Förderprogramme im Rahmen der Exzellenzstrategie
Die internen Fördermaßnahmen der Exzellenzstrategie zielen darauf ab, den Beschäftigten auf unterschiedliche Art und Weise Freiräume zu schaffen, um die strategischen Ziele der Universität gemeinsam zu erreichen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern können finanzielle Mittel an die Hand geben werden, die ihnen optimale Rahmenbedingungen für ihre Forschung bieten. Nachwuchsforschende können früh in ihrer Karriere gefördert werden, indem sie eigenständige Projekte planen und umsetzen können. Vielfalt, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben werden unterstützt und ausgebaut.
Förderprogramme
Doctoral Fund
Der im Rahmen der Exzellenzstrategie eingerichtete Fonds für Promovierende stellt in begrenzter Höhe Finanzmittel für Doktorandinnen und Doktoranden zur Verfügung. Mit dieser Maßnahme möchte die Universität Konstanz die Arbeitsbedingungen ihrer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler weiter verbessern. Mit einem Volumen von bis zu 5.000 Euro unterstützt der Fonds für Promovierende Doktorandinnen und Doktoranden dabei, wissenschaftliche Netzwerke aufzubauen. Antragsberechtigt sind alle zur Promotion angenommenen Promovierenden der Universität Konstanz.
Ausschuss für Forschungsfragen (AFF)
Der Ausschuss für Forschungsfragen (AFF) wirkt bei der Entwicklung des Forschungsprofils der Universität mit. Er begutachtet interne Anträge auf die leistungsbezogene Anschub- und Kofinanzierung von Forschungsvorhaben und erarbeitet Förderempfehlungen an das Rektorat.
Der AFF vergibt Mittel ausschließlich leistungsbezogen. Alle zusätzlich zur Grundausstattung einer Professur oder im Rahmen der Nachwuchsförderung zugesprochenen Forschungsmittel aus dem Universitätshaushalt und der Exzellenzstrategie verteilt der AFF nach einem auf Wettbewerb ausgerichteten Begutachtungsverfahren. Einziges Auswahlkriterium dafür ist die wissenschaftliche Leistung der Antragstellenden. Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie exzellente promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität Konstanz.
Förderlinien im Rahmen der Exzellenzstrategie:
Freiräume für Governance
Die Universität Konstanz hat im Rahmen der Exzellenzstrategie beschlossen, den stetigen Wandel durch eine exzellente Unternehmensführung voranzubringen. Ein Baustein hierfür ist die Förderung und Weiterentwicklung des wissenschaftsunterstützenden Personals. Projekte wie „Freedoms for Governance“ sollen die Zukunfts- und Erneuerungsfähigkeit der Universität Konstanz stärken.
Teilnehmende an „Freedoms for Governance“ können sich von ihren Arbeitsaufgaben bis zu sechs Monate ganz oder teilweise auf Antrag freistellen lassen, um sich einem zukunftsweisenden Projekt widmen zu können, das die Universität oder einen ihrer Arbeitsbereiche stärkt.
Die Wahl des Projektvorhabens ist den Teilnehmenden freigestellt. Wichtig ist, dass es einen bedeutenden Impact bzw. Effekt für die Universität oder einen ihrer Arbeitsbereiche (z. B. Abteilung, Fachbereich) erzielt. Das Projekt sollte daher nicht Teil der Themen des eigentlichen Arbeitsgebiets sein. Für eine Teilnahme am Programm können sich alle wissenschaftsunterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität bewerben, unabhängig von Arbeitsgebiet, Entgeltgruppe oder Betriebszugehörigkeit. Bewerberinnen und Bewerber müssen allerdings über einen Arbeitsvertrag verfügen, der noch mindestens zwei weitere Jahre läuft.
Freiräume für Kreativität
Das Programm „Freiräume für Kreativität“ bietet herausragenden Forschungspersönlichkeiten der Universität Konstanz die Möglichkeit, durch Freistellungen von der akademischen Selbstverwaltung und eine flexible Verringerung des Lehrdeputats, Forschungsvorhaben voranzubringen. Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Universität Konstanz mit einer Lehrverpflichtung von mehr als 6 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. nach erfolgreicher Zwischenevaluation in Verbindung mit einem Fellowship bei einem der Exzellenzcluster bzw. dem Zukunftskolleg.
Gleichstellung, Familien und Diversity
Die Universität Konstanz steht für eine geschlechter- und diversitygerechte Organisations- und Personalentwicklung, mit der sie Chancengleichheit herstellen möchte. Die Vielfalt der Universitätsmitglieder ist dabei ein wichtiger Baustein für die wissenschaftliche Exzellenz. Um diese Vielfalt zu unterstützen und zu fördern, entwickelt das Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity passgenaue Maßnahmen und Angebote für verschiedene Zielgruppen. Damit werden Wissenschaftlerinnen in ihrer Karriereentwicklung gefördert, die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Elternschaft ermöglicht, und Universitätsmitglieder in Form von Nachteilsausgleichen oder Angeboten zur Kompetenzerweiterung im Bereich Diversity unterstützt. Über die Förderungen entscheidet die Vergabekommission des Gleichstellungsrats.
Ausschreibungen:
Internationalisierung
Im Einzelnen sind die Mittel für Internationalisierungsmaßnahmen für folgende Maßnahmen (Förderlinien) vorgesehen:
- Förderlinie 1: Reise- und Unterkunftskosten für Konstanzer Promovierende und WissenschaftlerInnen für Auslandsprojekte in Lehre oder Forschung oder zur Teilnahme an Kongressen oder Workshops
- Förderlinie 2: Internationale GastdozentInnen, virtuelle Gastdozenturen, virtuelle Lehre sowie virtuelle Lehre in Co-Teaching-Teams
- Förderlinie 3: Anschubfinanzierung
- Förderlinie 4: Initiierung neuer oder Weiterentwicklung bestehender Partnerschaften
Teaching Innovation Fund (inkl. transferorientierte Lehre)
Im Rahmen der Exzellenzstrategie schreibt die Universität Konstanz in ihrem Schlüsselvorhalben „E-Science-Strategie“ quartalsweise Hilfskraft- und Sachmittel für Lehrprojekte aus. Förderfähig sind neue, innovative Lehrformate, die digitalunterstütztes Lehren ermöglichen, forschungsorientiertes oder digitales Lernen unterstützen oder durch eine Transferorientierung zu kritischem Denken und engagiertem Handeln der Studierenden beitragen. Die Ausschreibung des „Teaching Innovation Fund“ richtet sich an ProfessorInnen, JuniorprofessorInnen sowie Lehrende. An gemeinschaftlich gestellten Anträgen können auch weitere in der Lehre tätige MitarbeiterInnen beteiligt sein.