Diskriminierung und Konflikte aufgrund des Geschlechts

Beleidigungen, Benachteiligungen oder Diskriminierungen sind facettenreich: Sie können sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und Auswirkungen haben. Die Konfliktparteien und insbesondere die Betroffenen sind oft unsicher bei der Einschätzung der Konflikte und möglichen Reaktionen.

Die Prorektorin für Internationales und Gleichstellung ist gem. §4 Abs. 10 Landeshochschulgesetz (LHG) Ansprechperson für Antidiskriminierung und trägt die institutionelle Verantwortung im Rektorat. Sie wirkt darauf hin, „dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden.“

Das Justiziariat ist die gem. §13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zuständige Stelle für Beschwerden, wenn sich Beschäftigte im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis aus Gründen „der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (§1 AGG) benachteiligt fühlen. Das Justiziariat hat eingehende Beschwerden zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem Beschwerdeführer mitzuteilen.

Die Ansprechperson für Antidiskriminierung und das Justiziariat sind somit Stellen, welche in Diskriminierungsfällen ggf. (rechtliche) Konsequenzen prüfen. Neben ihnen gibt es jedoch andere AnsprechpartnerInnen mit rein beratender Funktion, die für spezifische Diskriminierungsthemen zuständig sind und entsprechende Expertise haben.

Bitte wenden Sie sich deswegen zunächst an die unten aufgeführten Stellen:

Leitung Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity

Marion Woelki
Raum: E 604
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Tel.: +49 7531 / 88 - 2032

  • Aufgaben:
    • Beratung zu Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts
  • Qualifikation:
    • Politikwissenschaftlerin
    • Diversityberaterin und -trainerin
  • Rechtliche Grundlage:
    • LHG § 4
    • Richtlinie gegen Diskrimierungen

Stellvertretende Leitung Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity

Tanja Edelhäußer
Raum: E 613
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Tel.: +49 7531 / 88 - 5314

  • Aufgaben:
    • Beratung zu Vereinbarkeit für WissenschaftlerInnen
  • Qualifikation:
    • Psychologin
    • Sprecherin des Best-Practice-Clubs "Familie in der Hochschule"
  • Rechtliche Grundlage:
    • LHG § 4
    • Richtlinie gegen Diskrimierungen

Referentin für Gender Consulting in den Naturwissenschaften

Dr. Sandra Weimer
Raum: E 616
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Tel.: +49 7531 / 88 - 5301

  • Aufgaben:
    • Beratung zu Problemen und Konfliktvermeidung im wissenschaftlichen Umfeld (erste Klärung, weiter verweisen)
    • Unterstützung der Sektionsgleichstellungsbeauftragten der naturwissenschaftlichen Sektion und der Gleichstellungsbeauftragten der naturwissenschaftlichen Forschungsverbünde bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages
  • Qualifikation:
    • Ernährungswissenschaftlerin
    • Lösungsorientiertes Kurzzeit-Coaching
  • Rechtliche Grundlage:
    • LHG § 4
    • Gleichstellungsplan

Referentin für Gender Mainstreaming (für GeisteswissenschaftlerInnen und Cluster)

Michaela David
Raum: E 607
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Tel.: +49 7531 / 88 - 5338

  • Aufgaben:
    • Beratung zu Problemen und Konfliktvermeidung im wissenschaftlichen Umfeld (erste Klärung, weiter verweisen)
    • Unterstützung der Sektionsgleichstellungsbeauftragten der geisteswissenschaftlichen Sektion und der Gleichstellungsbeauftragten des Clusters bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages
  • Qualifikation:
    • Sozialpädagogin
    • Systemische Beratung (Grundlagenausbildung)
  • Rechtliche Grundlage:
    • LHG § 4
    • Gleichstellungsplan