Erweiterungsfach (Master of Education)
M.Ed. Erweiterungsfach Deutsch | Englisch | Französisch | Italienisch | Latein | Russisch | Spanisch
Auf dieser Seite erhalten Interessierte und Studierende Informationen zum Studium einer Sprache als Erweiterungsfach im Rahmen des Master of Education (M.Ed.).
1. Bewerbungsverfahren
Detaillierte Informationen über die Bewerbungsabläufe für die sprachlichen Lehramtsfächer finden Sie auf den Seiten der Abteilung Studium und Lehre. Unter „Studienangebot“ werden für jeden Studiengang und jedes Studienfach die wichtigsten Informationen zusammengefasst und die Bewerbungstermine, Zulassungsvoraussetzungen und Formalitäten, auch für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, angegeben.
Bei Fragen zu den Themenkreisen Bewerbung, Auswahl, Zulassung und Immatrikulation nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Abteilung Studium und Lehre.
Bewerbungsfristen
Fächer | Bewerberinnen und Bewerber auf das erste und auf höhere Fachsemester, intern und extern |
---|---|
Deutsch Englisch Französisch Italienisch Latein Russisch Spanisch | bis 15. Juli (bei Bewerbung zum Wintersemester) bis 15. Januar (bei Bewerbung zum Sommersemester) |
Momentan sind die sprachlichen Lehramtsfächer im Master of Education Erweiterungsfach grundsätzlich zulassungsfrei. Beachten Sie bitte, dass sich dies in späteren Semestern ändern kann.
Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen können Sie den Zulassungssatzungen entnehmen.
2. Ansprechpersonen/Beratungsstellen
Für Fragen bezüglich der Organisation Ihres Studiums ist Herr Florian Schönhuber zuständig:
- Sprechzeiten (offen, keine Voranmeldung notwendig): Montag, Dienstag und Mittwoch, jeweils von 10 bis 12 Uhr
- Raum G 110
- Telefon: +49 7531 88-4108
- E-Mail: lehramt.sprachen@uni.kn
Für die fachliche Studienberatung (literatur- und sprachwissenschaftlicher Teil) wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachstudienberatenden.
Fragen bezüglich der sprachpraktischen Leistungen klären Sie bitte mit den zuständigen Personen des Sprachlehrinstituts (SLI).
Für den Bereich Bildungswissenschaften wenden Sie sich bitte an die zuständigen Personen des Bereichs Empirische Bildungsforschung.
Bei Fragen bezüglich des Orientierungspraktikums, des Praxissemesters, des Betriebs-/Sozialpraktikums, des Referendariats und des Lehrerinnen- und Lehrerberufs im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an die Binational School of Education (BiSE).
Fragen zu den fachdidaktischen Veranstaltungen können Sie mit den jeweils zuständigen Lehrenden der Fachdidaktik klären.
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen wird von den zuständigen Personen der Fachbereiche vorgenommen.
Bezüglich möglicher Beurlaubungen und des Nachweises des Studienfortschritts (Leistungsnachweis BAföG, KfW und ähnliches) wenden Sie sich bitte an Herrn Daniel Hütter.
Sollten Sie für eine Bewerbung, einen Hochschulwechsel oder ähnliches eine Leistungsübersicht benötigen, so können Sie sich diese selbst aus ZEuS heraus erstellen (Mein Studium > Leistungen). Die Übersicht enthält in den Versionen „Positive Versuche“ und „Positive Versuche mit Anmeldungen“ einen Verifikationscode, mit dem die Echtheit und Unverfälschtheit des Dokuments auch von Externen überprüft werden kann. Diese Leistungsübersicht ersetzt den unterschriebenen und gestempelten Notenausdruck der Studienberatung, der zukünftig nicht mehr ausgestellt wird.
3. Studien- und Prüfungsordnungen
Für Lehramtsstudierende ab dem Wintersemester 2015/2016 gilt die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) sowie die Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium (StPO) und die dazugehörigen Fachanhänge.
Machen Sie sich mit den für Sie geltenden Regelungen vertraut!
4. Studienvoraussetzungen: Sprachkenntnisse
In den sprachlichen Lehramtsfächern Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein und Spanisch sind als Studienvoraussetzung bestimmte Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Die geforderten Sprachkenntnisse können entweder, sofern sie bereits vorliegen, durch das Abiturzeugnis (oder andere Dokumente) nachgewiesen oder bis spätestens zur Anmeldung der schriftlichen Abschlussarbeit im Erweiterungsfach nachgeholt werden. In letzterem Fall erhalten die Studierenden auf Antrag bei der Lehramtsstudienberatung gegebenenfalls eine Verlängerung der Regelstudienzeit. Um festzustellen, ob die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen, muss der Antrag auf Überprüfung der Sprachkenntnisse inklusive aller relevanten Anlagen (Abiturzeugnis, gegebenenfalls Nachweis durch weitere Jahresabschlusszeugnisse, sonstige Nachweise) bei Aufnahme des Erweiterungsstudiums bei der Studienberatung eingereicht werden. Der Antrag auf Überprüfung gilt gegebenenfalls auch als Antrag auf Nichtanrechnung der Studienzeiten für das Nachholen von Sprachkenntnissen auf die Regelstudienzeit.
Beachten Sie bitte, dass die Studienberatung aus Gründen des Datenschutzes gegebenenfalls keinen Zugriff auf die von Ihnen zur Bewerbung eingereichten Unterlagen hat und der Nachweis deshalb auch nicht automatisch geschieht; hierfür müssen Sie die notwendigen Unterlagen separat bei der Studienberatung einreichen.
Die nachzuweisenden Sprachkenntnisse sind:
- für das Fach Deutsch: Kenntnisse des Englischen und Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache
- für das Fach Englisch: Kenntnisse des Englischen und entweder Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache
- für das Fach Französisch: Kenntnisse des Französischen und Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
- für das Fach Italienisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
- für das Fach Latein im Umfang von 120 ECTS-Punkten: Latinum und Graecum
- für das Fach Latein im verminderten Umfang von 90 ECTS-Punkten: Latinum
- für das Fach Russisch: keine zusätzlichen Sprachkenntnisse
- für das Fach Spanisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
Kenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder vier Jahre Unterricht der Sekundarstufe (Endnote mindestens „ausreichend“) oder drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung durch das Abiturzeugnis oder Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, GeR) nachgewiesen werden. Die Formulierung „drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung“ ist so zu verstehen, dass die Fremdsprache in den letzten drei Jahren bis zum Abitur (G8: Stufe 10-12, G9: Stufe 11-13) belegt worden sein muss und dass der Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit „ausreichend“ bewertet wurde. Es ist nicht erforderlich, dass dieses Fach für die mündliche oder schriftliche Abiturprüfung gewählt wurde.
Grundkenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder zwei Jahre Unterricht der Sekundarstufe durch das Abiturzeugnis (Endnote mindestens „ausreichend“) oder Niveau A2 (nach dem GeR) nachgewiesen werden.
Sprachkenntnisse, die an der Universität Konstanz nachgeholt werden können:
Kenntnisse:
- Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-VI“ und vier Semesterwochenstunden „Niveau avancé“)
- Latein (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Latein I und II“)
Grundkenntnisse:
- Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-IV“)
- Italienisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Italienisch I-IV“)
- Katalanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Katalanisch I-IV“)
- Latein (erfolgreiches Bestehen der Veranstaltung „Grundkenntnisse der lateinischen Sprache und Kultur für Studierende der romanischen Sprachen“)
- Portugiesisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Portugiesisch I-IV“)
- Spanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Spanisch I-IV“)
Weitere Sprachkenntnisse:
- Latinum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Fachstudienberatung durch Herrn Thomas Konrad)
- Graecum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Informationen durch die betreffenden Dozentinnen/Dozenten)
Studium ohne Vorkenntnisse/Propädeutikum
In den Fächern Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch kann gegebenenfalls ein Studium ohne Vorkenntnisse in der jeweiligen Sprache begonnen werden. In diesem Fall ist ein sprachliches Vorstudium, d.h. ein Propädeutikum (bzw. das Latinum), zu absolvieren, im Rahmen dessen die Grundlagen der jeweiligen Sprache erlernt werden. Bitte vermerken Sie ein mögliches Propädeutikum auch auf dem Antrag, da auch die hierfür aufgewandte Studienzeit gegebenenfalls nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden kann.
Beachten Sie bitte, dass ein sprachliches Propädeutikum grundsätzlich mit großem Arbeitsaufwand verbunden ist und für den erfolgreichen Abschluss deshalb eine hohe Leistungsbereitschaft voraussetzt.
5. Studium/Studienverlauf
5.1 Aufbau der Erweiterungsfächer
Die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch können im Rahmen des Master of Education als Erweiterungsfächer mit einem Umfang von 120 ECTS-Punkten studiert werden; hierbei entfallen dann jeweils 90 ECTS-Punkte auf das Studium der Fachwissenschaft, 15 ECTS-Punkte auf die Fachdidaktik und 15 ECTS-Punkte auf die Masterarbeit.
Für das Fach Latein ist darüber hinaus auch ein Umfang von 90 ECTS-Punkten möglich, wobei dann ausschließlich 60 ECTS-Punkte in den fachwissenschaftlichen Modulen zu erbringen sind.
Struktur des Erweiterungsfachs (Master of Education)
- Fachstudium inklusive Fachdidaktik
- Masterarbeit
Das Erweiterungsfach enthält keine zusätzlichen bildungswissenschaftlichen Anteile.
5.2 Vorlesungsverzeichnis
Die Veranstaltungen aller Fachbereiche und weiterer Einrichtungen sind im elektronischen Vorlesungsverzeichnis über ZEuS einsehbar; hier ist die Modulstruktur abgebildet, wie Sie sie in den jeweiligen Fachanhängen finden.
5.3 Anmeldung von Studienleistungen und studienbegleitenden Prüfungsleistungen
Studierende müssen sich über ZEuS für grundsätzlich alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten und andere) anmelden.
Die Anmeldezeiträume für die Sprachen im Lehramt sind in der Regel:
- im Wintersemester: 1. Dezember bis 15. Januar
- im Sommersemester: 1. Mai bis 15. Juni
Beachten Sie bitte, dass andere Fachbereiche eventuell andere Anmeldezeiträume haben.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie im ZEuS-Wiki.
Informationen zu den notwendigen TAN-Listen sind über das SB-Terminal zu finden.
5.4 Zwei sprachliche Fächer: Identische Leistungen
Im Fall des Studiums zweier sprachlicher Hauptfächer im Rahmen des Bachelor of Education werden gegebenenfalls einige Veranstaltungen in beiden Fächern gefordert und müssen deshalb im einen Fach absolviert, im anderen ersetzt werden, damit letztendlich in beiden Fächern die notwendige Anzahl an ECTS-Punkten erreicht wird. Dies ist für das Erweiterungsfach grundsätzlich nicht notwendig, hier können diese Leistungen auf Antrag bei der Studienberatung aus dem Hauptfach angerechnet werden. Diese Regelung gilt für die Prüfungsleistungen der Veranstaltungen „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft (inkl. Tutorium)“ (Modul 1), „Struktur und Geschichte der romanischen Sprachen I“ (Modul 2) und „Struktur und Geschichte der romanischen Sprachen II“ (Modul 2).
Bitte beachten Sie: Wurde im Rahmen des Bachelor of Education im Fach Englisch für die Veranstaltung „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“ (Modul 1) keine Prüfungs-, sondern ausschließlich eine Studienleistung für 3 ECTS-Punkte erbracht, so ist keine Anrechnung der Veranstaltung für ein mögliches Erweiterungsfach (Deutsch, Französisch, Italienisch, Russisch oder Spanisch) möglich. Stattdessen tritt hier die Ersetzungsregelung wie im Bachelor of Education in Kraft (siehe dort unter 5.7) und es muss ersatzweise ein literaturwissenschaftliches Proseminar mit Prüfungsleistung (Klausur oder Hausarbeit) absolviert werden.
5.5 Modulhandbücher
Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Modulen und Modulteilen (Qualifikationsziele, Lehrinhalte und ähnliches) erhalten Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern des Master of Education Erweiterungsfach.
6. Masterarbeit
Für die Masterarbeit werden 15 ECTS-Punkte vergeben.
Zulassungsvoraussetzungen/fachliche Besonderheiten
Um zur Masterarbeit in einem der sprachlichen Erweiterungsfächer zugelassen zu werden, ist es notwendig, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind bzw. sind die folgenden Punkte zu beachten:
- Die Immatrikulation im betreffenden Erweiterungsfach im Rahmen des Master of Education an der Universität Konstanz liegt vor.
- Der Prüfungsanspruch in diesem Fach besteht.
- Der Nachweis des Schulpraxissemesters liegt vor.
- Die eventuell notwendigen Sprachkenntnisse (siehe oben Punkt 4) liegen vollständig vor.
- Englisch: Wird die Masterarbeit im Fach Englisch verfasst, ist sie in englischer Sprache anzufertigen.
- Französisch/Italienisch/Spanisch: Wird die Masterarbeit im Fach Französisch/Italienisch/Spanisch verfasst, kann sie in der Zielsprache des Studiengangs angefertigt werden.
- Russisch: Wird die Masterarbeit im Fach Russisch verfasst, kann sie mit Zustimmung des erstbetreuenden Gutachters in russischer Sprache angefertigt werden.
Prüfende
Die Masterarbeit wird von zwei Personen des betreffenden Fachbereichs betreut, die Sie selbst ansprechen (es gibt keine diesbezügliche Zuteilung). Prüfungsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren des betreffenden Fachbereichs, Professurvertretungen, Privatdozentinnen und -dozenten sowie im Fachbereich Linguistik Dr. Tina Bögel.
Fragen zu den Formalien im Hinblick auf beispielsweise die Seitenanzahl, die Formatierung und die korrekte Zitierweise sind mit den jeweiligen Prüfenden zu klären.
Thema und Bearbeitungszeit
Sie schlagen in Absprache mit den beiden Prüfenden ein Thema vor. Dieses wird Ihnen in der Regel dann vom Prüfungsamt zugeteilt. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt grundsätzlich vier Monate, kann jedoch auf begründeten Antrag um höchstens zwei Monate verlängert werden.
Anmeldungs- und Prüfungszeiträume
Die Masterarbeit muss beim Zentralen Prüfungsamt innerhalb fester Zeiträume angemeldet werden. Die Anmeldeunterlagen sind in den Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraums im Zentralen Prüfungsamt bei Frau Heinzelmann per E-Mail anzufordern.
Anfertigen der Arbeit im | Anmeldezeitraum von-bis | Beginn der 4-monatigen Bearbeitungszeit |
---|---|---|
Sommersemester | 1. bis 15. Februar | 1. April |
Wintersemester | 1. bis 15. Juli | 1. Oktober |
Die allgemeinen Regelungen zur Anmeldung und Anfertigung der Masterarbeit können Sie der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium unter § 19 ff. entnehmen.
7. Mündliche Abschlussprüfung
In den sprachlichen Lehramtsfächern ist eine mündliche Abschlussprüfung abzulegen. Für diese werden 6 ECTS-Punkte vergeben.
Zulassungsvoraussetzungen
- Die Masterarbeit im Erweiterungsfach muss eingereicht sein.
- Spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin müssen alle erforderlichen studienbegleitenden Studien- und Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach benotet und korrekt verbucht sein.
Fachliche Besonderheiten
Deutsch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen drei Schwerpunktthemen:
- eines aus dem Bereich der Sprachwissenschaft
- eines aus dem Bereich der Neueren Deutschen Literatur
- eines aus dem Bereich der Neueren oder der Älteren Deutschen Literatur
An der Prüfung sind grundsätzlich zwei Prüfungspersonen beteiligt. Wird ein Schwerpunktthema aus dem Bereich der Älteren Deutschen Literatur gewählt, sind drei Prüfungspersonen beteiligt. Auf die Prüfung der drei Schwerpunktthemen entfallen jeweils 15 Minuten, die restliche Prüfungszeit von 15 Minuten entfällt auf die Prüfung von Grundlagen und Überblickswissen. Die Bewertung der einzelnen Schwerpunktthemen erfolgt jeweils durch die für das Schwerpunktthema verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die vier Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Englisch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. An der Prüfung sind zwei Prüfungspersonen beteiligt, eine für den sprachwissenschaftlichen und eine für den literaturwissenschaftlichen Teil. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen in Sprach- und Literaturwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt jeweils durch die verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die drei Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die Prüfung erfolgt in englischer Sprache. Konkrete Informationen zum literaturwissenschaftlichen Anteil der mündlichen Prüfung erhalten Sie hier.
Französisch/Italienisch/Spanisch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. An der Prüfung sind zwei Prüfungspersonen beteiligt, eine für den sprachwissenschaftlichen und eine für den literaturwissenschaftlichen Teil. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen in Sprach- und Literaturwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt jeweils durch die verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die drei Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die Prüfung wird in der studierten Sprache abgehalten, soweit nicht bei Gegenständen, die insgesamt nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nehmen dürfen, der Übergang zur deutschen Sprache angezeigt erscheint.
Latein: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Absprache mit ihrer Prüfungsperson drei Schwerpunkthemen:
- einen Prosaautor (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk),
- einen Dichter (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk),
- einen weiteren Autor oder ein Sachthema aus der Zeit vom Altlatein bis zum Humanismus.
20 Minuten der Prüfung beziehen sich auf Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten. Die Prüfung wird von einer Prüfungsperson unter Beisein eines Beisitzers/einer Beisitzerin durchgeführt. Die vier Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Russisch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. An der Prüfung sind zwei Prüfungspersonen beteiligt, eine für den sprachwissenschaftlichen und eine für den literaturwissenschaftlichen Teil. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen in Sprach- und Literaturwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt jeweils durch die verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die drei Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die Prüfung wird in russischer Sprache abgehalten, soweit nicht bei Gegenständen, die insgesamt nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nehmen dürfen, der Übergang zur deutschen Sprache angezeigt erscheint.
Prüfende
Die mündliche Abschlussprüfung in den sprachlichen Lehramtsfächern kann nur von den Professorinnen und Professoren der Fachbereiche sowie weiteren Dozierenden mit entsprechender Prüfungsberechtigung abgenommen werden.
Bei Fragen zu Inhalt und Ablauf der Prüfung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachstudienberatenden.
Beachten Sie für die Bereiche mit Voranmeldeverfahren (siehe unten): Nehmen Sie bitte Abstand von Anfragen an die Prüfenden im Hinblick auf die mögliche Übernahme der Prüfung außerhalb des offiziellen Zuteilungsverfahrens im Rahmen der Voranmeldung; die einzelnen Prüfenden haben keinen Einfluss auf die konkrete Zuteilung. Darüber hinaus sind Ihre thematischen Angaben und Präferenzen zu Prüfenden in der Voranmeldung ausreichend für eine sinnvolle und effektive Zuteilung.
Sprache | Linguistik | Literaturwissenschaft |
---|---|---|
Deutsch | Miriam Butt Regine Eckardt Carsten Eulitz Bettina Zinn (Braun) | Bent Gebert (Mediävistik) Andreas Hammer (Mediävistik) Albrecht Koschorke Florian Schneider Matthias Schöning Bernd Stiegler Juliane Vogel |
Englisch | Miriam Butt Colin Davis Nicole Dehé Theodoros Marinis Tamara Rathcke Maribel Romero George Walkden | Irmtraud Huber Timo Müller Christina Wald |
Französisch | Georg Kaiser Tanja Kupisch | Karl Ellerbrock Anne Kraume Kirsten Mahlke Anne-Berenike Rothstein Michael Schwarze Ulrike Sprenger |
Italienisch | Tanja Kupisch | Karl Ellerbrock Michael Schwarze |
Latein | - (siehe Prüfungsordnung) | Barbara Feichtinger |
Russisch | Bernhard Brehmer Malinka Pila | Renata von Maydell |
Spanisch | Georg Kaiser Maribel Romero | Anne Kraume Kirsten Mahlke Anne-Berenike Rothstein Ulrike Sprenger |
Anmeldeverfahren und Prüfungszeiträume
Aus Kapazitätsgründen gibt es – zusätzlich zur allgemeinen Anmeldung über das Zentrale Prüfungsamt – für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch im Fachbereich Linguistik ein fachbereichsinternes Voranmeldeverfahren; dasselbe gilt für die Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch im Fachbereich Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften.
Für die Fächer Latein und Russisch sowie für den literaturwissenschaftlichen Bereich der Fächer Deutsch und Englisch ist eine solche Voranmeldung nicht notwendig, hierfür ist die Anmeldung der mündlichen Prüfung über das Zentrale Prüfungsamt ausreichend; die Studierenden müssen die möglichen Prüfenden bezüglich der Übernahme der Prüfung selbst ansprechen.
Vor der Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung im Zentralen Prüfungsamt müssen sich die Studierenden demnach zunächst verbindlich im Fachbereich bzw. in den Fachbereichen voranmelden. Die Fristen für die Anmeldungen lauten:
Prüfungszeitraum | Mündliche Prüfung | Fachbereichsinterne Voranmeldung bis | Anmeldung Zentrales Prüfungsamt von-bis |
---|---|---|---|
Frühjahr | in der Regel Mitte April bis Mitte Mai | 15. Juni des Vorjahres | 1. bis 15. Juli des Vorjahres |
Herbst | in der Regel Mitte Oktober bis Mitte November | 30. Dezember des Vorjahres | 1. bis 15. Februar |
Für die fachbereichsinterne Voranmeldung der mündlichen Prüfung muss das jeweilige Onlineformular ausgefüllt werden und innerhalb der oben genannten Fristen eingehen:
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Erweiterungsfach Deutsch (Linguistik)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Erweiterungsfach Englisch (Linguistik)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Erweiterungsfach Französisch (Linguistik)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Erweiterungsfach Französisch (Literaturwissenschaft)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Erweiterungsfach Italienisch (Linguistik)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Erweiterungsfach Italienisch (Literaturwissenschaft)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Erweiterungsfach Spanisch (Linguistik)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Erweiterungsfach Spanisch (Literaturwissenschaft)
Sobald die Prüfendenzuteilung in den Bereichen mit Voranmeldung abgeschlossen ist, werden die Studierenden per E-Mail durch die Sekretariate darüber informiert. Danach können die Unterschriften aller Prüfenden und zuletzt die der Studienberatung Sprachen im Lehramt auf den Anmeldeunterlagen des Zentralen Prüfungsamts eingeholt werden.
Die Unterlagen für die Anmeldung der mündlichen Prüfung über das Zentrale Prüfungsamt sind in den Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraums bei Frau Heinzelmann per E-Mail anzufordern.
Die Prüfungstermine erhalten die Studierenden dann zusammen mit der offiziellen Zulassung zur Prüfung vom Zentralen Prüfungsamt.
Weiteres zur mündlichen Prüfung ist in § 19 ff. der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium geregelt.
8. Auslandsaufenthalt
Es gibt an der Universität Konstanz diverse Möglichkeiten, ein bis zwei Semester als Programmstudentin/-student oder Praktikantin/Praktikant im Ausland zu verbringen. Je nach Programm sind für die Beratung und für den Bewerbungsablauf verschiedene Stellen und Personen zuständig.
In den Fachbereichen Linguistik und Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften werden die gemeinsamen europäischen Partnerschaften im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union von den Erasmus+ Koordinatorinnen Melanie Hochstätter und Anja Christ betreut. Über das Erasmus+ Praktikum können auch selbstgesuchte Praktika im europäischen Ausland finanziell unterstützt werden.
Auf der Erasmus+ Humanities Homepage finden Sie Informationen zu den verfügbaren Plätzen für den Studierendenaustausch innerhalb der Partnerschaften und detaillierte Informationen zum Bewerbungsablauf. Ihre Fragen können zu den Sprechzeiten und per E-Mail geklärt werden.
Die außereuropäischen Programme und Partnerschaften werden zentral vom International Office der Universität Konstanz verwaltet. Über die Bewerbungsabläufe informieren die jeweils zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren. Unter „Austauschprogramme“ können Sie sich auf den Seiten des Auslandsreferats vorab über die verschiedenen Optionen informieren.
Eine weitere und für Lehramtsstudierende sehr interessante Option ist ein Aufenthalt als Fremdsprachenassistentin/-assistent im Rahmen des Programms des Pädagogischen Austauschdienstes bzw. die Absolvierung des Praxissemesters an einer deutschen oder europäischen Auslandsschule. Weitere Informationen und Links hierzu finden Sie auf den Seiten des Kultusportals Baden-Württemberg und auf der Informationsseite „Schulpraxissemester im Ausland“ der BiSE.