zuletzt durch den höheren Aufwand, der sich aus der Online-Lehre ergibt.

Die Universität Konstanz stellt mehrere Maßnahmen bereit, um den zeitlichen Aufwand von Promovierenden und promovierten Nachwuchswuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zu kompensieren und ihre Forschungsleistung zu fördern:

Maßnahmen für Promovierende

Mit der AFF Auslauffinanzierung für Promovierende und dem im Rahmen der Exzellenzstrategie eingerichteten Fonds für Promovierende bietet die Universität für die Promotionsphase Instrumente, um coronabedingte Auswirkungen auf die Zeit für Forschung und den eingeschränkten Zugang zu Forschungsmöglichkeiten zu kompensieren.

Forschungspauschale für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler

Pro antragsberechtigter Person kann einmalig eine Forschungspauschale in Höhe von bis zu 3.000 Euro beantragt werden, mit der forschungs- oder lehrbezogene Sachmittelausgaben finanziert werden können. Voraussetzung für den Erhalt der Pauschale ist, dass im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/21 an der Universität Konstanz gelehrt wurde, dass mindestens seit dem 01.04.2020 eine befristete wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität verfolgt wurde (mit Vertrag, Beamtenverhältnis auf Zeit oder Stipendium) und dass diese bis mindestens zum 30.09.2021 bzw. 30.06.2022 fortgeführt wird. Die Mittel können entweder für 2021 oder für 2022 beantragt werden. Sie sind nicht auf das nächste Jahr übertragbar. Anträge für die Forschungspauschale können ab sofort per entsprechendem Formular "Corona-Nachteilsausgleich/Forschungspauschale" bei der Haushaltsabteilung gestellt werden.

Verlängerungsoptionen anlässlich der Corona-Pandemie

Verlängerungsoptionen für befristete wissenschaftliche Verträge und Stipendien sowie Beamtenverhältnisse auf Zeit, die derzeit anlässlich der Corona-Pandemie gelten, sind hier zusammengestellt.

Maßnahmen für Wissenschaft mit Kind und Gleichstellung in Zeiten der Corona-Krise

Das Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity möchte alle Forschenden und Lehrenden mit Familienpflichten in dieser schwierigen Zeit bestmöglich unterstützen. Dazu setzt es - in Absprache mit dem Krisenstab und der Universitätsleitung - Maßnahmen zur Vereinbarkeit um, und stellt Informationen für Sie zusammen, die fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.