Informationen und Hinweise für die Teilnahme an Veranstaltungen

Hinweise für VeranstaltungsteilnehmerInnen

Bei öffentlichen Veranstaltungen bzw. Vortragsreihen der Universität Konstanz ist es möglich, dass JournalistInnen eingeladen sind, über die Veranstaltung zu berichten. In diesem Rahmen können Bild- oder Audiomitschnitte angefertigt und unter Umständen veröffentlicht werden.

Da die Pressefreiheit durch das Grundgesetz besonders geschützt ist, dürfen die Medien nach einer Abwägung mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen Wortbeiträge, Mitschnitte, Fotos und Videos unter Umständen auch dann veröffentlichen, wenn keine ausdrückliche Zustimmung der aufgenommenen Personen vorliegt. Die Abwägung hat nach dem Pressekodex zu erfolgen, wonach z. B. identifizierende Informationen nur dann veröffentlicht werden sollen, wenn das öffentliche Interesse die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen überwiegt.

Bitte beachten Sie dies und informieren Sie die VeranstalterInnen oder nehmen Sie gegebenenfalls die schriftliche Chatmöglichkeit wahr, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Stimme oder Ihr Bild aufgezeichnet wird.

Hinweise für Journalistinnen und Journalisten

JournalistInnen sind aufgrund des besonders geschützten Guts der Pressefreiheit befugt, frei und unabhängig über eine Veranstaltung der Universität Konstanz zu berichten. JournalistInnen werden vorsorglich darum gebeten, vor einer Ausstrahlung von Video- oder Audioaufnahmen von Veranstaltungsgästen in Rundfunk und Internet oder der Veröffentlichung von sonstigen identifizierenden Merkmalen der Veranstaltungsgäste deren allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit der Pressefreiheit abzuwägen, so wie es auch die Richtlinien des Deutschen Presserats vorsehen.

Eine Veröffentlichung ohne eine Einwilligung der betroffenen Person sollte nur erfolgen, wenn das öffentliche Interesse die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen überwiegt. Da unsere Veranstaltungsgäste sich durch die Freiheit der Forschung und Lehre, ebenso wie die Pressefreiheit durch Art. 5 GG geschützt, in Veranstaltungen der Universität Konstanz gleichsam in einem geschützten Rahmen befinden, sollte die Abwägung besonders sorgfältig vorgenommen werden.

Transparenter und im Hinblick auf die Rechtssicherheit wünschenswert ist es, wenn die Veranstaltungsgäste die Anwesenheit von JournalistInnen aktiv wahrgenommen haben. Insofern wäre es wünschenswert, wenn JournalistInnen zu Beginn der Veranstaltung darauf achten, Ihre Anwesenheit und die Tatsache der Ton- und Bildaufzeichnung den Teilnehmenden bekannt zu geben. Dies ist am besten zu gewährleisten, indem JournalistInnen ihre Teilnahme bei den VeranstaltungsorganisatorInnen vorab mitteilen und sich in der Veranstaltung selbst kurz vorstellen.