Attraktive und verlässliche Karrierewege – Promotionsphase

Das Konzept „Attraktive und verlässliche Karrierewege für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ strebt einen langfristigen Kulturwandel hin zu einer stärkeren Verlässlichkeit wissenschaftlicher Karrierewege an. Im Folgenden beschreiben wir das Instrumentarium für die Phase der Promotion.

Promotion: Exzellente Forschung auf verlässlicher Basis

Promotionsstellen und -stipendien dienen der Qualifizierung für eine wissenschaftliche Karriere oder einen Karriereweg außerhalb der Wissenschaft und sind daher grundsätzlich befristet. Um die Finanzierung verlässlicher zu gestalten, soll die initiale Vertragslaufzeit von aus Haushaltsstellen finanzierten Beschäftigungsverhältnissen für Promovierende mindestens drei Jahre (1) betragen. Ein optionaler Drittmittelvorgriff (2) soll vorbehaltlich der Möglichkeiten des Haushalts die Flexibilität bieten, auch Drittmittelstellen auf mindestens drei Jahre zu befristen; ein Matching-Fund (3) soll es ermöglichen, sozialversicherungspflichtige Stellenanteile für Stipendiatinnen und Stipendiaten zu schaffen, von denen bis zu 13 Prozent aus dem zentralen Universitätshaushalt finanziert werden.

Wie funktioniert es konkret?

1. Mindestvertragslaufzeiten

Das Konzept der „Attraktiven und Verlässlichen Karrierewege“ der Universität Konstanz sieht vor, den initialen Vertrag für DoktorandInnen zu Beginn ihrer Promotion über eine Laufzeit von 3 Jahren auszustellen.

Für eine Anstellung als DoktorandIn im Rahmen einer Qualifikation zur Promotion sind entsprechende Befristungsgründe zu beachten. Die Personalabteilung hat hierzu ein spezielles Einstellungsformular entwickelt.

Um auch in Fällen einer Drittmittelfinanzierung einen Vertrag über drei Jahre ausstellen zu können, wurde das Drittmittelvorgriffmodell entwickelt.

2. Drittmittelvorgriffmodell

Gerade in Drittmittelprojekten ist es nicht immer möglich, angemessene Vertragslaufzeiten gewährleisten zu können.

Das Drittmittelvorgriffmodell der Universität Konstanz schafft hier Abhilfe. Durch den Einsatz des Forschungszuschusses aus Haushaltsmitteln, von Drittmittelausgaberesten, Berufungszusagen oder den Vorgriff auf Haushaltsstellen können WissenschaftlerInnen drittmittelfinanzierte Arbeitsverträge (TV-L), für die nicht über die gesamte Laufzeit von 3 Jahren Drittmittel zur Verfügung stehen, dennoch für drei Jahre an exzellente KandidatInnen vergeben.
Die Universität Konstanz vertraut auf die Drittmittelstärke ihrer WissenschaftlerInnen und setzt darauf, dass diese weitere Drittmittel einwerben werden. Sie gewährt ihnen den Drittmittelvorgriff und sie federt das Risiko für die WissenschaftlerInnen und die PromotionskandidatInnen ab. In aller Regel werden die WissenschaftlerInnen das fehlende Jahr durch neue Drittmittel, welche sie im Laufe der Zeit einwerben, ausgleichen und ihren „Pfand“ zurücknehmen können. Sollte dies einmal nicht gelingen, so bietet der Vorgriff auf eine Haushaltsstelle die notwendige Verlässlichkeit für die beteiligten WissenschaftlerInnen.

Das Drittmittelvorgriffmodell startet zum 01. April 2024: Regelungen mit Erläuterungen und einer entsprechenden Checkliste und Antragsformular für einen Drittmittelvorgriff. Auskünfte erteilt die Leiterin der Personalabteilung, Renate Pfeifer (renate.pfeifer@uni.kn)

3. Matching-Fund:

Ein Matching-Fund ermöglicht es, zusätzlich zu einem Stipendium, einen Arbeitsvertrag mit Stipendiatinnen und Stipendiaten zu schließen, welcher bis zu 13 Prozent aus dem zentralen Universitätshaushalt finanziert wird. Das Beschäftigungsverhältnis soll einen Mindestumfang von über 25% TVL-E 13 umfassen.

Bitte beachten Sie vor der Antragstellung unbedingt die Hinweise des Justiziariats bzgl. der Vereinbarkeit bzw. der inhaltlichen Abgrenzbarkeit von Stipendium und Arbeitsvertrags.

Zum Verfahren:

Die einstellende Person, i.d.R. ProfessorIn, gibt auf dem Antragsformular zur Einstellung die Finanzierungsquelle an, d.h.

Angabe der Kostenstelle der einstellenden Person/ i.d.R. ProfessorIn für den Eigenanteil der Finanzierung des Beschäftigungsverhältnisses

sowie

Angabe „Matching Fund“ zur Finanzierung von 13% des Beschäftigungsverhältnisses aus Mitteln der Universität.

Der Antrag ist zu richten an:

Die Personalabteilung, z.Hd. der zuständigen PersonalsachbearbeiterIn.

Hinweis: Die Personalabteilung prüft

  • ob die Möglichkeit der Befristung besteht bzw. ob der Befristungsgrund korrekt ist
  • ob die Aufgaben im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses promotionsunabhängig sind.