Geschlechtergerechte Gestaltung von Stellenbesetzungsverfahren
In Stellenbesetzungen entscheidet sich, wer an der Universität Konstanz zukünftig forscht und arbeitet. Eine geschlechtergerechte Gestaltung der Verfahren bietet die Grundlage dafür, die richtigen Mitarbeiter*innen zu finden.
Hinweise zur Gleichstellung bei Stellenbesetzungen im wissenschaftlichen Bereich
Die Regelungen zur Umsetzung von Gleichstellung bei Stellenbesetzungen im wissenschaftlichen Bereich sind im Landeshochschulgesetz sowie im Gleichstellungsplan der Universität Konstanz festgeschrieben. Sie finden sich im internen Prozessportal, auf den Seiten der Personalabteilung sowie unter folgendem Link.
Leitfaden „Chancengleichheit bei der Besetzung von wissenschaftlichen Stellen“
Der Leitfaden „Chancengleichheit bei der Besetzung von wissenschaftlichen Stellen“ unterstützt Vorgesetzte und Kommissionsmitglieder dabei, die Personalauswahl geschlechtergerecht und transparent zu gestalten und die Gleichstellungsziele der Universität zu erreichen, so wie dies im Gender Kodex und dem Gleichstellungsplan festgelegt wurde.
Aus dem Inhalt
- Vor der Ausschreibung
- Vorbereitung der Bewerbungsgespräche
- Bewerbungsgespräche und Auswahl
- Dokumentation der Geschlechterverteilung
- Checkliste Chancengleichheit bei der Besetzung von wissenschaftlichen Stellen
Parallel dazu gibt es die Broschüre über das Erkennen und Vermeiden eines Gender Bias, um zu einer geschlechtergerechten Wissenschaftskultur beizutragen.
Aktuelle Frauenanteile
Das Controllingdatenportal der Universität liefert für Universitätsangehörige detaillierte Daten zu Personal und Frauenanteilen. Der erste Bericht zu Frauenanteilen auf Professuren ist bereits abrufbar. Ab 2020 wird es möglich sein, Berichte über die Frauenanteile aller Qualifizierungsstufen abzurufen.
Gesetzliche Vorgaben
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
LHG §4 Abs. 3
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschulleitung bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich und künstlerisch tätige Frauen sowie Studentinnen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in dem für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Umfang frühzeitig und umfassend zu informieren. [...]
LHG §4 Abs. 5
Die Gleichstellungsbeauftragte hat bei Stellenbesetzungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals das Recht auf frühzeitige Beteiligung an Stellenausschreibungen, auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen sowie auf Teilnahme an Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen. [...]