Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht – LLM

Symbolbild

Weiterführendes Studium, das einen ersten Hochschulabschluss voraussetzt. Es handelt sich um ein Doppelmasterprogramm (Abschluss: Master of Laws (LL.M.)) mit der Tongji Universität Shanghai.

Die Universität Konstanz bietet zusammen mit der Tongji Universität Shanghai und der Humboldt-Universität zu Berlin ein Doppelmasterprogramm mit einem international wirtschaftsrechtlichen Profil an. Der konsekutive Masterstudiengang richtet sich an BewerberInnen mit wirtschaftsrechtlichen Grundkenntnissen und Grundkenntnissen des deutschen bzw. chinesischen Rechts sowie der jeweiligen Sprache. Das Studium soll die Möglichkeit bieten, vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Rechts durch ein Auslandsstudium in China um Aspekte der chinesischen Rechtsordnung zu erweitern.

Beteiligt sind auf chinesischer Seite die renommierte Law School der Tongji Universität Shanghai mit dem dortigen Chinesisch-Deutschen Hochschulkolleg (CDHK) und auf deutscher Seite der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz sowie die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Masterprogramm beinhaltet ein integriertes Auslandsjahr an der Tongji Universität Shanghai. Zudem wird es vom DAAD mit Stipendien gefördert. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolvierenden sowohl einen LL.M.-Titel der Tongji Universität Shanghai als auch der Universität Konstanz.

Auf einen Blick

Abschluss LLM
Studienbeginn Sommersemester
Regelstudienzeit 4 Semester
Bewerbungszeitraum 29.11. - 15.1.
Zulassungsbeschränkung ja
ECTS 120
Zahl der Studienplätze 5

Warum Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht in Konstanz studieren?

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolvierende als Doppelmaster einen LL.M.-Titel der Tongji Universität Shanghai, als auch der Universität Konstanz. Zudem haben Sie als Absolvierende nicht nur vor Ort in Shanghai umfangreiche chinesische Sprachkenntnisse erworben. Durch zahlreiche Veranstaltungen zur deutschen, europäischen und chinesischen Rechtsordnung sind Sie auch bestens für eine berufliche Perspektive mit Bezügen zur VR China gerüstet. Allgemein werden für das Doppelmasterstudium von der Universität Konstanz keine Studiengebühren erhoben. Auch für das Auslandsjahr an der Tongji University sind keine Studiengebühren zu entrichten. Das Doppelmasterprogramm wird vom DAAD zudem mit Stipendien gefördert.

Inhalte

Perspektiven

Berufliche Perspektiven

Als Alumni können Sie in verschiedenen Bereichen tätig werden.

Typische berufliche Perspektiven sind z. B.

  • international ausgerichtete Tätigkeiten als Anwältin oder Anwalt
  • in einem Wirtschaftsunternehmen
  • im Marketing und Management
  • in Institutionen des Bundes, der Länder und in sonstigen Forschungseinrichtungen mit Aufgaben der Forschung, der Planung und Kontrolle

Für eine wissenschaftliche Karriere setzen Absolvierende das Studium mit einer Promotion fort.

Weitere berufliche Perspektiven finden Sie in der Interviewreihe #traumjob – Wege ins Berufsleben. Hier berichten Alumni der Universität Konstanz über ihren ganz persönlichen Berufseinstieg.

Studienstruktur

Studienbeginn

Sommersemester

Studienaufbau

Einen exemplarischen Studienverlauf finden Sie in diesem Schaubild.


Weitere Informationen zur Studienstruktur finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.

Praktika und Auslandsaufenthalt

Praktika

Durch ein zweimonatiges Praktikum in Deutschland oder China können Sie diverse Module Ihres Studiums ersetzen.

Auslandsstudium

Das Masterprogramm beinhaltet ein integriertes Auslandsjahr an der Tongji Universität Shanghai.

Stimmen zum Studium

Studierende und Lehrende berichten
Erfahren Sie in unseren Interviewreihen, was Studierende über ihr Studienfach berichten oder woran Lehrpersonen des Fachbereichs forschen und welche Studieninhalte sie in ihren Seminaren und Vorlesungen thematisieren.

Einblicke ins Studium
Entdecken Sie hier Online-Vorlesungen, Informationsseiten und Fachvorstellungen Ihres Wunschstudiengangs.

Voraussetzungen

Welche Interessen und Fähigkeiten sollte ich mitbringen?

Der Doppelmasterstudiengang richtet sich vorwiegend an Interessierte mit juristischer Vorbildung, insbesondere an Absolvierende der Ersten juristischen Prüfung. Auch Interessierte, die in Baden-Württemberg an der Frühjahrsprüfung der Ersten Staatsprüfung teilnehmen, können für das Wintersemester als zweites Semester des Doppelmasterstudiengangs immatrikuliert werden. Dazu ist jedoch erforderlich, dass die Veranstaltungen des Vorbereitungssemesters (Sommersemester) besucht werden oder vergleichbare Leistungen nachgewiesen werden können.

Erforderliche Sprachkenntnisse

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Doppelmasterstudiengang Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht müssen Sie fortgeschrittene Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen, sofern Englisch nicht die Muttersprache ist.


Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende müssen zudem Deutschkenntnisse auf dem DSH-Niveau Stufe 2 oder mindestens 4 Punkte in allen vier Bereichen des TestDaF oder ein anerkanntes Äquivalent nachweisen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprachen im Doppelmasterstudiengang Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht sind Deutsch und Englisch.

Zugangsvoraussetzungen zum Studium

  • Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums mit der Ersten juristischen Prüfung bzw. Ersten juristischen Staatsprüfung oder einer Bachelorprüfung mit mindestens der Note „gut“ oder einem vergleichbaren Ergebnis
  • Fortgeschrittene Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, sofern Englisch nicht die Muttersprache ist.
  • Deutschkenntnisse auf dem DSH-Niveau Stufe 2 oder mindestens 4 Punkte in allen vier Bereichen des TestDaF oder ein anerkanntes Äquivalent, sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist.

Weitere Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung.

Gebühren und Beiträge

Semesterbeitrag

Pro Studiensemester an der Universität Konstanz ist von allen Studierenden ein Semesterbeitrag zu zahlen, der in ähnlicher Höhe von allen Hochschulen in Deutschland erhoben wird. Hier erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Semesterbeitrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt.

Studiengebühren im Erststudium für einen Teil der internationalen Studierenden
In Baden-Württemberg werden seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für einen Teil der internationalen Studierenden im Erststudium erhoben. Studierende mit einer Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bzw. des EWR müssen keine Studiengebühr im Erststudium bezahlen. Ebenso davon ausgenommen sind bestimmte BildungsinländerInnen (z. B. Nicht-EU-BürgerInnen mit deutschem Abitur) sowie Studierende im Rahmen einer Promotion. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Die Universität Konstanz befreit jährlich eine begrenzte Anzahl von besonders begabten internationalen Studierenden mit Abschlussziel bei uns, nach Maßgabe der Regelungen in der Begabtenbefreiungssatzung der Universität. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Studiengebühren im Zweitstudium für alle Studierenden
Zeitgleich werden Studiengebühren für ein Zweitstudium für alle Studierenden eingeführt. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

Das Doppelmasterprogramm Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht ist zulassungsbeschränkt.

Eine Bewerbung für den Studiengang ist innerhalb dieser Frist(en) möglich: 29.11. - 15.1. (Sommersemester). Bei Bewerbungen auf ein höheres Fachsemester (im Falle eines Fach- oder Hochschulwechsels) gelten gegebenenfalls andere Fristen. Bitte informieren Sie sich darüber auf der Webseite der Universität.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

Bitte laden Sie folgende Unterlagen im Zuge Ihrer Online-Bewerbung hoch:

  • Zeugnis der an einer deutschen Hochschule abgelegten Ersten juristischen Prüfung bzw. Ersten juristischen Staatsprüfung oder das Zeugnis eines an einer deutschen oder ausländischen Universität abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen, geistes- oder sozialwissenschaftlichen oder sinologischen Bachelorstudiengangs mit mindestens der Note „gut“ oder einem vergleichbaren Ergebnis, Liegt das Abschlusszeugnis bei Bewerbungsschluss noch nicht vor, sind der Bewerbung Nachweise über alle erbrachten endnotenrelevanten Prüfungsleistungen beizufügen
  • Nachweis von fortgeschrittenen Englischkenntnissen in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, sofern Englisch nicht die Muttersprache ist
  • tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch

Ausländische Studienbewerbende:

  • Bewerbungsunterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen übersetzt sein. Zu Ihrer Bewerbung fügen Sie dann sowohl die deutsche bzw. englische Version als auch die Version in der Originalsprache bei.
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4 oder einer gleichwertigen Prüfung
  • Bewerbende aus China: APS-Zertifikat des Kulturreferats der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Beijing (im Original)
  • Bewerbende aus Vietnam: APS-Zertifikat der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Hanoi (im Original)
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