Informationen für Vermieter*innen

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie ist der Ablauf bei einer Vermittlung durch das Welcome Centre?

Sie Füllen das Formular  so detailliert wie möglich mit Informationen zu Ihrem Mietangebot aus. Falls Sie über Fotos und einen Grundriss zu dem Mietobjekt verfügen, freut es uns wenn Sie diese über das Formular hochladen. Das erlaubt uns diese an potentielle Interessierte weiterzuleiten und erleichtert die Vermittlung für gewöhnlich sehr. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an housing.welcome.centre@uni-konstanz.de mit den Daten zu Ihrem Mietangebot (Größe in Quadratmetern, Zimmeranzahl, Ausstattung, Möblierung), Ihren preislichen Vorstellungen (Warm- oder Kaltmiete, Festpreis) und Konditionen (was ist im Preis alles enthalten: Müllgebühren, Strom, Wasser, Rundfunkgebühren).

Wir nehmen Ihr Angebot in unsere Datenbank auf und überprüfen ob wir vielleicht schon jemanden Passenden direkt an Sie vermitteln können. Wir gleichen laufend neue Gesuche mit Ihrem Angebot ab.

Falls wir Interessierte haben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen Kontakt um Sie wiederum in Kontakt mit Interessenten zu bringen.

Alles Weitere dürfen Sie dann direkt mit Ihren neuen Mieter*innen besprechen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen weiterhin für Fragen zu Verfügung und beraten Sie und unsere Forschenden zum Thema Vermieten und Mieten. Unsere studentischen Hilfskräfte begleiten die Forschenden darüber hinaus gerne zu Wohnungsbesichtigungen, dem Bürgerbüro oder Anderem. Zu rechtlichen Fragen können wir allerdings nur bedingt Auskünfte geben.

Mit wem schließe ich den Mietvertrag?

Der Mietvertrag wird direkt zwischen Ihnen und den internationalen Forschenden geschlossen. Die Universität Konstanz kann nicht selbst Mietverträge abschließen und übernimmt keine Haftung für das Mietverhältnis. Selbstverständlich steht Ihnen bei Fragen das Welcome Centre jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wer wird bei mir einziehen? Kann ich die/den Forschende(n) vor Einzug kennenlernen?

1. Herkunftsländer

Das Welcome Centre betreut Forschende aus aller Welt. Meist erfährt das Welcome Centre etwa acht bis zehn Wochen im Voraus von anreisenden Forschenden. Normalerweise sprechen alle Forschenden Englisch, einige auch Deutsch. Sollten Sie kein Englisch sprechen unterstützt das Welcome Centre Sie gerne bei der Kommunikation.

2. Alter

Der Großteil der Forschenden ist zwischen 20 und 40 Jahre alt. Wir betreuen aber auch Studierende die ein Praktikum absolvieren (siehe Zweites Zuhause), diese Personen können jünger als 20 Jahre alt sein, oder auch Gastwissenschaftler*innen über 40. Darüber hinaus bringen einige ihre Partner*innen oder ihre Familie mit. Gerne senden wir Ihnen in Absprache mit den Forschenden vorab Informationen wie Herkunftsland oder Fachgebiet der jeweiligen Person, damit Sie sich schon einmal ein Bild von Ihren potentiellen Mieter*innen machen können.

3. Kennenlernen

Wir betreuen sowohl Forschende die noch im Ausland wohnen und sich auf Ihren Aufenthalt in Konstanz vorbereiten, als auch Forschende die bereits seit einiger Zeit in Konstanz leben. Erstere werden Sie daher überwiegend per E-Mail kennenlernen. Natürlich steht es Ihnen aber frei, ein Telefongespräch oder ein Skype-Meeting mit diesen zu vereinbaren. Forschende die schon in Konstanz sind, können Sie natürlich persönlich treffen. Bei Bedarf kann eine unserer studentischen Hilfskräfte bei einem Kennenlernen oder einer Wohnungsbesichtigung beiwohnen, um bei Übersetzungen zu helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Ferienwohnungen, Zeitmietverträgen und permanenten Mietverträgen?

Die vom Welcome Centre betreuten Personen haben sehr unterschiedliche Aufenthaltsdauern, von wenigen Wochen bis mehreren Jahren. Dementsprechend sind unterschiedliche Mietarrangements möglich. 

Bei Ferienwohnungen in Konstanz gilt es das Zweckentfremdungsverbot, sowie die Beschränkung für die Vermietung von Wohnungen an Feriengäste auf maximal sechs Wochen zu beachten. Da die Forschenden nicht zu touristischen Zwecken an der Universität sind, müssen Sie für gewöhnlich keine Kurtaxe bezahlen. Das gilt wiederum nicht für begleitende Partner*innen oder andere Angehörige, die keinen Arbeitsvertrag in Konstanz haben.

Bei einem Zeitmietvertrag wird das Ende des Mietverhältnis von vornherein festgelegt. Wichtig zu beachten ist hier, dass während der Laufzeit des Zeitmietvertrags weder Mieter*innen noch Vermieter*innen kündigen können. Zusätzlich zum Auszugstermin muss auch ein konkreter und nicht beliebiger Befristungsgrund im Vertrag angegeben sein. Dazu zählen: Eigenbedarf, Umbau, Sanierung, Abriss, Betriebsbedarf, Werkswohnung.

Die gängigsten Mietverhältnisse basieren auf unbefristeten Mietverträge. Abgesehen von Sonderfällen haben Mieter*innen eine Kündigungsfrist von drei Monaten und müssen bis spätestens zum Dritten eines Monats kündigen, damit dieser Monat zur Frist zählt. Kündigungsfristen für Vermieter*innen sind abhängig von der Länge des Mietverhältnisses - gegenwärtig drei Monate für bis zu fünf Jahre Mietdauer und maximal neun Monate ab acht Jahren Mietverhältnis.

Zu steuerlichen und rechtlichen Fragen können wir leider keine bzw. nur sehr bedingt Auskünfte erteilen.

Melden sich die Mieter*innen auf dem Bürgerbüro der Stadt an?

Nach dem Bundesmeldegesetz muss der/die Mieter*in sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürgerbüro der Stadt Konstanz angemeldet haben, sofern ein Aufenthalt von mindestens drei (ununterbrochenen) Monaten in Deutschland geplant ist. Der/die Wohnungsgebende ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Dazu muss dem/der Mieter*in von Ihnen als wohnungegebenden Person eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt werden, damit der/die Mieter*in sich rechtzeitig nach Anreise anmelden kann.

Die Anmeldung beim Bürgerbüro muss bei internationalen Forschenden mit Aufenthalten von weniger als drei Monaten nicht durchgeführt werden, da für Personen aus dem Ausland die Meldepflicht erst nach Ablauf von drei Monaten besteht. In manchen Fällen ist eine Anmeldung trotzdem von Seiten des Forschenden erwünscht (z.B. um ein deutsches Bankkonto zu eröffnen und somit die Auszahlung eines Gehaltes zu ermöglichen). Hier bleibt Ihnen jedoch selbst überlassen ob Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.

Was ist mit Rundfunk- und Müllgebühren?

Um die Entrichtung des Rundfunkbeitrags der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kümmern sich die Forschenden mit unserer Unterstützung i.d.R. selbst. 

Gleiches gilt für gewöhnlich für Gebühren an die Entsorgungsbetriebe der Stadt Konstanz. Nach der Anmeldung beim Bürgerbüro erhalten die Forschenden den Abfallgebührenbescheid automatisch zugesendet und das Welcome Centre unterstützt die Forschenden hier beratend. Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Abfallkosten über die Nebenkosten abzurechnen. Im Falle von Ferienwohnungen wird von den Inhabern der Ferienwohnung eine Grundgebühr auf Basis eines eigenen Gebührenbescheid durch die Entsorgungsbetriebe erhoben.

Sollten Sie eine Kaution verlangen?

Da eine Kaution Sie gegen Mietschäden absichert, ist es sinnvoll eine Kaution zu verlangen. Der Gesetzgeber legt fest, dass diese maximal drei Kaltmieten betragen darf. Je nach Herkunftsland ist es für Forschende allerdings mitunter nicht möglich allzu große Summen aus dem Ausland gesammelt zu überweisen oder bar bei der Einreise mitzuführen. Daher empfehlen wir idealerweise die Kaution bei nicht mehr als ein bis zwei Monatsmieten anzusetzen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass das Welcome Centre passende Mieter*innen für mich findet?

Wir haben ein hohes Aufkommen an Wohnungssuchenden. Leider können wir dennoch nicht garantieren passende Mieter*innen an Sie vermitteln zu können. Die Vermittlungswahrscheinlichkeit hängt natürlich vom Mietangebot und der Passung mit der Nachfrage von Forschenden an. Generell haben wir einen relativ konstanten Strom von neuen Forschenden die auf der Suche nach einer Unterkunft sind. Besonders hoch ist die Nachfrage zu Beginn der Vorlesungszeiten (März/April und September/Oktober).

Die meisten der von uns betreuten Forschenden sind alleinstehende Doktoranden oder Postdocs, daher haben möblierte 1-2-Zimmerwohnungen (nicht mit Luxusausstattung, sondern eher funktional) oder WG-Zimmer eine sehr gute Chancen vermittelt zu werden. Natürlich haben wir auch Forschende mit Familien und neuberufene Professor*innen, für die auch größere Wohnungen interessant sind, diese machen allerdings einen kleineren Teil der von uns Betreuten aus.

Des weiteren ist die Lage der Wohnung ein entscheidener Aspekt. Da die meisten der von uns betreuten Personen auf dem Campus in Konstanz arbeiten, sind für diese primär Konstanz und die umliegenden Gemeinden (z.B. Dettingen, Dingelsdorf) von Interesse. Durch die Zusammenarbeit mit dem Max Planck Institut in Möggingen, suchen wir jedoch auch immer wieder Unterkünfte im Bereich Radolfzell. Erfahrungsgemäß ist eine Vermittlung von Wohnungen die weiter entfernt sind, wie z.B. in Friedrichshafen oder Uhldingen, eher unwahrscheinlich.

Wie lange dauert es bis das Welcome Centre Miet-Interessenten vorschlägt?

Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter Umständen können wir Ihnen sofort eine/n passende/n Mieter*in vorschlagen, es kann aber auch einige Wochen dauern. Für gewöhnlich finden die meisten Vermittlungen im Zeitraum von ein bis drei Monaten vor offiziellem Mietbeginn statt. 

Für Ferienwohnungen wird das Welcome Centre versuchen so früh wie möglich Anfragen stellen, wenn möglich sechs bis zwölf Monate im Voraus.

Sollte Ihr Mietangebot ab sofort verfügbar sein, ist natürlich auch eine sehr kurzfristige Vermittlung möglich.

Mein Englisch ist nicht (mehr) das Beste, ist das ein Problem?

Nein, das ist kein Problem. Gerne ist das Welcome Centre als Ansprechpartner bei sprachlichen Barrieren für Sie da. Bei persönlichen Terminen mit dem/der Mieter*in – wie zum Beispiel Besichtigungen, Wohnungsübergaben, Vertragsunterzeichnungen oder Ein- bzw. Auszügen – kann das Welcome Centre außerdem eine studentische Hilfskraft zur Unterstützung mitsenden. Auch über die Dauer des Mietverhältnisses hinweg stehen wir für Fragen weiterhin zur Verfügung.

Wie sollte meine Wohnung ausgestattet sein?

Da die Forschenden meist für einen begrenzten Zeitraum in Konstanz sind und aus dem Ausland anreisen, ist eine Teil- oder Vollmöblierung in den meisten Fällen sehr hilfreich. Dies gilt vor Allem bei kurzfristigen, aber häufig auch bei längerfristigen Vermietungen. 

Kaltmiete/Warmmiete/Festpreis?

Da die Forschenden meist die unübersichtliche Rechtslage und die Gepflogenheiten in Deutschland nicht kennen, ist es für diese hilfreich so genau wir möglich zu wissen welche Kosten auf sie zukommen. 

Die Kaltmiete entspricht der Nettomiete für die Nutzung der Wohnfläche ohne z.B. Wasser, Heizung oder sonstige zusätzliche Kosten.

Die Warmmiete beinhaltet die Nebenkosten (Wasser- und Heizkosten sowie Wartungsarbeiten der Heizung wie Immissionsmessungen und Schornsteinfegerkosten etc.). Nicht (zwingend) in der Warmmiete enthalten sind z.B. Stromkosten, Internet, Müll. Da es hier auf die Details der jeweiligen Immobilie ankommt sind hier präzise Angaben für die Forschenden sehr hilfreich damit diese bestmöglich abschätzen können welche Kosten tatsächlich auf sie zukommen (ist z.B. ein Nachtspeicherofen als Heizung vorhanden, gehören die Heizkosten zu den Stromkosten). Die Nebenkosten werden für gewöhnlich als Betriebskostenvorauszahlung oder Betriebskostenpauschale vertraglich festgelegt.

Bei Ferienwohnungen oder anderen voll-möblierten Vermietungen ist auch ein Festpreis üblich, bei welchem alle Kosten pauschal inkludiert sind (also auch bspw. Internet).

Was passiert, wenn ich mit dem/der Mieter*in nicht zurecht komme?

Im Konfliktfall treten Sie bitte gerne an das Welcome Centre heran. Wir können uns gerne um eine Vermittlung und Schlichtung bemühen. Über rechtliche Spezifika können wir leider keine Auskünfte geben und das Welcome Centre übernimmt auch keinerlei Haftung für durch Vermieter*innen entstandene Schäden.