Drehgenehmigungen und Hinweise für Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Für Film- und Fotoaufnahmen auf dem Campus der Universität Konstanz benötigen Sie eine schriftliche Drehgenehmigung, die Sie vorab so früh wie möglich formlos bei der Stabsstelle Kommunikation und Marketing einholen können.

Der Hochschulbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden. Die Aufnahmen dürfen nur für die abgesprochene Nutzung eingesetzt werden. Eine weitere Verwendung bedarf der Zustimmung der Stabsstelle. Sie verpflichten sich, im Umgang mit den Aufnahmen die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Bei Beiträgen zu wissenschaftlichen Projekten, Ausstellungen, Sammlungsgegenständen etc. sind die betreffenden Einrichtungen der Universität Konstanz zu nennen bzw. als Insert einzublenden. Bitte verlassen Sie Ihre Drehorte wieder so, wie Sie sie vorgefunden haben.

Es reicht aus, die Drehgenehmigung per E-Mail zu beantragen. Wenden Sie sich bitte an: kum@uni-konstanz.de. Bitte teilen Sie uns dabei Ihren Namen und Ihre Adresse mit sowie für welches Medium Sie tätig sind und den Verwendungszweck der Aufnahmen. Diese Informationen helfen uns, alle gegebenenfalls betroffenen Personen und Einrichtungen der Universität Konstanz rechtzeitig über Ihr Vorhaben zu informieren, und eventuelle rechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit den Aufnahmen stehen, für beide Seiten verbindlich zu klären.

Private Fotoaufnahmen, die nicht veröffentlicht werden, sind in allen Gebäuden grundsätzlich ohne Stative und anderes Equipment gestattet und bedürfen keiner weiteren Genehmigung.