Qualitätssicherungsmittel

Nachdem die allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2012 abgeschafft wurden, erhielten die staatlichen Hochschulen bis Sommersemester 2015 zur Kompensation und weiteren Sicherung der Qualität in Studium und Lehre pro Studierende/n in einem grundständigen Studiengang oder in einem konsekutiven Masterstudiengang 280 Euro pro Semester nach dem Qualitätssicherungsgesetz. Die Mittel mussten insgesamt zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre verwendet werden (Qualitätssicherungsmittel - QSG-Mittel). Über die Verwendung der gesamten QSG-Mittel wurde im Einvernehmen mit der Studierendenvertretung entschieden.

Mit Unterzeichnung des Hochschulfinanzierungsvertrages für die Jahre 2015-2020 („Perspektive 2020” auf Seite 6 Nr. 7.1.) und dem entsprechenden Begleitgesetz wurden diese Mittel zum Wintersemester 2015/16 in gleicher Höhe in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführt. Ein Anteil von 11,764 % wird vom Rektorat auf Vorschlag der Verfassten Studierendenschaft weiterhin zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre vergeben. Näheres dazu regelt eine Verwaltungsvorschrift.