Allgemeines zum Geldgeber „Bund"

Die Bewilligungen des Bundes sehen in der Regel folgenden Rahmen vor:

  • Bewilligt wird ein Gesamtbudget, welches sich auf einzelne Ausgabearten und mehrere Kalenderjahre verteilt
  • Überziehungsrahmen bei einzelnen Ausgabearten in Höhe von 20 % zulasten von anderen Ausgabearten
  • Mittel werden jährlich bewirtschaftet. Bei Minderbedarf ist eine Übertragung der Restmittel ins Folgejahr nur mit Zustimmung des Geldgebers möglich. Der Geldgeber ist zu kontaktieren, sobald der Minderbedarf erkennbar wird (spätestens Ende August). Bei Mehrbedarf ist ein Vorgriff auf das Budget des Folgejahrs nach Absprache mit der Projektadministration möglich.
  • Die Mittel werden von der Projektadministration bis zu 2 Monate im Voraus abgerufen. Wir kalkulieren den Mittelbedarf eher geringer, denn für abgerufene, aber nicht zeitnah verausgabte Mittel werden vom Bund Zinsen in Rechnung gestellt, welche nicht aus dem Projektetat gedeckt werden dürfen.
  • Beim Mittelabruf sind die bisherigen Ausgaben nachzuweisen. Umbuchungen sind daher nur in sehr eingeschränktem Maß möglich.
  • Der zahlenmäßige Verwendungsnachweis wird jährlich bis Ende April des Folgejahrs von der Projektadministration erstellt. Spätestens beim Schlussnachweis werden die Buchungen einzeln aufgelistet.
  • Ab 2011 wird den Institutionen in BMBF-Projekten eine Projektpauschale für indirekte Projektausgaben in Höhe von 10 % der verausgabten Projektmittel gewährt. Die Universität stellt die Hälfte der Projektpauschale den Projektleitern/innen als Anreiz zur Verfügung. Dieser Anteil wird vom Projektkonto auf ein separates Konto für Projektpauschale umgebucht und steht dem/der Projektleiter/in dort für Forschungsausgaben außerhalb des Projekts zur Verfügung. Restmittel verfallen nicht und werden ins nächste Kalenderjahr übertragen. Für Projekte ab dem Jahr 2012 beträgt die Projektpauschale 20 %. Details zur Abwicklung der Projektpauschale finden Sie hier.

Tipps aus der Praxis:

  • Die Einzelnachweise werden von den Projektträgern oft erst beim Schlussnachweis geprüft. Die Mittel für nicht akzeptierte Posten können dann wegen Ablauf der Projektlaufzeit nicht mehr anderweitig verausgabt werden. Um die Mittel sicher auszuschöpfen, kann es sinnvoll sein, das Projekt bewusst zu überziehen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Projektleitung für die Deckung der Überziehung verantwortlich ist und dafür ggf. freie Mittel einsetzen muss (z. B. Industriemittel, Projektpauschale).
  • Verbrauchsmaterial wird häufig in größeren Mengen gekauft als für das Projekt erforderlich. In solchen Fällen sind die Kosten auf die verschiedenen Projekte/ Verbuchungsstellen aufzuteilen. Bitte bei Bestellung auf der Anforderung die entsprechende Aufteilung angeben.
  • Investitionen sind nur entsprechend der jeweiligen Geräteliste abrechenbar. Bitte weisen Sie bei der Anforderung an die Beschaffung auf die entsprechende Position der Geräteliste hin. Dies erleichtert uns die Zuordnung und die Erstellung der Investitionsliste im Rahmen des zahlenmäßigen Nachweises.