Gestattung der Nutzung von Universitätseinrichtungen


Information zur Vereinbarung über die Gestattung der Nutzung von Universitätseinrichtungen durch Gastwissenschaftler/-innen

Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler sind nach dem Verständnis der Universität Konstanz Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich auf Einladung der Universität nur vorübergehend oder gastweise zu ihrer persönlichen Weiterqualifikation aufhalten, ohne Mitglied der Universität im Sinne von § 9 Landeshochschulgesetz (LHG) zu sein. Hierzu zählen insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Aufenthalt hauptsächlich durch ihre Heimatsinstitution oder ein Stipendium von einer außenstehenden Institution finanziert wird.
Die Voraussetzung für den Forschungsaufenthalt als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler an der Universität Konstanz ist der Abschluss der Vereinbarung über die Gestattung der Nutzung von Universitätseinrichtungen auf Antrag einer Arbeitsgruppe. Dieser Antrag ist über den Fachbereich ans Justitiariat zu richten, das die Voraussetzungen für den Gastwissenschaftler/innen-Aufenthalt prüft und den Vertrag ausfertigt und zur Einholung der Unterschrift des Gastwissenschaftlers oder der Gastwissenschaftlerin zurücksendet an die antragstellende Arbeitsgruppe.


Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.