Mitteilung der Regierungspräsidien zum Mutterschutz zu Corona-Zeiten

Das derzeitige SARS CoV-2 Infektionsgeschehen und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen (z.B. das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung) stellen insbesondere für Schwangere möglicherweise eine zusätzliche Belastung dar. Die Regierungspräsidien haben in diesem Zusammenhang eine spezielle Info zum Mutterschutz herausgegeben.

Auszug:

Eine schwangere Frau darf nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, für die der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in der gesetzlich erforderlichen Gefährdungsbeurteilung festgelegt hat. Die sorgfältig erstellte Gefährdungsbeurteilung benennt die möglichen Tätigkeiten und Bedingungen unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen, die für die Frau und ihr ungeborenes Kind ein sicheres Arbeiten ermöglicht. Dabei sind auch Ausnahmesituationen wie z.B. Personalausfälle, Unfälle und Notfälle zu betrachten oder auch, wie im vorliegenden Fall, die einer Pandemie. In der momentanen Situation ist es darüber hinaus wichtig, dass der Arbeitgeber das Krankheitsgeschehen und die Ausbreitung von COVID-19 beobachtet und das damit verbundene Risiko ggf. immer wieder neu bewertet.

Der vollständige Text ist hier zu finden.