Forschungskooperationen und Forschungsverträge
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Für die Durchführung Ihrer Forschungsprojekte prüfen und verhandeln wir gerne die notwendigen Forschungsverträge für Sie und legen Sie dem Kanzler der Universität Konstanz zur Unterzeichnung vor.
Üblicherweise umfasst unser Service die Prüfung und Verhandlung von folgenden Vertragsarten:
- Auftragsforschungen
- EU-Kooperationen
- Forschungskooperationen
- Geheimhaltungsvereinbarungen
- Materialüberlassungsverträge
- besondere Sponsoringverträge
- Verträge eigener Art für besondere Konstellationen
- Angebote an die Industrie zur Übernahme von Leistungen der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften
Die Gestaltung und Aushandlung der Verträge erfolgt unter Beachtung des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01).
Weitere Informationen stehen Ihnen nach Anmeldung auf den geschützten Seiten der Universität Konstanz zur Verfügung. Bitte melden Sie sich über den Button „Meine Universität“ (rechts oben am Bildrand, links neben der Lupe) an, um den gesamten Inhalt dieser Seite über die Kacheln und das Menü sehen zu können.