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Förderprogramme für Gründung und Forschungstransfer

Innovative Ideen und Forschungsergebnisse mit Anwendungspotential können mit Hilfe von Förderprogrammen auf dem Weg zur Verwertung (z.B. durch Gründung oder Kooperation mit einem Unternehmen) unterstützt werden.

Jedes Programm hat eigene Richtlinien, Deadlines, Ausschlusskriterien und Fördervolumina. Zudem bieten einige Förderprogramme Unterstützung in der frühen Phase der Ideenvalidierung oder der Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen. Andere unterstützen beim Gründungsprozess eines Start-ups.

Wir beraten gerne zu folgenden Programmen und unterstützen in der Antragsphase:

Förderprogramme für die Gründungsphase:

EXIST Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Gefördert werden Teams aus Studierenden, Absolvent:innen und Wissenschaftler:innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten. 

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler:innen
  • Hochschulabsolvent:innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf.
  • Gründerteams bis max. drei Personen.
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Ebenfalls kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.

Was wird gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Wie wird gefördert?

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium für bis zu 3 Gründer:innen
  • Bis zu 10.000 Euro Sachausgaben für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
  • Coachingmittel über 5.000 Euro
  • Die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate

Antragsstellung

  • Jederzeit möglich
  • Es wird empfohlen mind. 2-3 Monate vor geplanter Antragseinreichung Kontakt mit der Fördermittelberatung von Kilometer1 aufzunehmen
  • Antrag muss über die Universität/Kilometer1 eingereicht werden

Wichtig! Bei Förderbeginn darf noch kein Unternehmen (Kapitalgesellschaft) gegründet worden sein!

Junge Innovatoren

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) unterstützt mit ihrem Programm Junge Innovatoren wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Absolvent:innen aus baden-württembergischen Hochschulen bei der (Weiter-)Entwicklung innovativer Produktideen oder Dienstleistungen, mit dem Ziel einer Existenzgründung. Gefördert wird hierbei die Vorbereitung auf eine Unternehmensgründung.

Wer wird gefördert?

  • Bis zu drei Existenzgründer:innen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
  • Hochschulabsolvent:innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (bis zu drei Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)

Was wird gefördert?

  • Die Herstellung und/oder der Vertrieb eines innovativen Produkts oder Verfahrens bzw. die Erbringung einer innnovativen Dienstleistung
  • Das Produkt, das Verfahren oder die Dienstleistung muss auf einer Erfindung der geförderten Existenzgründerin bzw. des geförderten Existenzgründers, auf einer von ihr/ihm entwickelten Software oder auf ihrem/seinem technologischen Know-how beruhen oder darauf aufbauen.

Gefördert wird nicht die Existenzgründung als solche, sondern die in der Obhut der Hochschule oder Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg erfolgende gezielte Vorbereitung darauf. Bereits gegründete Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?

  • Anstellung der Gründerin oder des Gründers bei der Universität für ein Jahr im Umfang einer halben Stelle im TV-L bis max. Stufe 13-3
  • Sachmittel- und Investitionsausgabenförderung bis zu 20.000 Euro (die angeschafften Gegenstände gehören zum Eigentum der Hochschule oder Forschungseinrichtung)
  • Möglichkeit zur kostenfreien/kostenlosen Nutzung der Ressourcen der Hochschule bzw. der Forschungseinrichtung
  • Betriebswirtschaftliche Weiterbildung durch Gruppen- oder Einzelcoaching im Wert von 5.000 Euro
  • Die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate.

Antragsstellung

  • Im März und September Einreichungsfrist (genaues Datum wird veröffentlicht oder über den Kilometer1 Newsletter bekannt gegeben)
  • Es wird empfohlen mind. 2-3 Monate vor geplanter Antragseinreichung Kontakt mit der Fördermittelberatung von Kilometer1 aufzunehmen
  • Der Antrag muss über die Universität/Kilometer1 eingereicht werden

Wichtig! Bei Förderbeginn darf noch kein Unternehmen (Kapitalgesellschaft) gegründet worden sein!

Innovationsgutscheine

Innovationsgutscheine können vom Land Baden-Württemberg an Existenzgründer:innen oder junge Unternehmen vergeben werden. Sie sollen finanziell bei der Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren unterstützen.

Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden (z.B. auch Prototypenbau).

Informationen zu den verschiedenen Kategorien der Innovationsgutscheine gibt es auf den Seiten des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Die Antragsstellung erfolgt direkt über die Existenzgründer:innen oder Unternehmen.

Gründermotor

Gründermotor ist die hochschulübergreifende Plattform für Gründung in Baden-Württemberg. Die Universität Konstanz ist Partnerin dieser Landesinitiative und unterstützt deren Angebote.

Gründer:innen und Startups aus den Hochschulen können zum Beispiel an den Formaten Meisterklasse oder ASAPbw teilnehmen um ihre Ideen weiter zu entwickeln oder geeignete Industriepartner:innen bzw. Investor:innen zu finden.

Green Start-up Programm

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert Gründungen im Bereich Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit.

Rahmenbedingungen zur Förderung:

  • in der Gründungsphase sowie von bis zu 5 Jahre alten Start-ups
  • bis zu 125.000 Euro pro Projekt
  • bis zu 24 Monate Laufzeit
  • mehrstufige Antragsprüfung

Antrag wird direkt bei der DBU gestellt

Förderprogramme für die Validierungsphase (von Forschungsergebnissen), Vor-Gründungsphase, Proof of Concept:

EXIST Forschungstransfer

Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

In der Förderphase I können Forscherteams an der Universität (maximal drei Wissenschaftler*innen und technische Assistent*innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz gefördert werden.

Wie wird gefördert?

  • Sachmittel und Ausgaben für Hiwis bis zu 250.000 Euro
  • Bis zu vier Personalstellen
  • Förderzeitraum über 18 Monate (kann auf 36 Monate verlängert werden)
  • Seminar „Gründerteam“

Antragsstellung

  • Zum 31.8. und 30.11.
  • Zweistufiges Verfahren
  • Es wird empfohlen mind. 2-3 Monate vor geplanter Antragseinreichung Kontakt mit der Fördermittelberatung von Kilometer1 aufzunehmen
  • Antrag muss über die Universität/Kilometer1 eingereicht werden

VIP+

Die Fördermaßnahme VIP+ unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei, das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen zu prüfen und nachzuweisen, sowie mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen.

  • Antragsstellung jederzeit möglich
  • Laufzeit maximal 3 Jahre
  • Förderung pro Vorhaben und Jahr maximal 500.000 Euro

Dieses Programm bietet Universitäten und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, ihre Forschungsergebnisse aus allen Forschungsbereichen hinsichtlich möglicher Anwendungen zu validieren.

Um signifikante Innovationen zu ermutigen, muss die Brücke zwischen der Forschung und der Verwertung bzw. Anwendung von Forschungsergebnissen weiter gestärkt werden. Dazu muss das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen frühzeitig geprüft und so weit nachgewiesen werden, dass danach eine risikoarme abschließende Entwicklung auch mit finanzieller Beteiligung Dritter möglich wird. Im Sinne dieser Fördermaßnahme heißt dieser Prozess Validierung.

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen und sich in der Validierungsphase befinden. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, deren Ergebnisse zu signifikanten Innovationen (Innovationshöhe) führen können und die ein hohes wirtschaftliches oder gesellschaftliches Innovationspotenzial aufweisen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Antragsstellung jederzeit möglich und muss über die Universität erfolgen.

Bei Interesse bitte Kontakt mit Lisa Kuner (Fördermittelberatung) aufnehmen.

START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das BMBF will das Innovationspotenzial von Start-ups in der Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken. Dazu sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen frühzeitig und gezielt gefördert werden. Gefördert werden zudem bereits gegründete Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Antragsstellung

  • vom 16.02.2024 - 15.07.2024
  • Zweistufiges Verfahren
  • Es wird empfohlen mind. 2-3 Monate vor geplanter Antragseinreichung Kontakt mit Lisa Kuner  aufzunehmen
  • Antrag muss über die Universität/Kilometer1 eingereicht werden

Projektförderung der DBU

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert lösungsorientierte Forschungsprojekte in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz. Eine hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit sollte gegeben sein.

- Gefördert werden Einzel- und Kooperationsprojekte mit Unternehmen

- Anträge können kontinuierlich gestellt werden

- 2-stufige Antragstellung (erst kurze Skizze, dann Antrag) möglich.

Hier gibt es weitere Informationen.

Transferplattform

Der Ausschuss für Forschungsfragen (AFF) begutachtet interne Anträge auf die leistungsbezogene Anschub- und Kofinanzierung von Forschungsvorhaben und erarbeitet Förderempfehlungen an das Rektorat. Den Vorsitz führt der Prorektor für Forschung, Karriereentwicklung und Forschungsinfrastrukturen.

Transferplattformen werden auf Initiative promovierter oder promovierender Konstanzer Wissenschaftler:innen eingerichtet. In Transferplattformen werden Erkenntnisse von Forschenden der Universität Konstanz gemeinsam mit Partnern und Partnerinnen aus der Wirtschaft oder dem öffentlichen Bereich im Rahmen gemeinsam getragener, zeitlich befristeter Projekte (A) erzielt, nutzbar gemacht und weiterentwickelt oder die Vorbereitung innovativer Gründungsvorhaben (B) unterstützt.

Transferplattformen dienen in erster Linie der Anschubfinanzierung und werden zunächst für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Sie sind auf die Überführung in Drittmittelvorhaben (z. B. Projekte mit Partnern und Partnerinnen aus der Wirtschaft, VIP-Förderung des BMBF, EXIST-Gründerstipendium etc.) oder Ausgründungen angelegt. Die Gründung eines Unternehmens und die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit dürfen während der Laufzeit der Förderung nicht erfolgen.

Anträge bis zu einer Fördersumme von insgesamt 10.000 Euro können jederzeit gestellt werden.

Anträge mit einer Fördersumme über 10.000 Euro können zum 15.Februar., 15. April, 15. Juni und 15. Oktober gestellt werden.

Weiter Informationen finden Sie auf der Website des AFF (mit Uni-Zugang) oder über die Fördermittelberatung.

Förderprogramme für bereits gegründete junge Start-ups:

BW-Pre-Seed

Viele innovative Geschäftsideen werden nie realisiert, weil vielen Gründerinnen und Gründern, insbesondere in der frühen Gründungsphase, die nötige Finanzierung fehlt. Aus diesem Grund wurde das Finanzierungsinstrument "Start-up BW Pre-Seed" geschaffen. Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderinstrument, das in einer frühen Phase ansetzt. In dieser Phase agieren institutionelle Anleger aufgrund des erhöhten Risikos und der ungewissen Aussicht auf die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens zurückhaltend, weshalb das Land Baden-Württemberg als Co-Investor einspringt.

Die Antragsstellung und Begleitung des Programms erfolgt über einen Start-up BW Pre-Seed Partner (nicht die Hochschule!).

Nähere Informationen und Kontakte gibt es hier.

Innovationsgutscheine

Innovationsgutscheine können vom Land Baden-Württemberg an Existenzgründer:innen oder junge Unternehmen vergeben werden. Sie sollen finanziell bei der Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren unterstützen.

Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden (z.B. auch Prototypenbau).

Informationen zu den verschiedenen Kategorien der Innovationsgutscheine gibt es auf den Seiten des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Die Antragsstellung erfolgt direkt über die Existenzgründer:innen oder Unternehmen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.