Erinnerung: Energiepreispauschale für Studierende

Das Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende und andere (EPPSG) sieht grundsätzlich eine finanzielle Entlastung für alle Studierenden vor, die zum Stichtag 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sind. Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro kann noch bis zum 30.09.2023 (Ausschlussfrist) über das zentrale Web-Portal https://www.einmalzahlung200.de beantragt werden.

Nähere Informationen zur Beantragung und zur Einrichtung des dafür erforderlichen BundID-Nutzerkontos finden Sie auf der Website "Energiepreispauschale".

Bei Fragen zur Antragstellung oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die kostenfreie Info-Hotline Einmalzahlung200, Telefon +49 800 2623 003.

Kontakt: Studierenden-Service-Zentrum (SSZ), Abteilung Studium und Lehre, und Team Campusmanagement, Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM)