Erforderliche Sprachkenntnisse: Master

Biological Sciences – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Biological Sciences müssen Sie englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Wahlweise ist dies nachweisbar durch:

  • TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language), Minimumergebnis 90 Punkte (internet based)
  • Cambridge First Certificate in English, mindestens Grade C
  • IELTS (International English Language Testing System), Minimumergebnis: Band 6
  • einen durchgehenden fünfjährigen Englischunterricht in der Sekundarstufe an einer deutschsprachigen Schule, abgeschlossen mit einer Mindestpunktzahl von 7 Punkten bzw. einer Note von befriedigend
  • durch die erfolgreiche Absolvierung von mindestens drei Kursen auf Englisch in einem Fach-Studiengang eines vorangegangenen Studiums
  • Der Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse kann gegebenenfalls vor Ort überprüft und die Einschreibung vom Ergebnis abhängig gemacht werden.
  • Sprachkenntnisse müssen für StudienbewerberInnen nicht nachgewiesen werden, deren Muttersprache Englisch ist.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende müssen zur Bewerbung keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprache im Masterstudiengang Biological Science ist Englisch.

Chemie – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse

Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Chemie müssen Sie englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Wahlweise ist dies nachweisbar durch:

  • TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language), Minimumergebnis 72 Punkte (internet based)
  • Cambridge Certificate: mindestens Cambridge First Certificate in English (FCE)
  • IELTS (International English Language Testing System), Minimumergebnis: Band 5
  • einen durchgehenden fünfjährigen Englischunterricht in der Sekundarstufe an einer deutschsprachigen Schule, abgeschlossen mit einer Mindestpunktzahl von 5 Punkten oder besser (Nachweis i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung)

Ausgenommen von einem Nachweis der Englischkenntnisse sind Bewerbende mit nachgewiesenen Sekundarschul-, Bachelorabschlüssen oder mindestens einem Auslandssemester an englischsprachigen Bildungseinrichtungen aus folgenden Ländern: Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Malta, Neuseeland, Singapur, Südafrika, USA

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende müssen zur Bewerbung keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprache im Masterstudiengang Chemie ist Englisch.

Computer and Information Science – Master of Science

This programme is taught in English. A sufficient language proficiency proof is therefore required. A missing or invalid proof of English language proficiency will lead to the exclusion of the application.

We expect a level of at least high B2 as defined by the Common European Framework of Reference for Languages (CEFRshort description of level B2)

We only accept the following language proficiency proofs without any exception:

  • TOEFL: minimum score: 90 (Institution Code, Name and Type: B226 U Konstanz Dept Comp/Info Sci)
  • IELTS (academic test): minimum score: 6
  • Cambridge First Certificate in English: minimum grade: C
  • Evidence of 5 years continuous English classes, level German secondary school up to Abitur (German equivalent to A-level), minimum grade "befriedigend" or better
  • Successful completion of a minimum of four subject-related courses held in English in a previous relevant degree program or exchange program (ERASMUS etc.) in the European Economic Area (EEA) or Switzerland
  • Successful completion of a minimum of three subject-related courses in English and the writing of the final thesis in English in a previous relevant degree program in the European Economic Area (EEA) or Switzerland
  • High school or Bachelor degree or study exchange certificate (min. one semester) from an English educational institution from one of the following countries: USA, UK, Canada, Ireland, Australia, New Zealand, South Africa

Lehr- und Prüfungssprache

This programme is taught in English.

Economics – Master of Science

Für Ihre Bewerbung ist der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse erforderlich. Sie müssen das Originaldokument Ihres Testergebnisses vorlegen. Folgende Tests werden akzeptiert:

  • Cambridge First Certificate in English, mindestens Grade C
  • IELTS-Testergebnis (International English Language Testing System), Score mindestens 6.5.
  • TOEFL-Testergebnis (Test of English as a Foreign Language) von mind. 92 Punkten (Internet-based)

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprache im Masterstudiengang Economics ist Englisch.

Ethnologie und Soziologie – Master of Arts

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Ethnologie und Soziologie müssen Sie keine zusätzlichen Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige StudienbewerberInnen brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Lehrveranstaltungen in Englisch sind zulässig. Studien- und Prüfungsleistungen in diesen Lehrveranstaltungen können auch in Englisch erbracht werden.

Finanzmathematik – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Finanzmathematik müssen Sie Englischkenntnisse durch einen der folgenden Sprachtests (oder ein Äquivalent) nachweisen:

  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE), Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): mind. Grade C, International English Language Testing System (IELTS): mind. Band 6, Test of English as a Foreign Language (TOEFL): mind. 80 Punkte (internet-based), 213 Punkte (computer-based) oder 550 Punkte (paper-based), alternativ: der Nachweis von einem Semester Studium in englischer Sprache
  • Bewerbende, die den Bachelorstudiengang Finanzmathematik an der Universität Konstanz abgeschlossen haben, müssen keinen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse erbringen
  • Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss nicht in Deutschland erworben haben: die Ergebnisse des GRE-Tests

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-1/TestDaF 3 (in allen vier Teilbereichen) oder einer als gleichwertig anerkannten Prüfung. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrveranstaltungen werden nach Absprache mit den Dozierenden in deutscher oder englischer Sprache gehalten. Studien- und Prüfungsleistungen können daher in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden.

Frühe Kindheit – Master of Arts

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Frühe Kindheit müssen Sie keine Fremdsprachkenntnisse nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige StudienbewerberInnen brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4 (in allen 4 Teilbereichen mindestens 4 Punkte). Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Masterstudiengang ist in der Regel Deutsch. Studien- und Prüfungsleistungen können in Absprache auch in Englisch oder einer anderen Fremdsprache abgehalten werden.

Geschichtswissenschaft – Master of Arts

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Für den Masterstudiengang Geschichtswissenschaft müssen Sie das Latinum und zwei weitere Fremdsprachen nachweisen. Fehlende Sprachkenntnisse können im Studium nachgeholt werden.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Masterstudiengang ist Deutsch. Lehrveranstaltungen können auch in Englisch oder einer anderen Fremdsprache abgehalten werden.

Globale Europastudien/Global European Studies – Master of Arts

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang „Globale Europastudien“ müssen Sie keine zusätzlichen Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbe-reitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprache im Masterstudiengang „Globale Europastudien“ ist i.d.R. Deutsch – in einzelnen Lehrveranstaltungen auch Englisch oder eine andere europäische Sprache.

Life Science – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Life Science müssen Sie einen Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erbringen.

Der Nachweis kann wahlweise erbracht werden durch:

  • TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language) Minimumergebnis 72 Punkte (internet based) oder
  • Cambridge Certificate: Cambridge First Certificate in English (FCE); oder
  • IELTS (International English Language Testing System) Minimumergebnis: Band 5 oder
  • durch einen durchgehenden fünfjährigen Englischunterricht in der Sekundarstufe an einer deutschsprachigen Schule, abgeschlossen mit einer Mindestpunktzahl von 5 Punkten oder besser (Nachweis in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung).

Ausgenommen von einem Nachweis der Englischkenntnisse sind Bewerber und Bewerberinnen mit Sekundarschul-, Bachelorabschlüssen oder mindestens einem Auslandsemesters an englischsprachigen Bildungseinrichtungen aus den folgenden Ländern: Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Malta, Neuseeland, Singapur, Südafrika, USA

Erforderliche Deutschkenntnisse
Für fremdsprachige Studienbewerbende sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprache im Masterstudiengang Life Science ist Englisch.

Linguistik – Master of Arts

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Studiengang sind Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Zudem gelten folgende Zusatzanforderungen für bestimmte Schwerpunkte:

  • Für den Schwerpunkt Anglistische Linguistik sind zudem Englischkenntnisse auf Niveau C1 gemäß des GER erforderlich.
  • Für den Schwerpunkt Romanistische Linguistik sind zudem für eine der vertieft studierten romanischen Sprachen Kenntnisse auf dem Niveau C1 des GER erforderlich.
  • Für den Schwerpunkt Slavistische Linguistik sind zudem Russischkenntnisse auf Niveau C1 des GER erforderlich.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen zusätzlich einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem DSH-Niveau Ebene 2 oder mindestens 4 Punkte in allen vier Teilprüfungen des TestDaF. Nur für den Schwerpunkt Allgemeine Linguistik sowie für den Schwerpunkt Anglistische Linguistik sowie die Double-Degree-Option mit der Università di Verona sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.

Lehr- und Prüfungssprache

Lehrveranstaltungen können auch in einer anderen als der deutschen Sprache abgehalten werden. Studien- und Prüfungsleistungen zu diesen Lehrveranstaltungen können auch in anderen Sprachen als der deutschen Sprache erbracht werden.

Literatur – Kunst – Medien – Master of Arts

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Literatur-Kunst-Medien müssen Sie keine zusätzlichen Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Masterstudiengang Literatur – Kunst – Medien ist Deutsch.

Literaturwissenschaft – Master of Arts

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse

  • Für die Schwerpunkte Englischsprachige Literaturen und Kulturen, Französische Literatur, Italianistik, Iberische und Iberoamerikanische Studien sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) in der Zielsprache des jeweiligen Schwerpunktes erforderlich.
  • Für den Schwerpunkt Slavistik sind Sprachkenntnisse einer slavischen Sprache auf Niveau C1 des GER erforderlich.
  • Für den Schwerpunkt Latinistik ist das Latinum als Zulassungsvoraussetzung erforderlich.
  • Wichtiger Hinweis: Die Nachweise für C1 in der Zielsprache des Schwerpunkts müssen nicht erbracht werden, wenn ein B.A.-Studium in der selben Sprache absolviert wurde oder wenn es sich bei dem/der BewerberIn um MuttersprachlerInnen handelt.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehrsprachen sind Deutsch sowie die Sprache des ausgewählten Schwerpunkts.

Magister-Aufbaustudiengang im deutschen Recht für ausländische Juristinnen und Juristen – LLM

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für Legum Magister in Rechtswissenschaft müssen Sie keine weiteren Kenntnisse einer Fremdsprache nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. Folgende Nachweise werden akzeptiert:

  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) Stufe 2
  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) mit Stufe 4 in allen vier Bereichen
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C1

Falls Sie bereits ein Erasmus-Studium an der Universität Konstanz absolviert haben, können Sie vom Sprachnachweis befreit werden, wenn Sie während dieser Zeit Prüfungen in deutscher Sprache erfolgreich abgelegt haben.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprache des Legum Magister in Rechtswissenschaft ist Deutsch.

Mathematik – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Mathematik müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-1/TestDaF 3. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprachen im Studiengang sind Deutsch und Englisch.

Mediterranean History – Master of Arts

  • Ausreichende englische Sprachkenntnisse (aktiv und passiv) mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, nachgewiesen durch einen der folgenden Sprachtests (oder gleichwertig):
    • Fünf Jahre ununterbrochener Englischunterricht in der Sekundarstufe mit einer Mindestnote von 9 Punkten oder "befriedigend" oder besser (in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung bescheinigt)
    • Erfolgreicher Abschluss von vier oder mehr englischsprachigen Kursen in einem früheren Studiengang Cambridge First Certificate in English (FCE), mindestens Note C
    • IELTS-Testergebnis (International English Language Testing System), Note 5,5 oder besser
    • TOEFL-Testergebnis (Test of English as a Foreign Language) mit mindestens 87 Punkten (internet-based), 227 Punkten (computer-based) oder 567 Punkten (paper-based).

In begründeten Ausnahmefällen können die Englischkenntnisse in einem Vorstellungsgespräch nachgewiesen werden. Über die Ausnahmefälle entscheidet der Auswahlausschuss. Der Nachweis des Sprachtests darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Jahre sein.

Ausgenommen vom Nachweis englischer Sprachkenntnisse sind BewerberInnen mit nachgewiesenen Sekundarschulabschlüssen, Bachelorabschlüssen oder mindestens einem Auslandssemester an englischsprachigen Bildungseinrichtungen aus den folgenden Ländern: Australien, Kanada, Irland, Malta, Neuseeland, Singapur, Südafrika, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten.

HINWEIS: Für den Masterstudiengang müssen keine deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Masterstudiengang ist Englisch.

Multilingualism – Master of Arts

Nachweis über fortgeschrittene Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Nachweis über fortgeschrittene Französischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (gilt nur für Studienbewerbende auf das Double-Degree-Studium. Das Double-Degree-Studium startet immer zum Wintersemester).

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache ist Englisch. Einzelne Kurse können auch auf Deutsch oder in einer anderen modernen Fremdsprache angeboten werden.

Nanoscience – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Nanoscience müssen Sie englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Wahlweise ist dies nachweisbar durch:

  • TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language), Minimumergebnis 72 Punkte (internet based)
  • Cambridge Certificate: mindestens Cambridge First Certificate in English (FCE)
  • IELTS (International English Language Testing System), Minimumergebnis: Band 5
  • einen durchgehenden fünfjährigen Englischunterricht in der Sekundarstufe an einer deutschsprachigen Schule, abgeschlossen mit einer Mindestpunktzahl von 5 Punkten oder besser (Nachweis i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung)

Ausgenommen von einem Nachweis der Englischkenntnisse sind Bewerbende mit nachgewiesenen Sekundarschul-, Bachelorabschlüssen oder mindestens einem Auslandssemester an englischsprachigen Bildungseinrichtungen aus folgenden Ländern: Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Malta, Neuseeland, Singapur, Südafrika, USA.

Erforderliche Deutschkenntnisse:
Fremdsprachige Studienbewerbende müssen zur Bewerbung keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprache im Masterstudiengang Nanoscience ist Englisch.

Osteuropa: Geschichte-Medien – Master of Arts

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Osteuropa: Geschichte-Medien müssen Sie gute Kenntnisse einer slavischen Sprache auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Lehrveranstaltungen finden in der deutschen, einer slavischen oder der englischen Sprache statt. Prüfungssprachen sind – je nach Prüfung und Absprache – im Schriftlichen: Deutsch oder Englisch; im Mündlichen: Deutsch oder Englisch.

Philosophie – Master of Arts

Fremdsprachige Studienbewerberinnen und Studienbewerber
Der Studiengang kann in deutscher und englischer Sprache studiert werden. Für eine Bewerbung zum Studiengang sind daher folgende Nachweise erforderlich:

  • Option 1: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse entsprechend DSH-Niveau 2 bzw. TestDaF-Niveau Stufe 4 in allen vier Teilbereichen.

oder

  • Option 2: Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 z.B. durch IELTS-Bewertung mit der Durchschnittsnote von mindestens 7,0, wobei in jedem Kompetenzbereich mindestens 6,5 erreicht sein müssen, oder Äquivalent. Ausgenommen von einem Nachweis der Englischkenntnisse sind Bewerberinnen und Bewerber, die einen B.A.- oder M.A.-Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang erworben haben.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprachen sind Deutsch und Englisch.

Physik – Master of Science

Erforderliche Sprachkenntnisse

Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4 ODER DSH-1/TestDaF 3 mit ausreichenden Englischkenntnissen auf dem Niveau B2, nachgewiesen durch TOEFL (mind. 87 Punkte/internet-based), IELTS (mind. score 5.5) oder Cambridge First Certificate (mind. Grade C).

Deutschsprachige Studienbewerbende müssen keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehrsprachen im Masterstudiengang sind Deutsch und Englisch. Studien- und Prüfungsleistungen können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache erbracht werden.

Politik- und Verwaltungswissenschaft – Master of Arts

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft müssen Sie fortgeschrittene Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse: Nur für den Schwerpunkt Management und Verwaltung
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4 oder mindestens 4 Punkte in allen vier Bereichen des TestDaF oder ein anerkanntes Äquivalent. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehrsprachen im Masterstudiengang sind Englisch und Deutsch. Prüfungsleistungen zu den Lehrveranstaltungen können in diesen Sprachen erbracht werden. Die Master-Thesis kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden.

Psychologie (einjährig) – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache im Masterstudiengang ist Deutsch. Vereinzelt werden auch Seminare in englischer Sprache angeboten.

Psychologie (zweijährig) – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache im Masterstudiengang ist Deutsch. Vereinzelt werden auch Seminare in englischer Sprache angeboten.

Psychologie mit Schwerpunkt Forensische Psychologie – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forensische Psychologie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprache im Studiengang ist Deutsch.

Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache im Masterstudiengang ist Deutsch. Vereinzelt werden auch Seminare in englischer Sprache angeboten.

Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht – LLM

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Doppelmasterstudiengang Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht müssen Sie fortgeschrittene Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen, sofern Englisch nicht die Muttersprache ist.


Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende müssen zudem Deutschkenntnisse auf dem DSH-Niveau Stufe 2 oder mindestens 4 Punkte in allen vier Bereichen des TestDaF oder ein anerkanntes Äquivalent nachweisen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprachen im Doppelmasterstudiengang Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht sind Deutsch und Englisch.

Social and Economic Data Science – Master of Science

Nachweis ausreichender Englischkenntnisse in Form einer der folgenden Tests: 

  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (mind. Grade C)
  • IELTS (mind. Band 6.5)
  • TOEFL mind. 92 Punkte (internet-basierter Test)
  • oder ein entsprechendes Äquivalent

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprache ist überwiegend Englisch.

Sociology of Inequality – Master of Arts

Erforderliche Englischkenntnisse

Für eine Zulassung zum Masterstudiengang Sociology of Inequality muss ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) erbracht werden. Folgende Sprachtests oder Äquivalente werden anerkannt:

  • Nachweis über einen durchgehenden fünfjährigen Englischunterricht in der Sekundarstufe 1 und 2, abgeschlossen mit einer Mindestpunktzahl von 9 Punkten bzw. einer Note von „befriedigend“ oder besser (Nachweis in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung)
  • Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung von mindestens vier Kursen auf Englisch in einem Fach-Studiengang des vorangegangenen Studiums
  • Vorlage des Cambridge First Certificate in English, mindestens Grade C
  • Nachweis über ein IELTS-Testergebnis (International English Language Testing System),
    Score mindestens 5.5
  • Nachweis über ein TOEFL-Testergebnis (Test of English as a Foreign Language) von mind.
    87 Punkten (Internet-based), 227 Punkte (computer-based) oder 567 Punkte (paperbased)

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache im Masterstudiengang ist Englisch.

Soziologie – Master of Arts

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache im Masterstudiengang ist in der Regel Deutsch. Lehrveranstaltungen in Englisch sind zulässig. Studien- und Prüfungsleistungen in diesen Lehrveranstaltungen können auch in Englisch erbracht werden.

Speech and Language Processing – Master of Arts

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Speech and Language Processing sind Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Von Studierenden, die keine Deutschkenntnisse haben, wird erwartet, dass sie diese im Laufe ihres Masterstudiums an der Universität Konstanz erwerben.

Lehr- und Prüfungssprache

Lehrveranstaltungen werden auf Englisch oder auf Deutsch angeboten. Der Studiengang kann auf Englisch studiert werden. Studien- und Prüfungsleistungen zu diesen Lehrveranstaltungen sind in der Regel in Deutsch oder Englisch zu erbringen, es kann jedoch auch Englisch als alleinige Prüfungssprache für die betreffende Lehrveranstaltung bestimmt werden.

Sport Science for Health – Master of Science

Nachweis über fortgeschrittene Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, falls Englisch nicht Ihre Muttersprache ist. Die Englischkenntnisse sind durch einen der folgenden Sprachtests (oder gleichwertigen Test) nachzuweisen:

  • TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language), Minimumergebnis 90 Punkte (internet based)
  • Cambridge First Certificate in English (FCE), mindestens Grade C
  • Einen durchgehenden fünfjährigen Englischunterricht in der Sekundarstufe an einer deutschen Schule oder einer internationalen englischsprachigen Schule, abgeschlossen mit einer Mindestpunktzahl von 7 Punkten bzw. einer Note von befriedigend (Nachweis in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung)
  • Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung von mindestens drei Lehrveranstaltungen auf Englisch in einem vorangegangenen Studium
  • Staatsangehörige aus einem der nachfolgenden Länder, oder die ihren weiterführenden Schulabschluss bzw. Bachelorabschluss dort gemacht haben, müssen keine Sprachkenntnisse nachweisen: USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland, Südafrika

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprache im MSc Sport Science for Health ist Englisch.

Wirtschaftspädagogik – Master of Science

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist Deutsch.

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