Gasthörerstudium
Für wen ist dieses Angebot genau das Richtige?
Als Gasthörer*in können Sie an einzelnen curricularen Lehrveranstaltungen teilnehmen, ohne deshalb gleich ein reguläres Studium mit Abschlussziel aufnehmen zu müssen, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Dieses Angebot richtet sich vorallem an Personen, die zum Beispiel
- keine Prüfungen und keinen Studienabschluss machen wollen.
- sich mit anderen Menschen intellektuell austauschen möchten.
- im Ruhestand die Universität besuchen wollen.
- ein Angebot nutzen wollen, das Ihre Hochschule nicht bietet.
- ohne Abitur studieren oder sich weiterbilden möchten.
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
- Sie können keine Prüfungen ablegen und Ihre Leistungen nicht für ein reguläres Studium anrechnen lassen.
- Sie erhalten keine studentischen Vergünstigungen, z. B. das Semesterticket.
- Sie sind keine Mitglieder der Universität Konstanz.
Die Rechtsgrundlagen für das Gasthörerstudium und auch für die damit verbundenen Einschränkungen sind § 64 Abs. 1 Landeshochschulgesetz in Verbindung mit § 19 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz sowie § 1 Verwaltungsgebührensatzung der Universität Konstanz in den jeweils gültigen Fassungen. Informationen zum satzungsgemäßen Unfallversicherungsschutz von Gasthörer*innen entnehmen Sie bitte unter "Links und Downloads".
Wichtig: Bitte führen Sie als Gasthörer*in Ihre Gasthörererlaubnis stets mit sich, wenn Sie den Campus betreten, so dass Sie sich jederzeit legitimieren können.
Weitere Vorteile und Services
Auch als Gasthörer*in bekommen Sie einen eigenen Uni-Mailaccount, um damit z. B. die Lernplattform ILIAS und das WLAN auf dem Campusgelände zu nutzen. Außerdem besteht für Sie gegen Vorlage der aktuellen Gasthörererlaubnis die Möglichkeit, einen kostenlosen Benutzungsausweis für die Bibliothek zu erhalten und so auf alle dort vorhandenen Medien zuzugreifen. Neben der Gasthörergebühr fallen keine weiteren Beträge an.
Wie werden Sie Gasthörer*in?
Bis wann sollten Sie den Antrag gestellt haben?
Bitte beachten Sie dazu die folgenden Voraussetzungen:
- Sie stellen einen Antrag auf Zulassung zum Gasthörerstudium [pdf]. Bitte reichen Sie diesen bis vor Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters ein.
- Für zulassungsbeschränkte Studienfächer und Sprachkurse lassen Sie sich auf diesem Antrag die Genehmigung der jeweils zuständigen Personen des Fachbereichs [pdf] bzw. Sprachlehrinstituts (SLI) geben.
- Gleichzeitig überweisen Sie die Gasthörergebühr in Höhe von 50 Euro pro Semester und Person unter Angabe des Verwendungszwecks "230100000443 Gasthörergebühr" an die Universitätskasse. Die Gasthörergebühr ist fällig, sobald der Antrag bei uns eingegangen ist.
Genehmigung erforderlich | Genehmigung nicht erforderlich |
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Biologie | Chemie |
Geschichte* | Informatik |
Literaturwissenschaft* | Linguistik |
Politik- und Verwaltungswissenschaft | Mathematik |
Psychologie | Philosophie |
Rechtswissenschaft | Physik |
Soziologie* | |
Sport | |
Wirtschaftswissenschaften | |
Sprachkurse Sprachlehrinstitut (SLI) (ohne Deutsch) |
* Die Teilnahme an Veranstaltungen muss nur mit dem*der jeweiligen Dozierenden abgesprochen werden (z. B. per E-Mail).
Wer bearbeitet Ihren Antrag?
Ihr Antrag wird vom Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) auf Ebene B4 bearbeitet und die Voraussetzungen geprüft. Von dort erhalten Sie Ihre Gasthörererlaubnis für ein Semester persönlich oder per Post. Wenn Sie Interesse an einer Fortsetzung im nächsten Semester haben, stellen Sie einfach einen Folgeantrag.