Studierendenschaftsbeitrag

Die Universitätsverwaltung erhebt im Auftrag und für die Angebote der Verfassten Studierendenschaft an der Universität Konstanz nach Maßgabe einer eigenen Beitragsordnung 14 Euro pro Semester von allen immatrikulierten Studierenden und Promovierenden.

Das gilt auch, wenn Sie beurlaubt sind oder sich im Praxis- bzw. Auslandssemester befinden (§ 1 Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft).

Der Studierendenschaftsbeitrag ist ein Solidarbeitrag. Das bedeutet, dass er unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Angebotes der Verfassten Studierendenschaft erhoben wird (§ 2 Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft).