Durchführung von Prüfungen unter Auflagen erlaubt

Das Rektorat hat am 06.05.2020 beschlossen, dass unter Auflagen auf dem Campus der Universität wieder Prüfungen durchgeführt werden dürfen.

Das Rektorat hat am 06.05.2020 beschlossen, dass unter Auflagen auf dem Campus der Universität wieder Prüfungen durchgeführt werden dürfen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören u. a. die frühzeitige Anmeldung der Prüfung durch die Prüfungsleiter*innen sowie die Erstellung eines Hygienekonzeptes in Form einer Gefährdungsbeurteilung.

Alle Details finden Sie im Auszug aus dem Rektoratsbeschluss.

Die Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier.

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