Sie möchten Ihre Hochschule wechseln?

Wenn Sie an einer anderen Hochschule studieren und in ein Studienfach an der Universität Konstanz wechseln möchten, das sich inhaltlich mit ihrem bisherigen Fach überschneidet, können Sie einen Hochschulwechsel beantragen. Dann können Sie unter Umständen in ein höheres Fachsemester des neuen Studienganges eingeschrieben werden.

Wie Sie einen Hochschulwechsel beantragen, erläutert Ihnen der Leitfaden auf dieser Seite. Die Regelungen gelten sowohl für Haupt- als auch für Nebenfächer. Voraussetzung zur Einstufung in ein höheres Semester ist, dass Sie genügend anerkennbare Studien-und Prüfungsleistungen für das jeweilige Fach vorweisen können.

Wenn Sie einen komplett anderen Studiengang neu aufnehmen möchten, bewerben Sie sich für das erste Fachsemester und folgen Sie dem Leitfaden für StudienanfängerInnen.

Wichtig!

Eine Rückstufung in Ihr aktuelles oder ein niedrigeres Fachsemester ist nicht möglich.

Der Bewerbungsprozess

Diese Übersicht hilft Ihnen, sich im Bewerbungsprozess zu orientieren. Alle Themen dieser Seite sind nach dem Zeitpunkt im Bewerbungsprozess geordnet.

Telefon

Was muss ich wissen, bevor ich mich bewerbe?

Beratung

Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungszeiträume

Mitarbeiterin an der Tastatur

Was muss ich bei meiner Bewerbung beachten?

Wie bewerbe ich mich?

Bewerbungsunterlagen

Übergabe des Studierendenausweises

Ich habe mich beworben – und nun?

Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung nachverfolgen?

Wann werde ich zum Studium zugelassen?

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Vor der Bewerbung

Beratung

Bevor Sie sich auf ein höheres Fachsemester bewerben, wenden Sie sich an die Fachstudienberatung des Fachbereiches, die für Ihren Studiengang zuständig ist. Hier erfahren Sie, ob Ihre bisherigen Prüfungsleistungen angerechnet werden können.

Zugangsvoraussetzungen

Um zum Studium zugelassen zu werden, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, können auf den Seiten der Kultusministerkonferenz prüfen, ob Ihr ausländisches Zeugnis anerkannt wird.

Weitere Zugangsvoraussetzungen:

Bewerbungszeiträume

Für das Wintersemester : 15. Juli

Für das Sommersemester: 15. Januar

Diese Termine sind Ausschlussfristen!

Die Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

  1. Registrieren (nicht auf Hochschulstart) Sie sich als BewerberIn auf ZEuS
  2. Loggen Sie sich in Ihren ZEuS-Account ein
  3. Klicken Sie unter dem Reiter „Mein Studium“ auf „Online-Bewerbung“
  4. Füllen Sie die Online-Bewerbung aus
  5. Laden Sie Ihre Nachweise (Zeugnisse) in der Bewerbung online hoch.
  6. Senden Sie Ihre Bewerbung "online" an die Universität Konstanz (mit der Bestätigung Ihrer Daten)

Eine Abgabe der Bewerbung nach Bewerbungsschluss ist nicht möglich.

 

Wichtig!

Ihre Bewerbung gilt erst dann als eingegangen, wenn Ihr Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Universität Konstanz eingegangen ist. Sollte Ihre Bewerbung erst nach Bewerbungsschluss eingehen, sind Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Das Datum des Poststempels ist irrelevant. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs bei der Universität Konstanz.

Bewerbungsunterlagen für die Online-Bewerbung

  1. Upload: Hochschulzugangsberechtigung
  2. Online-Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  3. Nachweise über bisherige Studien- und Prüfungsleistungen. Wenn Sie im aktuellen Semester Prüfungsleistungen ablegen werden, müssen Sie sie ebenfalls in der Online-Maskeeintragen. Nachweise (beglaubigte Kopien) über diese Leistungen reichen Sie bis zum 15.9. (Wintersemester) bzw. bis zum 15.3. (Sommersemester) nach
  4. Ein Nachweis darüber, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben (bspw. Transcript of Records)
  5. Wenn Sie derzeit immatrikuliert sind: Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hochladen
  6. Wenn Sie derzeit nicht immatrikuliert sind: Exmatrikulationsbescheinigung hochladen
  7. Ggf. Härtefallantrag online beantragen.

Wenn Ihre Unterlagen nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen Sie diese übersetzen lassen. Zu Ihrer Bewerbung fügen Sie dann sowohl die deutsche bzw. englische Version als auch die Version in der Originalsprache bei. Beachten Sie: Die Übersetzung muss beglaubigt sein.

Nach der Bewerbung

Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung nachverfolgen?

Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie Ihre Online-Bewerbung abgesendet haben. Auch sobald Ihre postalische Bewerbung eingegangen ist, sowie bei weiteren Änderungen Ihres Bewerbungsstatus, werden Sie per E-Mail informiert.

Darüber hinaus können Sie den Antragsstatus sowie den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal ZEuS unter der Überschrift „Meine Bewerbung“ einsehen.

Wann werde ich zum Studium zugelassen?

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

Wenn Sie sich für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung bewerben, erhalten Sie einen Studienplatz in dem angestrebten Fachsemester, wenn Sie ausreichend anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen vorweisen können. Es gibt für Sie kein Auswahlverfahren.

Sie bekommen von der Universität eine schriftliche Aufforderung, den Platz anzunehmen. In der Regel zahlen Sie hierfür die Beiträge für das erste Studiensemester und reichen fehlende Unterlagen nach. Danach erfolgt die Einschreibung durch die Universität.

Informationen zur Einschreibung finden Sie in der schriftlichen Aufforderung zur Immatrikulation.

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung

Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben, der auch für ein höheres Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, werden Sie zugelassen, wenn

1. in dem betreffenden Fachsemester freie Studienplätze vorhanden sind

2. Sie ausreichend anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen vorweisen können

3. Sie beim Auswahlverfahren für das beantragte Studienfach berücksichtigt werden konnten.

Werden Sie ausgewählt, erhalten Sie von der Universität schriftlich einen Zulassungsbescheid. Diesen erhalten Sie postalisch, zusammen mit einem Anrechnungsbescheid. Sie werden mit der Zulassung aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise 9 bis 14 Kalendertage) den angebotenen Studienplatz anzunehmen. Hierfür zahlen Sie die Beiträge für das erste Studiensemester und reichen fehlende Unterlagen nach. Erfolgt die Zahlung nicht oder zu spät, verfällt Ihr Anrecht auf den Studienplatz. Nach der Annahme werden Sie durch die Universität eingeschrieben.

Informationen zur Einschreibung finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Voraussichtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge für höhere Fachsemester

 

– Biologie, Lehramt an Gymnasien (HF/EHF)

– Biological Sciences, Bachelor (HF)

– Deutsch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Englisch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Französisch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Life Science, Bachelor (HF)

– Literatur-Kunst-Medien, Bachelor (HF)

– Literatur-Kunst-Medien, Master

– Politik- und Verwaltungswissenschaft, Bachelor (HF)

– Politikwissenschaft, Bachelor (NF)

– Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Psychologie, Bachelor (HF)

– Psychologie, M

– Biologie, Lehramt an Gymnasien (HF/EHF)

– Biological Sciences, Bachelor (HF)

– Deutsch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Englisch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Französisch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Life Science, Bachelor (HF)

– Literatur-Kunst-Medien, Bachelor (HF)

– Literatur-Kunst-Medien, Master

– Politik- und Verwaltungswissenschaft, Bachelor (HF)

– Politikwissenschaft, Bachelor (NF)

– Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Psychologie, Bachelor (HF)

– Psychologie, Master

– Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht, Master

– Soziologie, Bachelor (HF/NF)

– Spanisch, Lehramt an Gymnasien (HF/EHF)

– Sport, Lehramt an Gymnasien (HF/EHF)

– Sportwissenschaft, Bachelor (HF)

– Wirtschaftswissenschaften, Bachelor (HF)


HF = Hauptfach
NF = Nebenfach
EHF = Erweiterungsfach zu Hauptfachbedingungen
EBF = Erweiterungsfach zu Beifachbedingungen 

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Wenn es für zulassungsbeschränkte Studiengänge mehr BewerberInnen als freie Studienplätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt. Dann werden die Plätze in folgender Reihenfolge vergeben.

  1. an BewerberInnen, die bereits eine Zulassung für das erste Fachsemester des Studiengangs an der Universität Konstanz besitzen
  2. an BewerberInnen aus demselben Studiengang an einer anderen Hochschule
  3. an BewerberInnen aus anderen Studiengängen

Wenn innerhalb dieser Gruppen BewerberInnen ausgewählt werden müssen, geschieht dies nach:

  1. Anzahl der Credits der erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen
  2. bei Gleichstand: Noten der erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen
  3. bei Gleichstand: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur)
  4. bei Gleichstand: das Los entscheidet

Wichtig!

Es ist möglich, dass alle Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen bereits von Konstanzer Studierenden besetzt sind. Dann können Sie nicht zugelassen werden.