Bildschirmarbeitsplatz-Brillen

Grundlagen zur Verordnung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille

Brauche ich eine spezielle Bildschirmarbeitsplatz-Brille? -
Und wer bezahlt das?

Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (kurz ArbmedVV) dazu verpflichtet, Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen arbeitsmedizinische Vorsorgen anzubieten und die Kosten dafür zu tragen. Hierbei wird unter anderem ein spezieller Sehtest durchgeführt, in dem neben dem Nah- und Fernbereich auch der Zwischenbereich zwischen 55 und 100 cm getestet wird, da dies im Regelfall der Abstand bei Bildschirmgeräten darstellt.

Insbesondere bei Älteren kann eine speziell für die Sehentfernung am Bildschirm passende Brille notwendig sein. Wenn allerdings die eigene Sehhilfe generell nicht mehr ausreichend ist oder eine Sehhilfe außerhalb des für die Bildschirmtätigkeit notwendigen Zwischenbereichs von 55 – 100 cm benötigt wird, kann erst nach Anpassung einer eigenen Sehhilfe über die Notwendigkeit einer speziellen Arbeitsplatzbrille entschieden werden. Dies bedeutet auch, dass Sie nur dann Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme einer Bildschirmarbeitsplatzbrille durch den Arbeitgeber haben, wenn Sie bereits eine Sehhilfe verwenden.

Sollte sich herausstellen, dass für die Arbeit an Bildschirmen die eigene Sehhilfe nicht ausreichend und eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist, wird dies durch den Betriebsarzt attestiert und der Arbeitgeber muss die Kosten für die spezielle Arbeitsplatzbrille tragen. Die Höhe der Erstattungsfähigkeit entspricht dabei in der Regel den Kosten einer Standardbrille und wird vom Arbeitgeber festgesetzt. In der Regel liegen die Kosten einer ordentlichen Bildschirmarbeitsplatzbrille bei 100-150 Euro.

Die richtige Brille

Monokel
Monokel © CC0

Die häufig fälschlicherweise am Bildschirm eingesetzten Gleitsichtbrillen sind unter ergonomischen Gesichtspunkten nicht empfehlenswert, da man bei der Bildschirmtätigkeit zum Erreichen einer optimalen Sehschärfe mit Gleitsichtbrille eine Nackensteilstellung einnimmt, die zu muskulären Problemen im Nackenbereich führt. Da bei kombinierter Fehlsichtigkeit eine Gleitsichtbrille im Alltag häufig bevorzugt wird und diese Brillen sehr teuer sind, wird bedauerlicherweise häufig die Bezuschussung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille benutzt.

Gleitsichtbrillen sind eigentlich jedoch nur im Ausnahmefall bezuschussbar, z.B. wenn gleichzeitig sicherheitsrelevante Überwachungstätigkeiten in der Ferne durchzuführen sind. Für eine normale Bildschirmtätigkeit ist eine Brille, die Nähe und Zwischenabstand abdeckt, besser geeignet und für den Fall einer kombinierten Fehlsichtigkeit ist aus arbeitsmedizinischer Sicht ein Brillenwechsel günstiger, falls man bei der Schreibtischtätigkeit hin und wieder in der Ferne scharf sehen muss.


Wem gehört die Brille?

Wenn eine spezielle Bildschirmbrille verordnet wird, verbleibt die Brille im Eigentum des Arbeitgebers, es sei denn es gelten andere betriebliche Vereinbarungen. In der Regel sind die Arbeitgeber jedoch kulant und übertragen die Brille an den Arbeitnehmer.