Studierende im Foyer der Universität (historische Aufnahme)

Projektanträge

Der VEUK unterstützt regelmäßig Projekte und Veranstaltungen auf dem Campus und in Konstanz: Einführungsveranstaltung, Exkursionen, kulturelle Projekte, Sportwettkämpfe, Netzwerkevents u.v.m. Wir helfen bei der Antragstellung!

Als gemeinnütziger Verein setzt sich der Verein der Ehemaligen der Universität Konstanz e. V. für die Vernetzung der Studierenden und Alumni und für die Förderung von Forschung und Lehre an der Universität Konstanz ein.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Vorhaben und Maßnahmen aller Art, so sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Aktivitäten zur Vernetzung der Studierenden, Lehrenden und Ehemaligen zur Intensivierung der Bindung an die Universität Konstanz,
  • Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit und für Ehemalige und Studierende der Universität Konstanz,
  • Initiativen zur Verbesserung der Studienbedingungen und Förderung des Hochschulsports,
  • ideelle und finanzielle Unterstützung von Forschung und Lehre,
  • Förderung des Kontakts zwischen Wissenschaft und Praxis.

Nicht gefördert werden können Fixkosten von Organisationen, Druckkosten von Publikationen ohne breitere Relevanz für die gesamte Universitätsgemeinschaft, Verpflegungs- und Repräsentationskosten ohne Projektbezug sowie Reisekosten von WissenschaftlerInnen und Angestellten der Universität Konstanz.

Wie sollte der Förderantrag aussehen?

Reichen Sie eine Beschreibung Ihres Projekts oder Ihrer Aktivität auf max. 1–2 Seiten ein. Thematisieren Sie darin, welche Ziele Ihre Aktivität verfolgt und zeigen Sie auf, an welchen Stellen Ihres Vorhabens Sie die Förderzwecke des VEUK erfüllt sehen. (Bei der Erstellung einer Projektbeschreibung können die sogenannten "W-Fragen" hilfreich sein.)

Zu einem Förderantrag gehört auch ein Kosten- und Erlös- bzw. Finanzierungsplan. Listen Sie in einer Tabelle alle geplanten Ausgaben und erwarteten Erlöse auf. Bei den Erlösen kann es sich handeln um: Eigenmittel (z. B. Erlöse durch TeilnehmerInnengebühren oder einen Waffelverkauf), Drittmittel (z. B. Zuwendungen durch Sponsoren, Vereine oder Stiftungen) oder öffentliche Zuwendungen (z. B. von der Gemeinde). Stellen Sie in Ihrem Finanzierungsplan des Weiteren auch konkret dar, welche Positionen Sie zur Förderung durch den VEUK vorschlagen.

Bitte nennen Sie in Ihrem Antrag auch gleich die universitäre Kostenstelle oder Bankverbindung, auf die die Fördermittel im Falle einer Bewilligung überwiesen werden sollen.

Den finalisierten Förderantrag – bestehend aus der Projektbeschreibung, dem Kosten- und Finanzierungsplan und ggf. einem Flyer oder weiteren ergänzenden Unterlagen – reichen Sie abschließend gesammelt in einer PDF-Datei über alumni@uni.kn mit einem einschlägigen Betreff ein.

Wird Ihr Projektvorhaben oder Ihre Aktivität gefördert, müssen spätestens zwölf Wochen nach Projektabschluss die Nachweise für die Kosten vorgelegt werden.

Welche Fristen sollten beachtet werden?

Einfache Projektanträge (Fördersumme bis 1000 Euro) sollten vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Komplexere Projektanträge (Fördersumme ab 1000 Euro) benötigen aufgrund interner Abstimmungsprozesse mehr Vorlauf und sollten spätestens acht Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.  

Wie könnte die Zusammenarbeit aussehen?

Uns liegt daran, dass die Öffentlichkeit von der Arbeit unseres gemeinnützigen Vereins erfährt. Daher freuen wir uns, wenn Sie im Falle der Bewilligung in Ihrer Ankündigungskommunikation auf die Förderung durch den Verein der Ehemaligen der Universität Konstanz hinweisen können. Hierfür stellen wir Ihnen bei Bedarf unser Logo zur Verfügung. Gerne berichten wir auch auf unserer Webseite über Ihre Aktivitäten, wenn Sie uns Bild- und Textmaterial zukommen lassen.

Die Bezuschussung unserer Wettkämpfe durch den Verein der Ehemaligen wird von den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern der Universität Konstanz sehr positiv wahrgenommen.
Petra Borchert, Leiterin Hochschulsport