Plakat bestehend aus Personen, die den Umriss der Bundesrepublik Deutschland formen und in der Mitte den Text "Wir sind beim Deutschlandstipendium dabei" repräsentieren.
Wir sind beim Deutschlandstipendium dabei.

Eine finanzielle Förderung

für talentierte, sozial engagierte und bedürftige Studierende

Konstanzer Stipendienfonds

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat seit April 2011 das nationale Studienförderprogramm "Deutschlandstipendium" eingerichtet. Es hat das Ziel, eine neue Stipendienkultur zu etablieren. Es sieht in der Regel Jahresstipendien in Höhe von 3.600 Euro vor, die je zur Hälfte von privater Seite und dem Bund finanziert werden. Die Universität Konstanz beteiligt sich seit dem Wintersemester 2011/12 an dem Programm und bietet das Deutschlandstipendium für Studierende an. Das Deutschlandstipendium ist an der Universität als Konstanzer Stipendienfonds eingerichtet worden. In diesen fließen Spenden von Unternehmen, Stiftungen und anderen Vereinigungen sowie von Privatpersonen ein.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Studierende aller Fächer, die an der Universität in grundständigen und weiterführenden Studiengängen mit Abschlussziel eingeschrieben sind, jedoch keine Promotionsstudierende, Zeitstudierende oder Gasthörer*nnen. Dies sind der Bachelor of Arts/Education/Science, der Master of Arts/Education/Science und der Abschluss "Erste juristische Prüfung". Bedingung ist auch, dass man sich zum möglichen Förderbeginn noch innerhalb der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs befindet. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Die Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms werden vorrangig nach Leistung und Begabung vergeben. Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem persönlichen Werdegang werden auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche bzw. familiäre Umstände, wie die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiographie berücksichtigt.

Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie zusätzlich durch das Deutschlandstipendium gefördert werden. Wenn Sie allerdings bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat je Semester beträgt, können Sie nicht im Rahmen des Deutschlandstipendiums gefördert werden. Oder Sie müssten auf diese materielle Förderung verzichten, um das Stipendium erhalten zu können.

Wie wird gefördert?

Mit dem Deutschlandstipendium werden Studierende mit 300 Euro monatlich gefördert. Es wird für mindestens zwei Semester und in der Regel längstens für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang bewilligt. Die Auszahlung des Stipendiums setzt eine erfolgreiche Teilnahme an einem mehrstufigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Universität Konstanz voraus. Das Verfahren findet im Verlauf des jeweiligen Wintersemesters statt. Wie viele Stipendien die Universität Konstanz voraussichtlich vergeben wird, entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Wie und wo bewerben Sie sich?

Die Universität Konstanz vergibt die Stipendien aufgrund eines mehrstufigen Bewerbungs- und Auswahlverfahrens. Dieses basiert auf den Vorschriften des Stipendienprogramm-Gesetzes sowie der Stipendienprogramm-Verordnung des Bundes und der in den Vergaberichtlinien der Universität festgelegten und erläuterten Auswahlkriterien. Die Frist für die Online-Bewerbung im Rahmen der Ausschreibung beginnt am 1. September und endet am 31. Oktober eines jeden Jahres (Ausschlussfrist). Weitere Informationen hierzu sind auf dieser Website veröffentlicht.

Für weitere Fragen können Sie auch gerne in den FAQ nachsehen.