Gaststudium im Rahmen von Kooperationen mit anderen Hochschulen in der Bodenseeregion
Für wen steht dieses Angebot offen?
Vor allem für Studierende von der HTWG in Konstanz und der PHTG in Kreuzlingen (Schweiz) gibt es Kooperationsvereinbarungen, die es diesen als Gaststudierende ermöglichen, an der Universität Konstanz kostenlos ergänzende Lehrveranstaltungen zu besuchen und damit zusammenhängende Studien- und Prüfungsleistungen zu absolvieren.
Dasselbe gilt für Studierende einer Mitgliedshochschule innerhalb des "Wissenschaftsverbundes Vierländerregion Bodensee", welche die Möglichkeit haben, landesübergreifend einzelne Lehrveranstaltungen bzw. Module einer Partnerhochschule zu besuchen.
Wie werden Sie Gaststudierende*r?
Die Teilnahme am Gaststudium muss an der Universität Konstanz semesterweise schriftlich beantragt werden. Für zulassungsbeschränkte Fächer bzw. bestimmte Bereiche sollten Sie eine mögliche Teilnahme mit den zuständigen Personen des jeweiligen Fachbereichs oder dem Sprachlehrinstitut (SLI) frühzeitig absprechen*, da diese ansonsten nicht garantiert werden kann. Parallel müssen Interessierte auch den Status als Studierende*r einer der genannten Partnerhochschulen nachweisen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung des betreffenden Semesters. Der vollständige "Antrag auf Teilnahme am Gaststudium [pdf]" wird dann zusammen mit diesem Nachweis beim Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) eingereicht.
Bitte achten Sie außerdem auf die Einhaltung geltender Fristen zur Teilnahme, Anmeldung und/oder Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bei der jeweiligen Hochschule. Grundsätzlich stehen Ihnen nach einer erfolgreichen Registrierung bei uns sowohl die fachspezifischen Studienmöglichkeiten als auch die fachübergreifenden und studienbegleitenden Zusatzqualifikationsbereiche (z.B. ADILT, Schlüsselqualifikationen) in ZEuS zur Verfügung. Anleitungen und weitere Informationen finden Sie im ZEuS-Wiki für Studierende und über die Freitextsuche.
*Seit dem Wintersemester 2023/24 entfällt für alle Gaststudierenden der bisherige Genehmigungsvorbehalt generell und wird durch eine frühzeitige Absprache ersetzt.
Bis wann sollten Sie den Antrag gestellt haben?
Idealerweise geschieht dies einige Wochen vor Semesterstart; jedoch spätestens bis vor Beginn der jeweiligen Vorlesungszeit. Nachdem Sie von uns zentral in ZEuS als Gaststudierende*r erfasst worden sind, erhalten Sie zusammen mit der schriftlichen Erlaubnis auch ein sogenanntes Datenkontrollblatt, in welchem u.a. der wichtige Uni-Mailaccount enthalten ist. Hierüber erhalten Sie unter anderem Zugang zur Lernplattform ILIAS und zu ZEuS. Über ZEuS haben Sie dann die Möglichkeit ein persönliches Bild zur Verwendung auf dem Studierendenausweis (= UniCard) hochzuladen. Die UniCard werden Sie auf dem gesamten Campus immer wieder verwenden (Mensa, Kopieren).
Wer bearbeitet Ihren Antrag?
Ihr Antrag wird vom Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) auf Ebene B4 bearbeitet und die Voraussetzungen geprüft. Von dort erhalten Sie Ihre Teilnahmeerlaubnis zum Gaststudium für ein Semester in der Regel per Post. Wenn Sie Interesse an einer Fortsetzung im nächsten Semester haben, stellen Sie einfach einen Folgeantrag.
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
Entsprechende bilaterale Kooperationsvereinbarungen gibt es ausschließlich für die HTWG in Konstanz, die PHTG in Kreuzlingen (Schweiz), die Universität Zürich (Schweiz) – nur für Studierende im Fach Politik- und Verwaltungswissenschaft sowie für die Zeppelin Universität Friedrichshafen (ZU) – nur für Studierende in den Fächern Soziologie sowie Politik- und Verwaltungswissenschaft.
Darüber hinaus gibt es eine multilaterale Rahmenvereinbarung für Studium und Lehre mit dem "Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee".