Rechtswissenschaft – Bachelor-Nebenfach

Symbolbild

Wählbares wissenschaftliches Nebenfach in einem grundständigen Studium (Bachelor). Ein Nebenfach kann nur in Kombination mit einem Hauptstudienfach belegt werden.

Im Nebenfach erwerben Sie rechtswissenschaftliches Basiswissen. Sie lernen, geltendes Recht systematisch und begrifflich zu erfassen, auszulegen und auf konkrete Lebenssachverhalte anzuwenden. Gleichzeitig betrachten Sie die Rechtsnormen auch in ihrer geschichtlichen Entstehung und ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung sowie ihrer Verknüpfung zu anderen Lebensbereichen.

Auf einen Blick

Studienbeginn Wintersemester & Sommersemester
Bewerbungszeitraum 9.5. - 15.9. | 29.11. - 15.3.
Zulassungsbeschränkung nein
ECTS 40

Inhalte

Studienstruktur

Studienbeginn

Wintersemester & Sommersemester

Studienaufbau

Sie können Veranstaltungen in den Basismodulen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht besuchen. Verpflichtend ist eine Prüfungsleistung in Vertragsrecht I sowie wahlweise im Staatsorganisationsrecht oder in den Grundrechten oder im Strafrecht Allgemeiner Teil. Nachdem Sie die Pflichtveranstaltungen in den Basismodulen erfolgreich absolviert haben, können Sie zwischen weiteren Veranstaltungen aus den Basismodulen und Veranstaltungen aus mehreren Aufbaumodulen wählen. Dazu gehören z. B. Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsrecht oder Europa- und Völkerrecht.


Weitere Informationen zur Studienstruktur finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.

Wählbares Hauptfach

Allgemein wählen Sie in geisteswissenschaftlichen Bachelorstudiengängen neben Ihrem Hauptstudienfach (120 Credits) auch ein wissenschaftliches Nebenfach (40 Credits). Zudem belegen Sie Veranstaltungen aus dem Bereich "Überfachliche berufsorientierte Qualifikationen" (20 Credits) inklusive eines Praktikums.

Das Bachelornebenfach Rechtswissenschaft können Sie mit folgenden Hauptfächern kombinieren:

Stimmen zum Studium

Studierende und Lehrende berichten
Erfahren Sie in unseren Interviewreihen, was Studierende über ihr Studienfach berichten oder woran Lehrpersonen des Fachbereichs forschen und welche Studieninhalte sie in ihren Seminaren und Vorlesungen thematisieren.

Einblicke ins Studium
Entdecken Sie hier Online-Vorlesungen, Informationsseiten und Fachvorstellungen Ihres Wunschstudiengangs.

Voraussetzungen

Welche Interessen und Fähigkeiten sollte ich mitbringen?

Im rechtswissenschaftlichen Studium wird vor allem das juristische Denken geschult. Dieses vollzieht sich in logischen Schlussfolgerungen, die von konkreten Sachverhalten zu abstrakten Begriffen und wiederum zu konkreten Entscheidungen führen. Ein scharfer Verstand und die Fähigkeit zu begrifflicher Abstraktion sind darum entscheidende Grundlagen für ein juristisches Studium. Klarheit im gedanklichen Aufbau von Argumenten sowie das Vermögen, sachliche und logisch stringente Formulierungen zu finden, sind essentielle Werkzeuge für den Umgang mit juristischen Fragestellungen. Außerdem helfen Interesse und Neugier für Ereignisse des gesellschaftlichen Lebens sowie Freude am Nachverfolgen politischer und wirtschaftlicher Nachrichten, um juristisches Wissen auf konkrete Felder anzuwenden.

Erforderliche Sprachkenntnisse

Zur Bewerbung für das Bachelor-Nebenfach Rechtswissenschaft müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprachen im Bachelor-Nebenfach Rechtswissenschaft sind Deutsch und Englisch.

Zugangsvoraussetzungen zum Studium

Grundsätzlich gelten für das Haupt- und Nebenfach dieselben allgemeinen Zugangsvoraussetzungen: Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine anerkannte gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung.

Gebühren und Beiträge

Semesterbeitrag

Pro Studiensemester an der Universität Konstanz ist von allen Studierenden ein Semesterbeitrag zu zahlen, der in ähnlicher Höhe von allen Hochschulen in Deutschland erhoben wird. Hier erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Semesterbeitrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt.

Studiengebühren im Erststudium für einen Teil der internationalen Studierenden
In Baden-Württemberg werden seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für einen Teil der internationalen Studierenden im Erststudium erhoben. Studierende mit einer Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bzw. des EWR müssen keine Studiengebühr im Erststudium bezahlen. Ebenso davon ausgenommen sind bestimmte BildungsinländerInnen (z. B. Nicht-EU-BürgerInnen mit deutschem Abitur) sowie Studierende im Rahmen einer Promotion. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Die Universität Konstanz befreit jährlich eine begrenzte Anzahl von besonders begabten internationalen Studierenden mit Abschlussziel bei uns, nach Maßgabe der Regelungen in der Begabtenbefreiungssatzung der Universität. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Studiengebühren im Zweitstudium für alle Studierenden
Zeitgleich werden Studiengebühren für ein Zweitstudium für alle Studierenden eingeführt. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

Die Online-Bewerbung verlangt von Ihnen die Eingabe verschiedener Daten (Zensuren, Zeiträume usw.) und das Hochladen verschiedener PDF-Dokumente. Sie sollten daher die nötigen Unterlagen bereit halten, zum Beispiel:

  • das (Abitur-)Zeugnis.
  • Bescheinigungen über freiwillige Dienste (FSJ, FÖJ etc.).
  • Unterlagen zu Ihrer Berufsausbildung.
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen (ärztliches Attest etc.)

Sie werden durch die Bewerbung geleitet. Alle Pflichtangaben sind durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet.

ajaxPopupLoader