Wissenschaftliche Kooperationen mit Russland und Belarus

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch Konsequenzen für die wissenschaftlichen Kooperationen mit Einrichtungen in Russland und Belarus. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen in Deutschland sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg forderten, „alle bestehenden Beziehungen zur Russischen Föderation und zu russischen Einrichtungen umgehend kritisch zu prüfen und, soweit menschlich und völkerrechtlich vertretbar, auszusetzen“ (vgl. Pressemitteilung des Ministeriums).

Der Senat der Universität Konstanz unterstützt diese Forderungen. In einer Sondersitzung am 2. März 2022 sprach der Senat die im Folgenden genannten Empfehlungen aus. Alle genannten Punkte beziehen sich sowohl auf staatliche Institutionen wie auch Wirtschaftsunternehmen aus der Russischen Föderation und Belarus sowie Personen an diesen Einrichtungen:

  1. Wissenschaftliche Kooperationen mit Einrichtungen aus der Russischen Föderation sowie Belarus werden mit sofortiger Wirkung eingefroren. Das heißt bestehende Kooperationen werden nicht aufgekündigt, aber es werden vorläufig keinerlei Aktivitäten mehr durchgeführt.
  2. Forschungsgelder und Projektmittel der Universität sollen der Russischen Föderation und Belarus bis auf Weiteres nicht mehr zur Gute kommen.
  3. Gemeinsame wissenschaftliche und forschungspolitische Veranstaltungen mit Einrichtungen aus der Russischen Föderation und Belarus sollen vorerst nicht mehr stattfinden.
  4. Neue Kooperationsprojekte, gemeinsame Publikationen und Förderanträge sollen aktuell nicht mit Einrichtungen der Russischen Föderation und aus Belarus initiiert werden. Förderanträge und Publikationen dieser Einrichtungen und Personen sollen nicht mehr begutachtet werden.
  5. Immatrikulierte und bereits zugelassene Studierende und Promovierende mit Abschlussziel sowie Austauschstudierende aus der Russischen Föderation und Belarus sollen immatrikuliert bleiben bzw. werden. Neue Zulassungen zu Studien- und Promotionsprogrammen bedürfen der Zustimmung des Rektorats. Der Umgang mit Incoming- und Outgoing-Mobilitäten von Studierenden, WissenschaftlerInnen und Beschäftigten orientiert sich an den Vorgaben der betreffenden Förderinstitution.
  6. Bestehende und zu verlängernde Verträge mit Studierenden, WissenschaftlerInnen und anderem Personal russischer und belarussischer Nationalität bleiben unberührt. Über Neueinstellungen entscheidet im Einzelfall das Rektorat.
Für die weltweite Wissenschaftsgemeinschaft und auch für die Universität Konstanz ist es sehr schmerzlich, dass eine Einschränkung des wissenschaftlichen Austausches mit Studierenden und WissenschaftlerInnen aus Russland und Belarus notwendig wurde“, betont Rektorin Prof. Dr. Katharina Holzinger. „Die Universität unterstützt aber das konsequente Vorgehen der Bundesregierung gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine mit Nachdruck.
Rektorin Prof. Dr. Katharina Holzinger

Hinweis: WissenschaftlerInnen mit laufenden Kooperationsprojekten mit Einrichtungen aus der Russischen Föderation sowie Belarus kontaktieren bitte den Forschungssupport der Universität, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die universitäre Zusammenarbeit mit den Partnern der Universität in der Ukraine wird selbstverständlich fortgesetzt, im Studierendenaustausch ebenso wie in Forschungsprojekten. Die Universität unterstützt ukrainische Studierende und WissenschaftlerInnen in Konstanz und in der Ukraine; dies gilt insbesondere für geflüchtete und gefährdete Personen.