Gesetzliche Grundlagen

Der Personalrat findet seine rechtliche Grundlage grundsätzlich im Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg (LPVG) vom 12.03.2015.

Im LPVG ist u.a. beschrieben:

  • Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Personalrats
  • Aufgaben und Geschäftsführung
  • Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist, sowie die Art der Beteiligung

Der gesamte Gesetzestext in der aktuellen Version ist nachzulesen unter www.landesrecht-bw.de/

Das neue LPVG (2015, idF 2021)

Hier zum Download  (inkl. Teile der Übergangsvorschriften)

Der Text des Gesetzes 2013 zur Änderung als PDF-Datei, wie es am 10.12.2014 im Gesetzesblatt veröffentlicht wurde.
Zu beachten sind auch die Übergansvorschriften am Ende!

Der Begründungstext 2013 der Änderungen (Achtung, der Stand ist vom Juli 2013, es gab im weiteren parlamentarischen Prozess noch (kleinere) Änderungen!)