Blick auf den Bodensse
Blick auf den Bodensse

Entsorgung von Hausmüll

Restmüll, Biomüll, Gelber Sack

Der Restmüll, Biomüll und Gelber Sack - Abfall ist in die Sammelstation in den Fluren getrennt einzuwerfen.


Restmüll 

In den Restmüll gehören nur Stoffe, die nicht wiederverwertbar sind, sowie Wertstoffe, die aufgrund ihres Verschmutzungsgrades für die Wiederverwertung nicht mehr geeignet sind, z. B.:

  •  Tempos und Hygienetücher
  • beschichtetes oder verschmutztes Papier
  • Glühbirnen und Halogenlampen
  • kaputtes Geschirr
  • alte Putzlappen und -schwämme
  • Zigarettenkippen
  • Kehricht
  •  Windeln

Der Restmüll darf nicht mit Gefahrstoffen kontaminiert sein!

Verletzungsgefahren für das Reinigungspersonal müssen ausgeschlossen werden!

Spitze oder scharfkantige Abfälle wie Kanülen, Skalpelle, Porzellanbruch, zerbrochene Glühbirnen u. ä. dürfen deshalb nur in durchstoßsicheren und sicher verschlossenen Kunststoffbehältnissen in den Restmüll gegeben werden.

Biomüll

Zum Biomüll gehören:

  • Lebensmittelreste (unverpackt)
  • Kaffeefilter und Teebeutel
  • Pflanzen und Blumenerde
  •  Kleine Mengen Küchentücher oder Zeitungspapier z.Bsp. um Fleisch- und Fischreste einzuwickeln

Gelber Sack

Entsprechend den Dualen Systemen werden gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind, über die Gelben Säcke entsorgt.

Die Gelben Säcke sind sowohl in den Fluren als auch im Auspackraum M 541 aufgestellt. Die Verpackungen müssen restentleert sein und dürfen keine Flüssigkeiten enthalten. Um Wasser zu sparen, sollten die Verpackungen nur bei starker Geruchsbelästigung ausgespült werden.

In den Gelben Sack gehören:

  • Getränke- und Milchkartons
  • Kunststoffflaschen
  • Joghurtbecher (Deckel ganz abtrennen)
  • Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien

Noch nachhaltiger ist die Entsorgung von getrennt gesammeltem Metall (Konservendosen, Getränkedosen, Metallverschlüsse, Aluschalen, Aludeckel und Alufolien) und Schaumstoff- und Styroporteilen in den Sammelbehältern im Auspackraum M541.

Altpapier und Kartons 

Zum Altpapier gehören:

  • Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte
  • Bücher (Bucheinbände, wenn sie nicht aus Papier sind, bitte abtrennen)
  • Schreib-, Kopier-, Druckerpapier
  • Kartons, Pappe, Packpapier
  • Papierhandtücher

Nicht zum Altpapier gehören (Entsorgung im Restmüll):

  • leere Aktenordner
  • beschichtetes und glänzendes Papier (z. B. Wachs- und Ölpapier, selbstklebende Etiketten, Faxpapier, Fotopapier, Ansichtskarten)
  • verschmutztes Papier (z. B. mit Lebensmittelresten behaftete Einwickelpapiere, Pizzakarton)

Entsprechend der Brandschutzordnung für Beschäftigte der Universität Konstanz darf das Altpapier ausschließlich in den in den Fluren aufgestellten Tonnen mit selbstschließenden Deckeln oder direkt im Auspackraum M 541 entsorgt werden.

Bitte geben Sie das Papier und die Kartons so in die Tonnen, dass der Deckel geschlossen ist. Kartons dürfen nicht neben den Tonnen abgestellt werden!

Nach Möglichkeit zuvor Klebebänder, Büro- und Heftklammern entfernen!


Bei Versandtaschen mit Plastikwattierung sind Papier- und Kunststoffanteile zu trennen. Die Plastikwattierung wird über den Gelben Sack entsorgt.


Aktenvernichtung

Für Papierakten, die aus Datenschutzgründen zerkleinert werden müssen, steht im Auspackraum M541 ein gesicherter Aktensammelbehälter zur Verfügung.

Leere Aktenordner werden als Restmüll entsorgt.

Die Vorgehensweise für die Entsorgung von Datenträgern ist auf der Seite "Entsorgung von Wertstoffen" beschrieben.