Frequently Asked Questions
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bewerbung
Fragen zu grundsätzlichen Themen
Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?
Bei einer Bewerbung für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Anträge zu stellen. Stellen Sie mehrere Anträge (bsp. über verschiedene Accounts) ins erste Fachsemester, wird nur über die drei letzten fristgerecht eingegangenen Anträge entschieden. Möchten Sie Ihren Studiengang nach Absenden der Bewerbung noch ändern, müssen Sie zuerst den abgesendeten Antrag zurückziehen und können dann einen neuen Antrag hinzufügen.
Bekomme ich meine Unterlagen nach der Einschreibung zurück?
Nein, die Unterlagen gehen in das Eigentum der Universität über und werden nicht zurückgegeben. Deshalb achten Sie darauf, dass Sie keine Originaldokumente, Pässe, etc. einschicken.
Wie sind meine Chancen in grundständigen NC-Studienfächern?
Auch wir können vor einem neuen Verfahren Ihre Chancen auf eine Zulassung in den zulassungsbeschränkten Fächern nicht vorhersagen. Der Grenzrang kann immer erst nach einem Verfahren berechnet werden.
Sie finden Informationen in unserer Übersicht über die vergangenen Bewerbungsverfahren in den grundständigen Bachelorstudiengängen und im Staatsexamen.
Wer kann meine Unterlagen beglaubigen?
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben.
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind zum Beispiel Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sparkassen oder gesetzlichen Krankenkassen. Weitere Hinweise finden Sie hier: uni-assist.
Kann ich mit einer Fachhochschulreife an der Universität Konstanz studieren?
Die Fachhochschulreife befähigt nur zu einem Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in Baden-Württemberg. Interessieren Sie sich für ein Studium an einer Universität erhalten Sie hier weiterführende Informationen.
Unter welchen Umständen kann ich einen Härtefallantrag stellen?
Es müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es BewerberInnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie kann ich einen Härtefallantrag stellen?
Ein Härtefallantrag stellen Sie im Laufe Ihrer Bewerbung online. Sofern Sie einen Härtefall beantragen, laden Sie bitte die entsprechenden Nachweise hoch. Eine Vorabprüfung ist leider nicht möglich. Als Nachweise dienen in der Regel ärztliche Gutachten oder Nachweise der gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Wann beginnt und endet die Vorlesungszeit?
Alle wichtigen Termine zum Lehrbetrieb finden Sie hier.
Was versteht man unter dem Losverfahren?
Ein Losverfahren findet nur dann statt, wenn die reguläre Zulassung (Haupt- und Nachrückverfahren) für den betreffenden Studiengang abgeschlossen ist, aber noch nicht alle Studienplätze besetzt werden konnten. Das Losverfahren gibt es nur bei der Vergabe von zulassungsbeschränkten Studienplätzen für StudienanfängerInnen.
Sofern in Studiengängen noch Studienplätze durch das Losverfahren vergeben werden können, veröffentlichen wir dies ab Mitte September bzw. Mitte März auf der Newsseite.
Was für eine Rolle spielt die Wartezeit?
Die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Aufnahme eines Studiums zählt als Wartezeit. Wenn Sie beispielsweise nach dem Abitur drei Jahre beruflich tätig waren, haben Sie 6 Wartesemester. 10 von 100 Studienplätzen (10 %) in grundständigen Studiengängen werden nur über die Wartezeit vergeben. Die Rangfolge wird aufgrund der Anzahl der Wartesemester ermittelt. Die maximale Anzahl an Wartesemestern beträgt 7 Semester. Wichtig: Bei der Vergabe der Studienplätze in Masterstudiengängen findet die Wartezeit-Regelung keine Anwendung. Hier zählen allein, die in der jeweiligen Auswahlsatzung geregelten, Zulassungs- und Auswahlkriterien.
Was ist ein grundständiger Studiengang?
Alle Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, sind grundständige Studiengänge. Die an der Universität Konstanz angebotenen grundständigen Lehramts- und Bachelorstudiengänge sowie Staatsexamen (1. jur. Prüfung) entnehmen Sie bitte unserem Studienangebot.
Welche Fächerkombinationen gibt es in grundständigen Studiengängen?
Welche Hauptfächer mit Nebenfächern Sie kombinieren können, finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Fachbereichs, in unserem Studienangebot Studienangebot oder in dieser Übersicht.
Bekomme ich in zulassungsfreien Fächern in jedem Fall einen Studienplatz?
Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzungangsberechtigung (Abitur) bekommen, wenn sie eine geltende Hochschulzugangsberechtigung besitzen und sich fristgemäß mit den erforderlichen Unterlagen einschreiben, in jedem Fall einen Studienplatz.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Haben Sie Fragen rund um das Thema Studium, dann kontaktieren Sie bitte die Zentrale Studienberatung.
Haben Sie inhaltliche Fragen, die Ihr Studienfach betreffen, dann kontaktieren Sie bitte die jeweilige Fachstudienberatung.
Welche Art von Krankenversicherung benötige ich zur Einschreibung?
Für die Immatrikulation benötigen wir einen elektronischen Nachweis über Ihre Krankenversicherung oder einen Nachweis, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Dieser Nachweis wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch in Form einer "M10"-Meldung an die Universität Konstanz übermittelt (sog. Absendernummer der Universität Konstanz: H0001026). Dazu wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Krankenkasse. Meldungen der Krankenkassen in Papierform werden nicht akzeptiert.
Sofern Sie privat krankenversichert sind und es auch während des Studiums bleiben möchten, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und lassen sich dort von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien. Auch bei einer Befreiung muss die gesetzliche Krankenkasse eine entsprechende elektronische Meldung an die Universität Konstanz senden (Absendernummer: H0001026).
Ausnahmen:
- Sie sind zum Zeitpunkt der Immatrikulation dreißig Jahre alt. Dann benötigen wir von Ihrer Krankenkasse keinen Nachweis.
- Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz, die nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind, müssen eine Kopie der gültigen European Health Insurance Card (EHIC, Vorder- und Rückseite) zusammen mit dem Antrag auf Immatrikulation postalisch einreichen.
Kann ich gleichzeitig arbeiten und studieren?
Minijobs oder Arbeitsverhältnisse unter 20 Stunden/Woche haben keine Auswirkungen auf Ihre Studienzulassung.
Sofern Sie sich jedoch für ein Studium interessieren und Ihr Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis über 20 Stunden/Woche weiter bestehen soll, benötigen wir von Ihnen eine Bestätigung (Uneingeschränkte Widmung) Ihres Arbeitgebers. Während Ihres Studiums möchten wir sicherstellen, dass Sie zeitlich die Möglichkeit haben, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen und insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Hier finden Sie eine Vorlage.
Fragen rund um die Bewerbung
Wie bewerbe ich mich?
Für einen Studienplatz bewerben Sie sich online auf zeus.uni-konstanz.de. In einigen grundständigen Studienfächern benötigen Sie zusätzlich eine Registrierung auf Hochschulstart.de. Hier finden Sie eine Übersicht über die Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen. Für alle anderen Studienfächer erfolgt die Bewerbung nur über zeus.uni-konstanz.de. Gerne können Sie auch unsere Tutorials nutzen.
Führen Sie der Online-Bewerbung unter Angabe Ihrer Daten durch und senden diese bis zum Bewerbungsschluss ab.
Wann sind die Bewerbungsfristen?
Die Bewerbungsfristen der Uni Konstanz für Ihren gewünschten Studiengang finden Sie in unserem Studienangebot.
Ich habe mein Abitur-Zeugnis noch nicht erhalten, kann ich mich trotzdem bewerben?
Wir freuen uns, dass Sie sicht rechtzeitig mit Ihrer Bewerbung vertraut machen möchten. Der Zeitpunkt der Bewerbung hat keinen Einfluss auf Ihr Auswahlverfahren. Bitte bewerben Sie sich mit Ihren vollstänigen Unterlagen. Eine Bewerbung ohne wichtige Zeugnisse oder Nachweise kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Muss ich mich online bewerben oder kann ich das auch in Papierform tun?
Gibt es andere Fristen für AltabiturientInnen?
Es gibt keine gesonderten Bewerbungsfristen für AltabiturientInnen.
Wann benötige ich eine studienfachliche Beratung?
Bei einem Studiengang- oder Teilstudiengangwechsel im dritten oder in einem höheren Hochschulsemester haben Sie den schriftlichen Nachweis über eine auf den angestrebten Studiengang bzw. Teilstudiengang bezogene studienfachliche Beratung zu erbringen. Die Durchführung dieses Beratungsgesprächs ist Aufgabe der jeweiligen Fachbereiche. Der Nachweis der studienfachlichen Beratung muss spätestens bis zum Tag der Einschreibung in der Studentischen Abteilung vorliegen.
Hier finden Sie das nötige Formular für Ihre Beratung.
Kann ich meine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Gleichwertiges) nachreichen?
Nein, die Hochschulzugangsberechtigung kann nicht über den jeweiligen Bewerbungstermin hinaus nachgereicht werden.
Wo finde ich meinen Bescheid?
Ihren Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid finden Sie im Loginbereich (►Mein Studium ► Studienbewerbung ► Posteingang) Ihres ZEuS-Acounts
Ich habe eine Zulassung erhalten. Bis wann muss ich mich einschreiben?
Die Annahmefrist für Ihren Studiengang entnehmen Sie bitten Ihrem Zulassungsbescheid, den wir Ihnen im Posteingang in ZEuS zur Verfügung stellen. Sobald wir Ihnen einen Bescheid zur Verfügung stellen, benachrichtigen wir Sie per E-Mail (sofern Sie dieser Benachrichtigung zugestimmt haben).
Ich habe einen Ablehnungsbescheid erhalten. Wie gehe ich nun vor?
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund Ihrer Rangplatzierung abgelehnt wurden, nehmen in der Regel automatisch am Nachrückverfahren teil. Im Nachrückverfahren haben im Hauptverfahren abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, einen Studienplatz zu bekommen.
Ich plane zum übernächsten Semester an der Universität Konstanz zu studieren. Kann ich mich jetzt schon dafür bewerben?
Bewerbungen sind immer nur für das kommende Semester möglich. Bewerbungen für einen späteren Studienbeginn sind nicht möglich.
NC-Werte an der Universität Konstanz?
In der Regel wird beim Auswahlverfahren für grundständige Studiengänge die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) zusammen mit Punkten für Berufsausbildung, Praktika und anderen außerschulischen Leistungen zu einer Messzahl verrechnet. Der Numerus Clausus (NC) wird nicht von vornherein festgelegt, sondern stellt nach Bewerbungsschluss die Messzahl dar, mit der Sie gerade noch zugelassen würden.
In den Bewerberstatistiken der Universität Konstanz finden Sie die Ergebnisse früherer Auswahlverfahren.
Muss ich mich für einen Studiengang, der am DoSV teilnimmt, zusätzlich für das Auswahlverfahren bei der Uni Konstanz bewerben?
Wenn Sie sich für das erste Fachsemester für einen Studiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt, bewerben möchten, müssen Sie sich zuerst bei Hochschulstart registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung bei Hochschulstart, können Sie die Online-Bewerbung via ZEuS durchlaufen.
Für welche Studiengänge muss ich mich über hochschulstart.de (DoSV) registrieren?
Hier finden Sie eine Übersicht über die Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.
Ich habe mich schon einmal bei der Universität Konstanz beworben. Muss ich jetzt erneut alle Unterlagen einschicken oder genügt ein Verweis auf die frühere Bewerbung?
Unterlagen früherer Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerben Sie sich bitte daher erneut und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
Ich werde Dienst (freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, FSJ, o.ä.) leisten. Wann sollte ich mich bewerben?
Auch wenn Sie bereits wissen, dass Sie Dienst leisten werden, können Sie sich bewerben. Falls Sie zu Beginn oder während eines Dienstes eine Zulassung erhalten sollten und den Studienplatz - aufgrund des Dienstes - nicht antreten können, müssen Sie sich zwar erneut bewerben, werden aber bevorzugt zugelassen. Eine Zulassung, die aufgrund eines Dienstverhältnisses nicht in Anspruch genommen werden kann, ist – bei erneuter form- und fristgerechter Bewerbung - noch in den folgenden zwei Auswahlverfahren gültig. Wichtig: Diese Regelung greift nur bei Bewerbungen für grundständige Studiengänge!
Wann werden die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide verschickt?
Je nach Arbeitsaufkommen und Anzahl der Bewerbungen in den jeweiligen Studiengängen werden die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für ein Studium zum Wintersemester voraussichtlich ab Anfang/Mitte August und für das Sommersemester voraussichtlich ab Anfang/Mitte Februar verschickt.
Ich habe nur eine Teilzulassung in einem Kombinationsstudiengang.
Sie haben ein Zulassungsangebot für ein oder mehrere Fächer eines Kombinationsstudiengangs erhalten?
Sie können Ihr zugelassenes Fach entweder:
- durch ein anderes zugelassenes
oder
- durch ein freies Fach ersetzen.
Hierzu nutzen Sie bitte in der Bewerberansicht auf ZEuS die Schaltfläche "Alternative Fachkombinationen prüfen". Im Anschluss wählen Sie Ihre neue Wunschkombination als neuen Antrag aus. Ist Ihr Antrag erfolgreich eingegangen, schalten wir Ihnen die Online-Immatrikulation frei.
Bitte beachten Sie: Zulassungsfreie Fächer können Sie bis 15.09. zum Wintersemester in Ihrem Antrag hinzufügen. Bei der Kombination mit einem anderem zugelassen Studienfach beachten Sie bitte die Annahmefrist.
Bis wann muss ich den Studienplatz annehmen, bzw. die Semestergebühr überweisen?
Die Zahlungsfrist ist in ZEuS in Ihrem Zulassungsbescheid sowie in Ihrem Antrag auf Immatrikualtion enthalten. Die Zahlung der Gebühren ist für uns der Nachweis, dass Sie unser Studienplatzangebot annehmen möchten.
Wann ist der Bewerbungsschlusstermin für meine Bewerbung in ein höheres Fachsemester?
Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester gelten immer die gleichen Bewerbungsschlusstermine. Der Termin ist unabhängig davon, ob der beantragte Studiengang einer Zulassungsbeschränkung unterliegt oder nicht.
Für die Zulassung zum Wintersemester ist der Bewerbungsschluss am 15.07. Für das Sommersemester ist der Bewerbungsschluss am 15.01.
Fragen rund um die Immatrikulation
Was hat es mit der studentischen Krankenversicherung auf sich?
Die Immatrikulation können wir erst dann vornehmen, wenn wir den Nachweis über Ihre gesetzliche Krankenversicherung oder die Befreiung von der Versicherungspflicht von Ihnen erhalten haben. Dieser Nachweis wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch in Form einer "M10"-Meldung an die Universität Konstanz übermittelt (sog. Absendernummer der Universität Konstanz: H0001026). Dazu wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Krankenkasse. Meldungen der Krankenkassen in Papierform werden nicht akzeptiert.
Sofern Sie privat krankenversichert sind und es auch während des Studiums bleiben möchten, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und lassen sich dort von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien. Auch bei einer Befreiung muss die gesetzliche Krankenkasse eine entsprechende elektronische Meldung an die Universität Konstanz senden (Absendernummer: H0001026).
Ausnahmen:
- Sie sind zum Zeitpunkt der Immatrikulation dreißig Jahre alt. Dann benötigen wir von Ihrer Krankenkasse keinen Nachweis.
- Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz, die nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind, müssen eine Kopie der gültigen European Health Insurance Card (EHIC, Vorder- und Rückseite) zusammen mit dem Antrag auf Immatrikulation postalisch einreichen.
Wann muss ich als Studienbewerber*in den Einschreibebetrag bezahlen?
Damit Sie sich erstmals einschreiben können, müssen Sie alle fälligen Gebühren und Beiträge begleichen und die geforderten Unterlagen einreichen. Die Zahlungsfrist/Einreichefrist finden Sie im Zulassungsbescheid unter dem Stichwort "Annahmefrist".
Wie lautet der Verwendungszweck für Studienbewerber*innen?
Ihren persöhnlichen Verwendungszweck finden Sie in Ihrem Antrag auf Immatrikulation.
Der Verwendungszweck setzt sich aus einer 13-stelligen Zahlenreihe zusammen.
Sie besteht aus:
7800 + Bewerbernummer + Semesterkürzel (z. B. "242" für das Wintersemester 2024/25)
Was ist das Semesterkürzel?
Die ersten beiden Nummern stehen für das Jahr, in dem das Semester beginnt, für das Sie sich einschreiben möchten ("24" für 2024). Bei der dritten Zahl unterscheiden Sie zwischen "1" für das Sommer- und "2" für das Wintersemester.
Muster eines Verwendungszwecks:
7800123456242
7800: bleibt gleich
123456: Ihre 6-stellige Bewerbernummer
242: Semesterkürzel
Achtung: Bitte übernehmen Sie den Verwendungszweck ohne Leerzeichen oder Zusätze vor oder in der 13-stelligen Zahlenreihe. Nur so können wir Ihre Zahlung sicher und schnell zuordnen. Eine Verzögerung führt unter Umständen dazu, dass Sie Ihren Studienplatz verlieren!
Wichtig: Dieser Verwendungszweck gilt einmalig (!) für Ihr erstes Semester und nur für zugelassene StudienbewerberInnen. Wenn Sie den Studiengang universitätsintern wechseln, zum Beispiel vom Bachelor zum Master, lesen Sie bitte die Regelungen für Studierende.
Wenn Sie über das Losverfahren einen Studienplatz bekommen haben, besitzen Sie deshalb keine Bewerbernummer. Dann lautet der Verwendungszweck: "Losverfahren WiSe2024/25 + Nach- und Vorname + Angabe des Studienganges".
Wie lautet die Bankverbindung der Universität Konstanz?
Für Überweisungen im europäischen SEPA-Format:
IBAN: DE92 6005 0101 7486 5012 74
BIC: SOLADEST600
Bankname: Baden-Württembergische Bank
Die Universitätskasse nimmt keine Barzahlungen entgegen.
Was geschieht mit mir als Studienbewerber*in, wenn ich nicht bezahle?
Sollten Sie Ihre Gebühren zu Beginn des Studiums nicht bezahlen, können wir Sie nicht immatrikulieren. In diesem Fall können Sie Ihr Studium nicht aufnehmen (§ 60 Abs. 2 Nr. 8 Landeshochschulgesetz).
Diese Vorschriften sind für alle Hochschulen in Baden-Württemberg bindend.
Wie kann ich meinen Studienplatz zurückgeben?
Informationen zur Studienplatzrückgabe finden Sie hier.
Fragen zum Online-Portal ZEuS
Wie kann ich mich über den Stand meiner Bewerbung informieren?
Bitte loggen Sie sich auf dem Bewerberportal ZEuS ein.
Ich weiß mein Passwort bzw. meine Benutzerkennung nicht. Was mache ich da?
Ihr Passwort können Sie über die Funktion "Passwort vergessen?" auf der Startseite zeus.uni-konstanz.de selber zurücksetzen.
Ihre Benutzerkennung entnehmen Sie bitte der Anmeldungsbestätigung in Ihrem E-Mail-Postfach. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Support.
Ich habe versehentlich meine Bewerbung zurückgezogen. Wie kann ich sie wieder einreichen?
In ZEuS können Sie bis zum Bewerbungsschluss Ihre Bewerbung unter der Funktion "Bewerbung bearbeiten/ansehen" online absenden.
Wie schicke ich meine Bewerbung ab? Der Senden-Button ist deaktiviert.
Sie müssen zuerst die Checkbox am Ende der Übersichtsseite anklicken (neben dem Text: „Ich versichere, dass…") Danach ist der „Senden“-Button verfügbar. Wichtig: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist dies nicht mehr möglich.
Wo finde ich den Antrag auf Immatrikulation?
Ihr Antrag auf Immatrikulation steht Ihnen nach der Onlineimmatrikulation unterhalb Ihrer Fachstudienbewerbung nach der Online-Immatrikulation als PDF zum Download bereit.
Eine entsprechende Hilfestellung finden Sie in diesem Tutorial.
Wo und wie finde ich das bereitgestellte Dokument (PDF) auf ZEuS?
Haben Sie eine Benachrichtigung erhalten, dass für Sie ein Dokument (PDF) auf ZEuS zum Download bereit steht, dann gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Rufen Sie die Einstiegsseite von ZEuS auf: https://zeus.uni-konstanz.de/hioserver
2. Bitte melden Sie sich nun mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
3. Klicken Sie innerhalb von ZEuS auf den Menüpunkt „Startseite“.
4. Klicken Sie dort auf den Link „Ihr aktueller Bescheid steht hier zum Download bereit“.
5. Wir empfehlen, die geöffnete Datei lokal auf Ihrem Rechner zu speichern, für Ihre Unterlagen auszudrucken und in aller Ruhe zu studieren.
Zum Öffnen des bereitgestellten Dokuments benötigen Sie ein Betrachtungsprogramm für PDF-Dateien, zum Beispiel den kostenlosen Adobe Reader. Stellen Sie bitte sicher, dass ein solches Betrachtungsprogramm auf Ihrem Rechner installiert ist. Sie können den Adobe Reader kostenlos herunterladen unter: https://www.adobe.com (Link: Get Adobe Reader).
Wie nutze ich als immatrikulierte*r Doktorand*in ZEuS richtig?
Für die Anmeldung in ZEuS nutzen Sie als Doktorand*in bitte Ihren studentischen Universitäts-Account (Benutzer+Passwort). Nach dem Login können Sie dann oben rechts neben dem Personen-Symbol von der Rolle als "Doktorand*in" in die Rolle "Student/in" wechseln. Anschließend stehen Ihnen die Funktionen der Studierendenverwaltung zur Verfügung.
Fragen zum Parallel- und Zweitstudium
Wann bin ich ein*e Zweitstudienbewerber*in?
Ein*e Zweitstudienbewerber*in ist, wer bereits ein Studium an einer deutschen Universität, Fachhochschule, Kunst-/Musikhochschule oder an einer Pädagogischen Hochschule abgeschlossen hat und daran ein zweites grundständiges (nicht: Master-)Studium anschließen will.
Wichtig: Zur Bewerbungsfrist muss Ihr Abschlusszeugnis bereits vorliegen!
Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze für das Zweitstudium vergeben?
Entscheidend hierbei sind die Kriterien "Prüfungsergebnis des Erststudiums" und "Gründe für das Zweitstudium", wobei diese Begründung mit allen erforderlichen Nachweisen bis zum Bewerbungsschluss des jeweiligen Semesters vorliegen muss. Weitere Informationen.
Wie bewerbe ich mich für ein Zweitstudium?
Wenn Sie bereits einen anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule zum Zeitpunkt der Bewerbung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen nur im Rahmen der Quoten für Zweitstudienbewerber ausgewählt werden. Aus diesem Grund ist zusätzlich zu Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen ein gesondertes Schreiben einzureichen, indem Sie bitte Ihren Wunsch erneut ein Studium aufzunehmen begründen. Notwendig ist des Weiteren die Angabe der Abschlussnote Ihres abgeschlossenen Erststudiums, die Sie bitte durch die beglaubigte Kopie Ihres Abschluss- bzw. Prüfungszeugnis belegen.
Ihre Bewerbung führen Sie bitte online durch.
Fragen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester
Wann kann ich mich auf ein höheres Fachsemester bewerben?
Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind ab dem zweiten bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich.
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn Sie bereits in einem gleichen oder in einem verwandten Studiengang studieren oder studiert haben. Ein Studiengang gilt als der gleiche Studiengang wie der an der Universität Konstanz angebotene Studiengang, wenn z.B. Name und Abschluss der Studiengänge übereinstimmen. Ein Studiengang gilt als ein verwandter Studiengang, wenn der zuständige Fachbereich der Universität Konstanz, der den angestrebten Studiengang anbietet, bescheinigt, dass für den Studiengang anzuerkennende Leistungen vorliegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Bewerbungen zum Wintersemester müssen Sie bis 15.07. auf zeus.uni-konstanz.de Ihren Antrag auf Einstufung in ein höheres Semester gestellt haben. Anschließend können Sie uns Ihre Studien-und Prüfungsleistungen bis 15.09. für das Wintersemester per Mail nachreichen.
Für Bewerbungen zum Sommersemester müssen Sie bis 15.01. auf zeus.uni-konstanz.de Ihren Antrag auf Einstufung in ein höheres Semester gestellt haben. Anschließend können Sie uns Ihre Studien-und Prüfungsleistungen bis 15.03. für das Sommersemester per Mail nachreichen.
Wann erfahre ich, ob ich zugelassen bin?
Die Bearbeitung von Anträgen auf Einstufung in ein höheres Fachsemester ist mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden.
Für zulassungsfreie Studiengänge erhalten Sie:
zum Wintersemester voraussitzlich ab 15.08. und
zum Sommersemester ab 15.02. eine Entscheidung.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (z.B. Bachelor Psychologie):
zum Wintersemester voraussitzlich ab 15.09. und
zum Sommersemester ab 15.03. eine Entscheidung.